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Gesetze

Frage: Gesetze
(1 Antwort)


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Hallo Leute :)
Es geht um die Einspruchsgesetze.
Ich soll das kurz erklären und habe eine nette Skizze gefunden. Kann sich jemand mein Text anschauen...Das muss nicht alles detailiert sein, sondern grob mit Hilfe dieses Schaubildes erklärt werden.
10 Klasse...
Würde mich über eine Korrektur der Sprache und des Inhalts sehr freuen


Die meisten Gesetzesvorlagen kommen vonder Bundesregierung. Die Bundesregierung muss das Gesetz erstmals denBundesrat mitteilen. Der Bundesrat darf innerhalb von 6 Wochen zudiesem Gesetzesentwurf Stellung nehmen. Dann erhält dieBundesregierung die Stellungnahme und kann das Gesetz noch einmalbearbeiten, muss aber nicht. Das Gesetz wird dann dem Bundestagmitgeteilt. Dort wird das Gesetz durch Lesungen besprochen bzw.ausdiskutiert und schließlich kommt es zu Schlussabstimmung überdie Annahme oder Ablehnung des Gesetzes.Wird das Gesetz abgelehnt, ist es somitgescheitert.Wird das Gesetz aber akzeptiert, kommt es zu einerEntscheidung des Bundesrates. Billigt der Bundesrat das beschlosseneGesetz, kommt es zu einer Gegenzeichnung. Der Bundespräsidentfertigt das Gesetz aus und verkündet aus. Jedoch kann der Bundesratden Vermittlungsausschuss einberufen, um eventuellÄnderungsvorschläge zu setzen. Der Bundestag kann denÄnderungsvorschlag aufnehmen und ein neues verändertes Gesetzverkünden, muss aber nicht. Schließlich kommt es wieder zurEntscheidung des Bundesrates.Der Bundesrat kann Einspruch gegen dasGesetz einsetzen mit einer absoluten Mehrheit und der Bundestagbraucht somit auch eine absolute Mehrheit, damit das Gesetz nichtscheitert. Das Gesetz scheitert, wenn es nicht zu einer Zurückweisungmit einer absoluten Mehrheit kommt. Außerdem kann der Bundesrat Einspruchmit 2/3 Mehrheit angeben und dann kommt es wieder zum selbenVerfahren. Der Bundestag braucht eine Zurückweisung mit 2/3Mehrheit.Kommt es zu einer Zurückweisung miteiner Mehrheit, kommt es zu einer Gegenzeichnung.Der Bundespräsident kann das Gesetzausfertigen und verkünden. Denn nur dann kann das Gesetz in Krafttreten.
Frage von Genie_0 (ehem. Mitglied) | am 13.06.2015 - 23:59


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808
Antwort von cleosulz | 18.06.2015 - 13:29
Ich finde die Erklärung etwas verwirrend.

Es geht nur um die Einspruchsgesetze.
Einspruchsgesetze sind der Regelfall.

Zitat:
In Deutschland werden alle Bundesgesetze vom Bundestag beschlossen.
=> brauchen da  (im Bundestag) eine Mehrheit.
Zustimmungsbedürftige Gesetze brauchen auch im Bundesrat eine Mehrheit.
Grundsätzlich sind alle Bundesgesetze Einspruchsgesetze,
Zustimmungsgesetze sind nur solche Gesetze,
für die das Grundgesetz dies ausdrücklich vorschreibt (z.B. Art. 73 Abs. 2, 74 Abs. 2 GG).
Quelle: Wikipedia  ==>  de.wikipedia.org
 
Gesetze, die keine Zustimmung des Bundesrates benötigen sind Einspruchsgesetze.

Sie werden vom Bundestag beschlossen.
(Nur) Der Bundesrat kann hier den Vermittlungsausschuss anrufen.
(da wird geprüft und geändert oder eine Annäherung gefunden für einen Kompromiss z.B.)
Kommt es zu keiner Einigung .... kann der Bundesrat EINSPRUCH einlegen.

Es kommt dann zu einer weiteren Abstimmung (4. Lesung) des Gesetzes vor dem Bundestag.

Fällt hier eine Abstimmung zu Gunsten des Gesetzes aus (hier reicht die absolute Mehrheit = Mehrheit der Mitglieder des Bundestages = 50 % + X) ist der Einspruch überstimmt.

War es jedoch ein Einspruchsgesetz, gegen das mit einer 2/3-Mehrheit des Bundesrates
Einspruch eingelegt wurde, dann muss bei der 4. Lesung eine doppelt qualifizierten Mehrheit für das Gesetz stimmen (Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens aber absolute Mehrheit der Mitglieder). Sonst ist das Gesetz gescheitert.

Beschließt der Bundesrat, gegen das Gesetz (das im Bundestag bereits beschlossen wurde) keinen Einspruch einzulegen, so kommt es zustande.

Ganz vereinfacht:

Bundestag beschließt Gesetz => Bundesrat sagt:OK, passt   => Gesetz erlassen (na ja, den Präsidenten braucht man auch noch zur Unterschrift .... )

Bundestag beschließt Gesetz => Bundesrat sagt: Nö, das muss nachgebessert werden, so gefällt das uns nicht
=>  Vermittlungsausschuss 
(dort wird geprüft und beraten, geändert und ggf. ein neuer Entwurf gemacht).

Die vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen Änderungen müssen vom Bundestag beschlossen werden.
Ist die Vermittlung gescheitert, weil es zu keinen Änderungen kommt oder, weil die Änderungen dem Bundesrat nicht gefallen,

dann => legt der Bundesrat Einspruch ein,


Folge: Erneute Abstimmung des Gesetzes vor dem Bundestag (4. Lesung).


(Gefallen die Änderungen dem Bundesrat gibt es keinen Grund zu meckern, er lässt das Gesetz einfach "passieren" und gut ist es. =>  Legt der Bundesrat überhaupt keinen Einspruch ein, ist das Gesetz angenommen.)

Jetzt nehmen wir an: Der Bundesrat ist nicht einverstanden:
=>  jetzt kommt es darauf an, mit welcher Mehrheit seiner Mitglieder der Bundesrat den Einspruch eingelegt hat.
(Der Bundesrat hat 69 Stimmen)
=>
  • absolute Mehrheit sind also 35 Stimmen
  • 2/3-Mehrheit sind also 46 Stimmen

Genau so, wie die Mehrheitsverhältnisse beim Einspruch sind, müssen die Mehrheitsverhältnisse später im Bundestag bei der erneuten Abstimmung des Gesetzes (dieser sogenannten 4. Lesung) sein.

Ein Gesetz kann nur "durch gehen", wenn es die Zustimmung der jeweiligen Mehrheit der Mitglieder des Bundestages bekommt
=>
  • Bei Einspruch Bundesrat absolute Mehrheit = Abstimmung Bundestag absolute Mehrheit
  • bei Einspruch Bundesrat 2/3 Mehrheit = Abstimmung Bundestag 2/3 Mehrheit

Kommen die genannten Mehrheiten nicht zustande, ist das Gesetz gescheitert.

Mehrheiten im Bundestag sind
(nur so zur Erinnerung = derzeit 631 Mitglieder incl. 33 Überhangsmandaten)

  • einfache Mehrheit  (Mehrheit, wobei Enthaltungen nicht mitgezählt werden                   => theoretisch 2 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und der Rest von dann noch 629 Mitgliedern enthält sich)
  • absolute Mehrheit  (mindestens die Hälfte + 1 = mindestens 317 Ja-Stimmen)
  • 2/3-Mehrheit (mindestens 421 Ja-Stimmen)

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