Die Weimarer Republik in den Jahren 1928-1934
Heinrich Brüning: Reichskanzler in Krisenzeiten
Brünings Sanierungsprogramm wird vom Reichstag abgelehnt:
Art. 48 setzt Programm durch
aber: SPD, KPD und NsdAP setzten sie wieder außer Kraft
von Hindenburg löst mit Art. 25 Reichstag auf
September 1930: Neuwahlen – „Erbitterungswahlen“
Wahlerfolg für KPD + NsdAP, Notverordnungen (Art. 48 u . 25) können Not nicht beheben, verschärften Situation eher noch
Brünings Deflationspolitik:
neue Steuern bei gleichzeitiger Senkung staatlicher Leistungen
wirkt auf eine Absenkung von Löhnen und Gehältern hin
aber: internationaler Protektionismus (Anhebung der Zölle) und ähnliche, innerwirtschaftliche Maßnahmen im Ausland führen zu Scheitern von Brünings Deflationspolitik
Etablierung der NS-Herrschaft
30. Januar 1933 von Hindenburg ernennt Hitler zum Reichskanzler:
bis dato große Popularität Hitlers durch
Weltwirtschaftskrise; Forderungen in der Bevölkerung nach einem „starken Mann“
Hitlers Wahlkampfziel, „die politischen Parteien aus Deutschland hinwegzufegen“ findet großen Anklang beim demokratiemüden Volk
Inszenierung von Großveranstaltungen als Mittel der Propaganda
Befriedigung nationaler Sehnsüchte:
Nationale Ehre, starkes, unabhängiges Deutschland der alten Größe
Bürgerkriegsähnliche Szenen auf der Straße zwischen NsdAP (SA;SS) und KPD (Roter Frontkämpferbund) werden durch Hitler ausgenutzt mit der Behauptung, er würde die geordneten Verhältnisse wiederherstellen
Grundsätzlich dient eine allgemeine „Angst vor dem Bolschewismus“ in der Bevölkerung Hitler als „letzte Karte“
Letztlich waren es die Wahlerfolge der NsdAP – unterstützt durch Einschüchterungsmethoden der SA – die die Grundlage zur Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 waren
Am 4. Januar 1933 treffen sich Franz von Papen, Adolf Hitler sowie der Staatssekretär des Reichspräsidenten Otto Meißner und Oskar von Hindenburg (beides einflussreiche Mitglieder in v. Hindenburgs „Kamarilla“) zu Geheimverhandlungen im Haus des Kölner Bankiers Kurt von Schröder
Hindenburgs Kamarilla überzeugt ihn von einem von einer konservativen Kabinettsmehrheit „eingerahmten“ Reichskanzler Adolf Hitler
Unterschätzung Hitlers’ Machtwillen durch Hindenburg und von Papen; „Einrahmungskonzept“ geht nicht auf
Mit Reichsinnenminister Frick und Göring als kommissarischem preußischem Innenminister waren zwei Schaltstellen der Macht mit Nationalsozialisten besetzt, die über die Polizeigewalt verfügten
Reichstagsbrandverordnung (Verordnung zum Schutz von Volk und Staat) setzte wichtige Grundrechte außer Kraft; begründete einen permanenten zivilen Ausnahmezustand, der es dem NS-Regime ermöglichte, Unterdrückungsmaßnahmen gegen Oppositionelle mit dem Schein von Legalität zu umgeben
Gleichschaltung
Errichtung des „Führerstaates“
Machtsicherung:
Verordnung zum „Schutze des deutschen Volkes“ mit Art. 48 durchgesetzt am 04. Februar 1933 ermöglicht Einrichtung von Konzentrationslagern und die Verfolgung linker Oppositioneller
Ansetzen von Neuwahlen auf den 05. März 1933 kurz nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler für die Erlangung der absoluten Mehrheit im Reichstag
NsdAP erhält 43,9% der Stimmen, an sich eine Verbesserung des Wahlergebnisses, jedoch weiterhin auf einen Bündnispartner angewiesen
Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 nehmen Nazis als Anlass, den „geplanten Aufstand seitens der KPD“ mit der „Verordnung zum Schutze von Volk und Staat“ am 28. Februar gleichen Jahres (mit Art. 48 durchgesetzt) entgegenzuwirken
„Verfassungsurkunde“ des NS-Staates; Außer Kraftsetzen von:
Freiheit der Person
Meinungs-, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit
Post- und Telefongeheimnis
Unverletzlichkeit von Eigentum und Wohnung
„Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat“ (Ermächtigungsgesetz) am 23. März 1933:
Reichsgesetze können von Regierung beschlossen werden; dürfen von Verfassung abweichen
Nötige Zweidrittelmehrheit wird mit nur 94 Gegenstimmen der SPD erreicht
Bürgerliche Parteien, vor allem Zentrumspartei, stimmen aufgrund ungewisser Zusicherungen Hitlers für das Gesetz
Rechtliche Grundlage für die systematische Zerstörung des Verfassungsstaates
Gleichschaltung der Länder durch das Gesetz „zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reiche“ am 31. März 1933
Neuordnung aller Landtage und kommunalen Selbstverwaltungen gemäß dem Ergebnis der Reichstagswahlen
NsdAP erlangt in allen Landtagen des Reiches die Mehrheit
Errichtung des NS-Führerstaats
„Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 07. April 1933 entfernt alle jüdischen, sozialdemokratischen, kommunistischen oder betont christlichen Beamten aus dem Staatsdienst und ersetzt nahezu alle höheren Funktionen durch NsdAP-Mitglieder
Durch einen Kompetenzkampf in den Positionen unter dem Führer bleibt Hitlers Macht unumstritten; gleichzeitig ist er in jeder staatlichen Institution als auch in der Partei absolutes Oberhaupt (er hält sich die Idioten da unten vom Leib)
Bei dem Führerstaat handelt es sich um ein System der Polykratie, d.h. zwischen staatlichen Institutionen und der Partei gibt es Konkurrenzverhältnisse in Hinblick auf die Kompetenz, d.h. es handelt sich um eine Ambivalenz von monokratischen und polykratischen Elementen, die in ihrer Orientierung stets und ausschließlich in der Persönlichkeit Hitlers ausgerichtet sind
Inhalt
Das Scheitern der Weimarer Republik und der anschließende Aufstieg der Nationalsozialisten bzw. deren Gesetze und Erlasse zur Etablierung ihres "Führerstaats" (682 Wörter)
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Schlagwörter
Geschichte | Führerstaat | Ermächtigungsgesetz | Weimarer Republik | Aufstieg der Nationalsozialisten | Hitlers Taktiken zur Machtergreifung
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