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Kindergeld und Nebenjob

Frage: Kindergeld und Nebenjob
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hi,ich bekomme 572 euro mtl. bafög und hab ne wohnung die mich mtl. ca 400 euro warm kostet.außerdem bekomme ich 184 euro kindergeld.nun möchte ich arbeiten gehen,da im monat nicht viel übrig bleibt.

da ich aber die grenze von 9104 euro jährl. nicht überschreiten darf,kann ich wenn ich einen 400 euro job machen würde max 5 monate arbeiten(denn mein jährl.bafög beträgt schon 6864 euro)
hat jemand einen tip wie man das lösen könnte?kann man ein extra konto einrichten? gibts da sonderregelungen?
denn keiner stellt mich für so eine kurze zeit ein und ich möchte auch noch länger arbeiten denn die 400 euro helfen mir ja auch nicht viel weiter wenn ich sie nur 5 monate bekomme
Frage von lili_ (ehem. Mitglied) | am 09.03.2011 - 18:09


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Antwort von sayyeah93 (ehem. Mitglied) | 09.03.2011 - 18:11
könntest dir n konto bei mutti machen lassen..

läuft über ihren namen aber du bekommst es..
kp obs legal ist :D..


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Antwort von lili_ (ehem. Mitglied) | 09.03.2011 - 18:14
sollte schon legal sein..das weiß dann doch der arbeitgeber mit dem namen der mutter oder?
wie kann ich das rausfinden obs legal ist? will da keine "schlafenden hunde" wecken


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Antwort von 00Frie | 09.03.2011 - 18:17
bafög zählt nicht als einkommen. somit ist es nicht relevant für kindergeld, steuern, etc.! keine garantie dafür, dass ich richtig liege, aber ich bin davon überzeugt, dass du gar nichts ändern musst und deinen 400 € job ohne einschränkungen durchweg machen kannst und trotzdem legal kindergeld beziehst. näheres dazu beim bafögamt, der kindergeldstelle oder im internet.

ach ja: schon mal an ne wg gedacht? :)


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Antwort von lili_ (ehem. Mitglied) | 09.03.2011 - 18:26
bafög zählt auf jeden fall,hab schon nachgeschaut und -gefragt


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Antwort von 00Frie | 09.03.2011 - 18:34
ok, seh ich auch grade...
studierst du?
dann zählen nur 50% vom bafög (zuschussteil)
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/kindergeld.php


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Antwort von lili_ (ehem. Mitglied) | 09.03.2011 - 18:37
nein,bekomme schüler-bafög(d.h. ich muss es niht zurückzahlen)


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Antwort von 00Frie | 09.03.2011 - 18:41
ok, dann seh ich leider keine (legale) lösung. außer billigere wohnung (400 € is schon derbe viel- ich hab in münchen für weniger gewohnt...) und kein 400 € job sondern auf stundenbasis und mit dem arbeitgeber die maximalstunden absprechen...


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Antwort von Grizabella | 09.03.2011 - 18:47
Also wenn du dann dein Geld beim Bafög-Amt nicht angeben würdest und es z.B. über ein anderes Konto laufen lassen würdest, das wäre eindeutig nicht legal.
Allerdings fällt mir gerade keine Lösung ein.


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Antwort von lili_ (ehem. Mitglied) | 09.03.2011 - 18:54
kann man da vll einen steuerberater fragen?


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 09.03.2011 - 18:55
such dir einen mitbewohner, das ist wohl das sinnvollste um viel geld zu sparen. oder eben eine billigere wohnung. und was spricht dagegen wieder zuhause einzuziehen? gut du bist 21, aber solang du zur schule gehst ließe sich das doch sicher machen.


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Antwort von lili_ (ehem. Mitglied) | 09.03.2011 - 19:02
ich glaube wenn man nicht auf steuerkarte arbeitet würde das gehen

Zitat:

Wenn Ihr nur (und ausschließlich) einen 400-Euro-Job habt, kommt Ihr mit der Lohnsteuer in der Regel nicht in Berührung. Ihr benötigt keine Steuerkarte (solange jedenfalls der Arbeitgeber keine von Euch sehen will) und müsst auch keine Steuererklärung abgeben. Das Thema Lohnsteuer ist damit erledigt, dass der Arbeitgeber einen pauschalen Anteil vom Einkommen an das Finanzamt abführt.

In fast allen anderen Fällen werdet Ihr eine Steuerkarte abgeben müssen. Nicht wundern: Lohnsteuerkarten in Papierform gab es letztmalig für das Jahr 2010. Ab dem 1. Januar 2012 greift ein neues elektronisches Verfahren. In der Übergangszeit, also im Jahr 2011, gilt weiterhin die Lohnsteuerkarte von 2010. Wer keine hat, muss beim Finanzamt einen "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011" beantragen. Dafür gibt es einen amtlichen Vordruck. Details zum Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 findet Ihr im Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 5. Oktober 2010.

Arbeitet Ihr auf Steuerkarte, dürfte sich im folgenden Jahr eine Steuererklärung lohnen, nach der Ihr die vom Arbeitgeber auf der Grundlage der Steuerkarte abgeführten Steuern wieder zurückerhaltet. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihr im Kalenderjahr nicht zu viel verdient habt. Alle gezahlten Steuern werdet Ihr jedenfalls dann zurückbekommen, wenn Ihr mit Eurem Einkommen unter dem Grundfreibetrag von derzeit 8.004 Euro (Stand: 2010; 2009 waren es 7.834 Euro) zuzüglich der Werbungskostenpauschale von 920 Euro bleibt (Hinweis: 2011 soll die Werbungskostenpauschale auf 1000 Euro erhöht werden, der endgültige Beschluss steht aber noch aus!).


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Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 09.03.2011 - 19:18
Was du das vorschlägst, scheint mir letztlich auf Schwarzarbeit hinauszulaufen. Dir schwebt scheinbar folgendes Modell vor: Du arbeitest, kriegst dein Geld, aber weder du noch dein Arbeitgeber geben das irgendwo an. Mal aus Sicht des Arbeitgebers: Wenn er deine 400 Glocken offziell nicht als Gehalt rausgibt, zählen die weiterhin zu seinen Einnahmen und er muss darauf Steuern zahlen. Worum sollte er sich auf so einen Deal einlassen?

Außerdem: Ob man nun auf Steuerkarte arbeitet oder nicht, ändert nichts daran, dass man Geld verdient und dies bei den Behörden, die sich dafür interessieren angeben muss.

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