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Reform des Sozialsystem, neue Reform

Frage: Reform des Sozialsystem, neue Reform
(2 Antworten)


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Hallo Freunde,

ich möchte mich für die nächste Stunde vorbereiten und habe noch einige fragen an euch offen ;)

1.
Ich habe mir einige Reformen raus geschrieben, aber frage mich jedoch, ob das zu den Sozialsysteme gilt, hier sind sie :

Hartz 4 Form ist die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Sie soll die Grundbedürfniss bedecken.

Rentenreform ( eine Idee ) - z.b. In der Schweiz gibt es drei Arten zur Bezahlung der Rente.
1. 1/3 bezahlt der Staat
2. 1/3 bezahlt der Arbeitsgeber
3. 1/3 bezahlt der Arbeitnehmer

Bedingunslosesgrundeinkom ( Idee ) - Jeder bekommt den selben Gehalt vom Arbeigeber

...... und noch einige.

Ist das alles richtig was ich vorbereitet habe?
Gibt mir bitte mehr Tipps, was ich noch erzählen kann und machen kann, ich will morgen was dazu erzählen :D

Falls es was zu ergänzen gibt, bitte ich für Ergänzungen und wichtige Sachen


Danke
Frage von offenbach2357 (ehem. Mitglied) | am 18.02.2013 - 19:45


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Antwort von offenbach2357 (ehem. Mitglied) | 18.02.2013 - 22:07
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bittte :)

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Antwort von matata | 19.02.2013 - 04:27
Über das deutsche Sozialsystem will ich mich nicht äussern, denn ich kenne es zu wenig genau. Aber zum schweizerischen System muss ich dich korrigieren:

http://www.swissworld.org/de/wirtschaft/arbeitsmarkt/altersvorsorge/

Die Altersvorsorge beruht in der Schweiz auf einem Drei-Säulen-Prinzip:
Die erste Säule ist die AHV /IV (die Alters- und Hinterlassenen- und Invaliden- Versicherung). Sie ist für alle obligatorisch.
Alle erwerbsfähigen Personen (Angestellte, Arbeitgeber und Erwerbslose), der Bund und die Kantone finanzieren die AHV.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge an die AHV je zur Hälfte auf. Dem Arbeitnehmer wird dieser direkt vom Lohn abgezogen, und der Arbeitgeber hat gleich viel zu entrichten.
Zu diesen Beiträgen kommen noch spezielle Steuern, die der Bund erhebt und in die AHV einspeist. Ein Beispiel die Tabaksteuer.
Aus der AHV werden neben den Altersrenten unter anderem auch Beiträge für Behinderte und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, bezahlt.
Die zweite Säule, die Pensionskasse, ist nur für Angestellte obligatorisch. Jeden Monat wird der Betrag den Angestellten direkt vom Lohn abgezogen. Der gleiche Beitrag wird zudem von den Arbeitgebern für ihre Angestellten einbezahlt.
Die Erträge aus den ersten beiden Säulen sollten eine Rente von 60% des letzten Einkommens vor der Pensionierung garantieren.
Die dritte Säule ist freiwillig: Es gibt die Möglichkeit, auf ein spezielles Sparkonto Geld einzubezahlen und dabei von Steuer- und Zinsvorteilen zu profitieren.

Die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz wird von den Arbeitnehmern und vom Bund bestritten. Sie wird auch über Lohnprozente finanziert, die zu Lasten des Arbeitnehmers gehen und von staatlichen Zuschüssen.
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