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LSK oder Pauschal?

Frage: LSK oder Pauschal?
(4 Antworten)


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Hallo,

bei meinem Arbeitsvertrag (Minijob) wird gefragt nach LSK oder Pauschal? LSK bedeutet Lohnsteuerkarte? Welches von beiden soll ich wählen bzw. welches ist vorteilhaft?

Gruß bombi
Frage von bombi (ehem. Mitglied) | am 21.10.2012 - 21:15


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Antwort von Peter | 21.10.2012 - 21:43
bei nem minijob unter 400 euro in der regel eher pauschal. kommt aber ganz auf dich,
deinen job und deinen arbeitgeber an.
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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 21.10.2012 - 22:27
was ist denn der unterschied? warum ist das vorteilhaft?


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Antwort von cleosulz | 22.10.2012 - 10:52
Lies einmal nach auf der Seite der Minijob-Zentrale:

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/2__AG/09__steuerrecht/1__besteuerung__gering/InhaltsNav.html?__nnn=true


Hier wird es auch ganz gut erklärt:

http://www.400-euro.de/400/400-lohnsteuer.html#Abrechnung_mit_Lohnsteuerkarte

Lass dir das vom Arbeitgeber genau erklären!

Zitat:
Voraussetzung für diese Form der Besteuerung ist, daß der Arbeitgeber den pauschalen Rentenbeitrag von 15 % (ggf. ergänzt um die freiwillige Aufstockung) zahlt. Das ist bei 400-Euro-Jobs fast immer der Fall.

Diese Pauschalsteuer kann der Arbeitgeber selbst übernehmen, er kann sie aber auch vom Gehalt abziehen. Im Arbeitsvertrag sollte vereinbart werden, wer die Kosten trägt. Wenn ein Nettogehalt vereinbart ist (z.B. "Gehalt 400 Euro brutto für netto"), darf die Steuer nicht abgezogen werden. Ist allerdings ein Bruttogehalt vereinbart - und das ist der Normalfall, wenn nichts Abweichendes geregelt wird - kann der Arbeitgeber nach einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts die Pauschalsteuer vom Lohn abziehen


Quelle: s. o. http://www.400-euro.de/400/400-lohnsteuer.html#Abrechnung_mit_Lohnsteuerkarte

Grundsätzlich:
Ein Minijob ist sozialversicherungsfrei.
ABER: der Arbeitgeber muss eine Pauschale bezahlen, und zwar an die Rentenversicherung und Krankenversicherung.
Diese Beiträge betragen i.d.R. 28 Prozent und setzen sich aus 13 Prozent Kranken- und 15 Prozent Rentenversicherungsbeitrag zusammen.

Der Arbeitnehmer kann selbst zur Rentenversicherung Beiträge zusätzlich einbezahlen (Aufstockungsoption). Darüber muss dich dein Arbeitgeber informieren.
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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 23.10.2012 - 00:17
Zusammengefasst heißt das, dass pauschal = ich verzichte nicht auf die Versicherungsfreiheit, d.h ich zahl keine Beiträge aber der Arbeitgeber zahlt Beiträge zur Rentenversicherung? Weil das habe ich nämlich angekreuzt: "Ich verzichte nicht auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung." Und anders für LSK bedeutet das, dass ich Beiträge zahle um den Pauschalbeitrag aufzustocken? Also insgesamt dann Pauschal und nicht LSK ja?

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