kindergeld gestrichen
Frage: kindergeld gestrichen(24 Antworten)
hi, bin grad sauer, weil die mir mein kindergeld gestrichen haben. |
Frage von bombi (ehem. Mitglied) | am 04.08.2010 - 00:33 |
Antwort von *Money* (ehem. Mitglied) | 04.08.2010 - 00:35 |
anscheinend schon.. naja beim zivi bekommst ja auch geld ;) |
Antwort von GAST | 04.08.2010 - 00:38 |
hast du es bekommen oder deine Eltern? |
Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 04.08.2010 - 00:39 |
nee weder ich noch meine eltern. ich meine mein zivi beginnt erst am 1.9 und juli und august hab ich keins mehr bekommen? und nach dem zivi liegen 4monate noch bis zum studium. in diesen monaten krieg ich auch kein kindergeld. dürfen die das? |
Antwort von GAST | 04.08.2010 - 00:40 |
wer hat es bekommen? lebst also noch zuhause? |
Antwort von *Money* (ehem. Mitglied) | 04.08.2010 - 00:40 |
hast dich nochmal gemeldet? was haben die gesagt? |
Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 04.08.2010 - 00:42 |
mein kumpel sagt mir ich habe anspruch auf ein übergangsgeld das heißt die zeit in der ich kein zivi mache bzw kein studium. hab ja kein festes einkommen. |
Antwort von GAST | 04.08.2010 - 00:43 |
kenne jetzt deine umstände nicht... Also entweder googelst a bisschen, nimmst dir a anwalt oder arbeitest das hier mal durch: http://www.treffpunkteltern.de/eltern/Kindergeld/kindergeldgesetz-bundeskindergeldgesetz-bkgg-_408.php#1 |
Antwort von Kickaffe | 04.08.2010 - 00:43 |
ich glaub du musst dann en Antrag auf weitere Bezahlung stellen wo du belegen kannst das du noch nich arbeitsmäßig tätig bist............. |
Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 04.08.2010 - 00:44 |
ja so einen antrag hab ich bereits ausgefüllt, bevor ich 18 wurde haben die mich bissl ausgefragt schriftlich. hmm |
Antwort von *Money* (ehem. Mitglied) | 04.08.2010 - 00:46 |
ruf einfach gleich morgen dort mal an.. :) |
Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 04.08.2010 - 00:47 |
Zitat: kann ich damnit vllt vorgehen? |
Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 04.08.2010 - 00:47 |
du musst der kindergeldstelle deine zivildienststelle mitteilen, so schnell du kannst, sonst bekommst du kein kindergeld. und ja das dürfen sie. |
Antwort von Kickaffe | 04.08.2010 - 00:53 |
du darfst halt nit en bestimmten Satz überschreiten bei Geld das du verdienst dann können die dich schon rausschmeißen |
Antwort von Sarin | 04.08.2010 - 00:54 |
also, ich bin mir da ganz sicher, dass dir sowohl für juli als auch für august kindergld zusteht. aber ich glaube die haben deinen antrag verschlampt (wie immer). also, es steht dir bis zum 1.9. kindergeld zu, da du ja vorher sowieso keine beschäftigung nachgehen kannst. in deinem antrag müsste das auch so stehen, da steht, dass sobald die behörde in kenntnis gesetzt wurde, dass du eine ausbildung oder zivi... machen möchtest, kriegst du für den zeitraum nach dem abi und beginn der beschäftigung kindergeld. |
Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 04.08.2010 - 00:55 |
okay, ich werde da mal anrufen und einiges klar stellen, weil mir stehen aufjedenfall juli /august zu weil das zur übergangszeit gehört und die zahlungspflichtig sind in dieser zeit. gute nacht |
Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 04.08.2010 - 00:56 |
aber auch nur, wenn der zeitraum nicht die 4 monate überschreitet oder man die stelle schon rechtzeitig bekommen hat und der kindergeldstelle nachweisen kann. dafür muss man selber sorgen, von sich aus rücken die kein geld raus. |
Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 04.08.2010 - 00:58 |
ja mein vater at sogar eine einberufung zum zivildienstantritt geschickt. und ich habe die zivistelle schon im winter bekommen |
Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 04.08.2010 - 00:59 |
dann haben die das verschlampt. einfach nochmal hinschicken und druck machen. zustehen tuts dir. |
Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 04.08.2010 - 01:00 |
ok. naja ich werd da mal persönlich morgen anrufen gute nacht leute. danke nochmal^^ |
Antwort von Sarin | 04.08.2010 - 01:02 |
jip so ist es immer, wenns um geld geht, das verschlampen sie gerne. ich musst e3 mal hin udn imme rwieder die sachen mitbringen. am besten lässt du dir ncoh eine empfangsbestätigung von der sachbearbeiterin geben. sonst heißt es wieder, ach wir haben da nciht erhalten :D |
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