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Arbeitsvertrag

Frage: Arbeitsvertrag
(1 Antwort)

 




das hab ich verstanden.



Dieses Bild hier verstehe ich nicht. :(

was ist ein Wettvewerbsverbotes?
die Arbeitsgerichte sind dafür ständig vor Gericht wegen des nicht guten Arbeitsverhätnisse, müssen geklärt werden.

Was ist eine Güteverhandlung?
Wenn es bei deM aRBEITSgericht immer noch nicht geklärt wurde, muss der AN zum Landesarbeitsgericht gehen. Dieses klappt auch nicht, muss es bei der Bundesarbeitsgericht prüfen lassen ?
ANONYM stellte diese Frage am 25.10.2015 - 21:53


Autor
Beiträge 11937
808
Antwort von cleosulz | 25.10.2015 - 22:11
Arbeitsgericht / Gütetermin:
Wenn es Streitigkeiten zwischen dem AG und dem AN gibt, dann kann sich der AN an das Arbeitsgericht wenden und dort Klage erheben.
Bei Gericht wird dann ein erster Termin bestimmt => meistens der Gütetermin.
Da werden alle Anträge gestellt und das Gericht versucht zu vermitteln.
Hier gilt: Vermitteln ist besser als urteilen.
Die Parteien können sich einigen und evtl.
einen Vergleich schließen.

Gelingt das im Gütetermin nicht, trifft das Gericht eine Entscheidung.

Dagegen haben die Parteien Rechtsmittel.
Sie können gegen die Entscheidung das jeweilige Rechtsmittel einlegen.
Dann entscheidet das nächst höhere Gericht.
Arbeitsgericht -> Landesarbeitsgericht -> Bundesarbeitsgericht.

Das ist der sogenannte "Instanzenweg".

Wettbewerbsverbot:
Ich arbeite bei "Salamander" und verkaufe deren Schuhe.
Da ist es doch klar, dass ich nicht gleichzeitig die Schuhe für die Firma "Lange-Latschen" verkaufen darf. (Außer "Salamander" weiß das und hat es mir ausrücklich erlaubt).
Ich muss Rücksicht nehmen auf meinen Arbeitgeber.
Durch den Arbeitsvertrag werden meine Rechte insofern eingeschränkt, als dass ich mit dem Arbeitsvertrag ein "Vertrauensverhältnis" eingegangen bin und meinem Chef keine Konkurrenz machen darf.
Tue ich das trotzdem, kann er mich auf Schadensersatz verklagen.
________________________
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