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Kindergeld & BAfög

Frage: Kindergeld & BAfög
(5 Antworten)


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Hi,


stimmt es dass man, wenn man noch unter 25 Jahre ist neben BAföG auch Kindergeld bekommt?


Ich hab diesen Beitrag gelesen

http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/geldanlage/id_67900962/bafoeg-und-kindergeld-infos-fuer-eltern-und-studenten.html

Wenn es wirklich stimmt, wo muss man es beantragen, da wo man BAfÖG beantragt hat?
Frage von abi15 | am 31.03.2015 - 23:21


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Antwort von cleosulz | 31.03.2015 - 23:30
Bis 25 Jahre erhalten deine Eltern auf Antrag Kindergeld für dich, sofern du in Ausbildung bist oder studierst.
Beziehen deine Eltern staatliche Sozialleistungen - wie z.B.
Hartz IV -, wird das Kindergeld aber auf die Sozialleistungen angerechnet = die Sozialleistungen um die Kindergeldzahlungen gekürzt.
Wohnst du nicht mehr im Haushalt deiner Eltern kannst du unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass das Kindergeld anstatt deinen Eltern dir aubszahlt wird.

Kindergeld wird frühestens ab Antragstellung bezahlt.
In der Regel musst du beim Arbeitsamt = Familienkasse beantragen.

Hier kannst du es nochmals nachlesen: www.arbeitsagentur.de

www.hamburg.de
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Antwort von cleosulz | 31.03.2015 - 23:32
Wende dich mit den Fragen hier hin:

www.arbeitsagentur.de
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Antwort von Martin85 (ehem. Mitglied) | 01.04.2015 - 19:58
In Ausnahmefällrn jedoch, so meine Erfahrungen kann unter besonderen Umständen das Kindergeld bis einschließlich dem 27. Lebensjahr ausgezahlt werden, dies muss jedoch in Einzelfalentscheidungen ermittelt werden.
Lg


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Antwort von matata | 01.04.2015 - 20:08
Wieder einmal eine Frage schon das zweite oder dritte Mal von dir @ Abi 15

http://www.e-hausaufgaben.de/Thema-190262-Kindergeld-Frage.php

Wenn du deine alten Fragen nicht mehr findest, dann gehe auf "Mein Profil". Dort sind sie alle zu finden...
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Antwort von cleosulz | 01.04.2015 - 21:55
www.kindergeld.org

Da kannst du nachlesen, wer wann Kindergeld bekommen kann.

@Martin85
Bei körperlich, geistigen, seelischen Behinderungen, die bereits vor dem 25. Lebensjahr bestanden haben, kann Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus bezahlt werden. (=> gehe ich einfach mal davon aus, dass das bei abi15 nicht zutrifft).
Grundwehrdienst war früher (als es ihn noch verpflichtend gab) ein Verlängerungskriterium für den Bezug über das 25. Lebensjahr hinaus.
Seit dem Wegfall der Wehrpflicht ist das meines Wissens kein Grund mehr für eine Verlängerung.

@abi15
Wichtig ist => Kindergeld wird nie rückwirkend bezahlt.   (Heute haben wir den 1.4., also für März 2015 bekommst du es schon nicht mehr).
Also immer so früh wie möglich den Antrag auf Kindergeld stellen.
Kindergeld müssen die Eltern beantragen (nicht das Kind), weil die Eltern sind die Bezugsberechtigten, nicht das Kind.

Einen Abzweigungsantrag (dass das Geld direkt an das volljährige Kind bezahlt wird), kann nur unter bestimmten Voraussetzungen gestellt werden.
=> www.kindergeld.org

Beziehen die Eltern Sozialleistungen, wird das Kindergeld im Regelfall als Einkommen angerechnet = die Sozialleistungen ggf. entsprechend gekürzt.

Inwieweit ein Student
- dessen Eltern Sozialleistungen beziehen (= wird der Student für die Sozialleistungen mit eingerechnet = ist Teil der Bedarfsgemeinschaft?)
- der außerhalb des Elternhauses lebt (WG = dann müsste er ja aus der Bedarfsgemeinschaft raus fallen/ ist unterhaltsberechtigt durch die Eltern)
- der von den Eltern (keine/nur geringe) Unterhaltsleistungen erhält
- der Bafög bezieht

einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen kann (vor allem, wenn er eine eigene Wohnung hat (WG) bzw. keine (oder nur geringe) Unterhaltszahlungen seitens der Eltern bekommt) weiß ich jetzt nicht.

Für den Fall von Bezug von Sozialleistungen:
Wenn deine Eltern Kindergeld beantragen und bekommen, wird sich das Sozialamt um dieses "Einkommen" kümmern.
Deine Eltern müssen dann mitteilen, dass sie dir das Geld direkt zukommen lassen (möglichst überweisen).
Da du nicht mehr daheim wohnst (WG) müsstest du ja auch aus der Bedarfsgemeinschaft rausfallen.
Deshalb erscheint es mir sinnvoll, dass du / oder deine Eltern einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld an dich stellen.
In dem Fall dürfte es dann (?) nicht mehr als Einkommen bei deinen Eltern abgezogen werden.
Es kommt ja nicht mehr ihrer Bedarfsgemeinschaft zugute sondern dir (der nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft zählt).

=> www.sozialleistungen.info

Nähere und fundierte Auskünfte gibt dir dir Kindergeldkasse. Dahin solltest du dich wenden.
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