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Politik: Wahlen in Deutschland und ihre Merkmale?

Frage: Politik: Wahlen in Deutschland und ihre Merkmale?
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Welche Merkmale haben die Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland?
Frage von schneeseereh | am 24.11.2012 - 13:00


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Antwort von goldenoldie (ehem. Mitglied) | 24.11.2012 - 16:55
Wahlrechtsgrundsätze
Karl-Rudolf Korte
20.5.2009

Zur Person
Karl-Rudolf KorteDr. rer. pol. habil.,
Dr. phil, geb. 1958; Professor für Politikwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen und Direktor der NRW School of Governance, Lotharstraße 53, 47057 Duisburg.
E-Mail: krkorte@uni-duisburg-essen.de


Die Abgeordneten des Bundestags werden in "allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" gewählt, so Artikel 38 des Grundgesetzes. Ein bestimmtes Wahlsystem wird dort nicht erwähnt. Doch aus den allgemeinen Wahlrechtsgrundsätzen ergeben sich, genauer betrachtet, recht konkrete Bedingungen.



In Deutschland besitzen alle Staatsbürgerinnen und -bürger das Stimmrecht - unabhängig von Konfession, Bildung, Geschlecht, Sprache, Einkommen, Beruf oder politischer Überzeugung. (© Susanne Müller)Wer wahlberechtigt ist (aktives Wahlrecht) und wer wählbar ist (passives Wahlrecht), bestimmen in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz und in einzelnen Ausführungsbestimmungen das Bundeswahlgesetz. Schlägt man im Grundgesetz nach, so verweist Artikel 20, Absatz 2 auf die Grundbedingungen des demokratischen Verfassungsstaates: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Artikel 38, Absatz 1 des Grundgesetzes enthält wichtige Grundsätze über die Ausgestaltung der Bundestagswahl, aber keine Entscheidung für ein spezifisches Wahlsystem: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Nach Absatz 2 ist wahlberechtigt, "wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt." "Das Nähere", so Absatz 3, "bestimmt ein Bundesgesetz."

Ganz konkret besagen die Wahlrechtsgrundsätze Folgendes:

Die Bedeutung der Wahlgrundsätze (© Erich Schmidt Verlag)

•Allgemeines Wahlrecht: Alle Staatsbürgerinnen und -bürger besitzen das Stimmrecht unabhängig von Konfession, Bildung, Geschlecht, Sprache, Einkommen, Beruf oder politischer Überzeugung. Voraussetzung dieses Grundsatzes ist jedoch, dass die Wäh lenden und die Gewählten ein Mindestalter erreicht haben und laut Bundeswahlgesetz (§12, Absatz 1) das Erfordernis der Sesshaftigkeit im Wahlgebiet erfüllen. Wie und ob das Wahlrecht in Zu kunft weiter ausgeweitet werden sollte, ist politisch umstritten. Seit dem Vertrag von Maastricht 1992 können sich EU-Bürgerinnen und -Bürger an Kommunalwahlen beteiligen. Das Gleiche gilt in einigen Bundesländern auch für 16-jährige Jugendliche. 46 Bundestagsabgeordnete der SPD, CDU und FDP (darunter die ehemalige Bundesfamilienministerin Renate Schmidt und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse) forderten aber zudem im Sommer 2008 mit einem fraktionsübergreifenden Antrag die Einführung des Wahlrechts ab Geburt bei Bundestagswahlen. Das sogenannte Familienwahlrecht soll so konzipiert werden, dass Eltern anstelle ihrer Kinder stellvertretend das Wahlrecht ausüben dürfen, bis diese die nötige Reife erlangt haben und selbst zur Wahl gehen können. Kritiker dieses skurril anmutenden Antrags argumentieren aber, dass dadurch der Grundsatz des gleichen Wahlrechts (s.u.) nicht erfüllt wird, da Wahlberechtigte je nach Kinderzahl auf diese Weise mehrere Stimmen abgeben könnten. So ist es mehr als fraglich, ob dieser Antrag die nötige Mehrheit im Parlament finden wird.


•Gleiches Wahlrecht: Jede Stimme hat den gleichen Zähl- und Erfolgswert. Bis 1918 war es beispielsweise noch in Preußen der Fall, dass derjenige, der mehr Steuern zahlte, auch mehr Stimmen abgeben konnte. Der Gleichheitsgrundsatz ist auch bei der technischen Gestaltung von Wahlen zu beachten, vor allem für die Wahlkreiseinteilung. Jede Art von Gewichtung der Stimmen ist unzulässig. Vielmehr gilt one person – one vote.


•Unmittelbares Wahlrecht: Die Wählerinnen und Wähler wählen die Ab geordneten unmittelbar, also direkt, ohne Zwischenschaltung von Delegierten oder Wahlmännern wie etwa bei den Präsidentschaftswahlen in den USA.


•Freies Wahlrecht: Die Bürgerinnen und Bürger dürfen von niemandem in ihrer Wahl beeinflusst werden. Die Stimmabgabe muss frei sein von Zwang und unzulässigem Druck. Mit den Grundsätzen des freien und gleichen Wahlrechts hängt auch entscheidend die Chancengleichheit der Parteien zusammen. Keine demokratische Partei darf durch die Wahlgesetzgebung oder durch die Wahlrechtsgrundsätze benachteiligt werden.


•Geheimes Wahlrecht: Es muss sichergestellt sein, dass Dritte die Wahlentscheidung nicht erkennen können. Niemand soll nachprüfen können, wie sich jemand in der Wahlkabine entschieden hat. Genau an diesem Punkt setzt die Wahlforschung ein. Da eine offene Beobachtung des Wahlaktes ausgeschlossen ist, sind Instrumentarien entwickelt worden, um Wahlentscheidungen im Voraus zu prognostizieren bzw. nachträglich zu interpretieren.
Der Prozess der Ausbreitung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts vollzog sich in den westlichen Industriegesellschaften über einen längeren Zeitraum. Noch 1848 bestand in keinem Land das allgemeine Männerwahlrecht. Erst nach dem Ersten Weltkrieg hatte sich das Wahlrecht von einer zahlenmäßig und sozialstrukturell begrenzten Wählerschaft auf die gesamte erwachsene Bevölkerung ausgebreitet, von Ausnahmefällen abgesehen.

In der Bundesrepublik Deutschland gelten für die Wahl zum Deutschen Bundestag das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung. Die Wahlen zum ersten (1949) und zum zweiten Bundestag (1953) fanden noch auf der Grundlage eigens erlassener Wahlgesetze statt. Das Bundeswahlgesetz von 1956 wurde erstmals bei der Bundestagswahl von 1957 angewendet und ist seither im Wesentlichen unverändert.
Auszug aus: Karl-Rudolf Korte: Wahlen in Deutschland, Zeitbilder. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2009

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