BaföG Antrag Unklarheiten
Frage: BaföG Antrag Unklarheiten(1 Antwort)
Hallo Ich habe aber ein Problem: Auf einer Seite muss ich meine Geschwister und ihre Beschäftigung angeben. Ich habe eine Schwester, die lebt aber nicht hier in Deutschland. Sie ist ausgewandert, d.h. sie hat ihr kein Einkommen und wird auch nicht von meinen Eltern unterhalten. Muss ich sie trotzdem erwähnen oder ist es irrelevant, da sie ja hier nicht lebt und eigentlich einen Freibetrag darstellt? Danke, Markus |
Frage von MarkusM. (ehem. Mitglied) | am 06.01.2015 - 13:05 |
Antwort von cleosulz | 06.01.2015 - 14:06 |
Ich denke, du solltest deine Schwester angeben. Soweit mir bekannt ist, müssen Geschwister im Bafögantrag angegeben werden, sofern die Eltern für sie unterhaltspflichtig sind. Wenn deine Schwester noch nicht volljährig ist und deine Eltern (tatsächlich oder auch nur rein theoretisch) Unterhalt leisten (müssten), dann würde ich sie auf jeden Fall angeben. Du musst sie auch angeben, wenn sie volljährig ist, aber noch keine Berufsausbildung hat. Dann sind deine Eltern nämlich auch unterhaltspflichtig - bis zum Erreichen der ökonomischen Selbständigkeit. Den Freibetrag haben deine Eltern meiner Meinung nach - egal ob sie Unterhalt tatsächlich leisten oder nicht. Kommt ein berechtigtes Kind nämlich auf die Idee, die (bisher nicht zahlenden) Eltern mit Unterhaltszahlungen zu belangen, müssten die ja auch zahlen. Wenn du ganz sicher gehen willst: Das Bafög-Amt gibt dir hier gerne Auskunft. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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