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Begriffserklärung: Integrationsfunktion bedeutet ?

Frage: Begriffserklärung: Integrationsfunktion bedeutet ?
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Kann mir bitte, vielleicht jemand sagen was Integrationsfunktion auf Bezug von Parteien bedeutet?
Frage von Dunya2 (ehem. Mitglied) | am 09.12.2010 - 17:42


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Antwort von clemens1992 (ehem. Mitglied) | 09.12.2010 - 18:38
So der Pro bin ich ja auch nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass es bedeutet, dass man die Bevölkerung in die Parteien mit einbinden soll.
Integration heißt so viel wie Einbringung/Eingliederung.

Demnach müssen Parteien ihrer Funktion nachkommen und für die nötige politische Bildung der Bürger sorgen und diese somit in die Partei mit einbinden.
So würde ich mir das jetzt erklären


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Antwort von Dunya2 (ehem. Mitglied) | 09.12.2010 - 18:45
Oke danke ja, das macht Sinn :) und weiss vielleicht jemand was Elitenrekrutierungsfunktion auf Bezug von Parteien bedeuten kann ?


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Antwort von clemens1992 (ehem. Mitglied) | 09.12.2010 - 18:53
Elitenrekrutierungsfunktion?
Auch jetzt wieder ohne da wirklich Ahnung von zu haben würde ich das so aufschlüsseln:
Elite= überdurchschnittlich qualifizierte Person
Rekrutierung= (im soziologischen sinne) Anwerbung für spätere Versuche und beim Militär ist es die Einberufung der Wehrpflichtigen

Also müsste es sowas sein, wie dass die Parteien versuchen, die besten Leute für sich zu gewinnen, denn mit den besten ideen kommt man auch am weitesten ;)


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Antwort von Dunya2 (ehem. Mitglied) | 09.12.2010 - 19:01
nochmals vielen Dank, das klingt auch wieder total einleuchtent:D es wäre net, wenn mir noch dieser letzte Begriff erklärt wird: Legitimationsfunktion, natürlich wieder auf Bezug auf Parteien :)


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Antwort von Dunya2 (ehem. Mitglied) | 09.12.2010 - 19:03
Diese Erklärung hab ich im Netz gefunden :Eine verfassungsrechtliche Untersuchung über Grundlage, Gegenstand und Grenzen der parlamentarischen Kontrolle unter besonderer Berücksichtigung der ministerialfreien Räume und der Privatisierung.
das müsste es doch sein oder?


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Antwort von clemens1992 (ehem. Mitglied) | 09.12.2010 - 19:10
Es klingt zumindest gut :D
Also wenn etwas legitim ist, dann ist es erlaubt und da der ZUstand, den du erklärt hast, es auch ist, würde ich einfach mal sagen ja, ist richtig, aber wie gesagt, so viel ahnung hab ich auch nicht, aber dein satz klingt einleuchtend! ;)


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Antwort von Dunya2 (ehem. Mitglied) | 09.12.2010 - 19:13
haha:) oke vielen dank für deine Hilfe :D

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