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alkohol

Frage: alkohol
(1 Antwort)


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Hey
Es geht um Alkohol.
Alkohol mit Branntwein ist ab 18 Jahren erlaubt .
Anderer Alkololische Getränke sidn ab 16 Jahren erlaubt zu trinken und zu kaufen. 14 jährige dürfen Alkohl kaufen mit Sorgeberechtigte, aber trinken sicherlich verboten!:..

Stimmt alles was ich oben sage?

Es gibt ja für Autofahrer unter 21 bzw. wir die Probezeit die Null-Promille-Grenzze..
Was sagt sie denn aus?
Meint man damit , dass Autofahrer Bußgeld bezahlen müssen, wenn ihr Alkohlblutgehalt bei 0,5 Promille liegt?
Bei weniger gibt es immer noch Bussgeld zu leisten?
Frage von Genie_0 (ehem. Mitglied) | am 18.05.2015 - 21:06


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Antwort von Lamina_cribrosa | 18.05.2015 - 21:46
Zu Deinen Fragen im 1. Absatz:
Stimmt alles,
bis auf den Punkt "aber trinken sicherlich verboten!".
In Begleitung von personensorgeberechtigten Personen (meistens Deine Eltern) darfst Du ab 14 alkohol. Getränke ohne Branntwein zu Dir nehmen (z.B. Bier oder Wein)

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html

http://www.die-muehle.net/infos/jugendschutz/das-jugendschutzgesetz

Zu Deiner anderen Frage:

0-Promille-Grenze heißt gar kein Alkohohl. Sobald Dein Atemluftalkoholwert 0,1 Promille überschreitet, musst Du mit einer Strafe rechnen. Nicht nur in Form eines Bußgeldes (siehe folgenden Link).

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-autofahrer/alkohol-in-probezeit-wie-viel-darf-man-beim-autofahren-trinken.html

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