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GEZ-Befreiung Azubi

Frage: GEZ-Befreiung Azubi
(70 Antworten)


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Guten Morgen e-ha - User,

also ich habe seit Tagen ein Problem mit dem ich glaub ich nicht alleine bin...
Ich bin Azubi und habe jetzt ein GEZ-Gebührenbefreiung beantragt, jedoch lehnen die das jetzt schon zum dritten Mal ab obwohl ich ja bereits meine Ausbildungs- und Mietvertrag hingeschickt habe (ich lebe alleine, also nicht bei den Eltern).
Ich habe schon in mehreren Foren geschaut und verschiedenste Kommentare gesehen, jetzt weiß ich nicht wem ich glauben kann/soll und wem nicht...
HAt jemand von euch da schon Erfahrungen gemacht und kann mir sagen woran es liegt, dass die GEZ dauernd meinen Antrag auf Gebührenbefreiung ablehnt?

Vielen Dank und liebe Grüße
Frage von Obrigado (ehem. Mitglied) | am 28.10.2009 - 09:25


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 28.10.2009 - 11:12
@katrin das wäre natürlich toll,
weil des echt verwirrend ist bei euch beiden weil der ander klar JA und der andere klar NEIN zu GEZ-Befreiung sagt, sprich genau das was ich in den anderen Foren gelesen habe...


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Antwort von Marichenkaefer (ehem. Mitglied) | 28.10.2009 - 11:12
Hm also ich wohn auch alleine, mache auch Ausbildung, kriege aber finanzielle Unterstützung vom Amt(da ich keinen Cent verdiene), und die meint wohl, es müsste gehen.


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Antwort von RichardLancelot | 28.10.2009 - 11:14
Zitat:
c alleine wohnend und ausbildungsgeld beziehend, ich ruf gern mein onkel an und frag ihn da noch mal damit wir gewissheit haben...
Dazu rate ich dir, vielleicht kann er dir auch den Unterschied zwischen Ausbildungsgeld und Ausbildungsvergütung erklären.
Ich hab unter http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html noch das Folgende gefunden:
Zitat:
Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden


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Antwort von RichardLancelot | 28.10.2009 - 11:15
Zitat:
Hm also ich wohn auch alleine, mache auch Ausbildung, kriege aber finanzielle Unterstützung vom Amt(da ich keinen Cent verdiene), und die meint wohl, es müsste gehen.
Ich explodiere gleich
Genau da liegt der Unterschied. Geld vom Arbeitgeber oder Geld vom Staat/Amt. Wer Kohle vom Staat bekommt ist GEZ befreit, wer Geld vom Ausbildungsbetrieb erhällt mus GEZ blechen.

 
Antwort von GAST | 28.10.2009 - 11:16
okay, ich ruf mal durch, wenn er bab oder bafög bekommt klärt sich das ja von alleine

 
Antwort von GAST | 28.10.2009 - 11:17
und nicht explodieren okay :) wir bekommen das schon hin


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Antwort von Marichenkaefer (ehem. Mitglied) | 28.10.2009 - 11:17
Bleib mal locker. Haste da selber mal angerufen und gefragt? Ich mein, wieso drohste nich mit ner Klage, wennse Dir auf nen Zettel die Gründe ihrer Ablehnungen sagen?


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Antwort von RichardLancelot | 28.10.2009 - 11:17
Zitat:
wenn er bab oder bafög bekommt klärt sich das ja von alleine
Richtig. Aber wie ich es verstand ist das nicht der Fall.
@obrigado: Erhältst du staatl. Förderung in irgendeiner Form?


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Antwort von Marichenkaefer (ehem. Mitglied) | 28.10.2009 - 11:20
Such Dir mal ne Diakoniestelle in Deiner Nähe. Oder Caritas.
Die helfen Dir bei sowas;)


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Antwort von RichardLancelot | 28.10.2009 - 11:20
Zitat:
Ich mein, wieso drohste nich mit ner Klage, wennse Dir auf nen Zettel die Gründe ihrer Ablehnungen sagen?
Ein Hoch auf die, die sich die besten Rechtsverdreher leisten können, denn sie bekommen immer Recht Warum sollen sie ihm das begründen? Er kann sich a) selbst belesen, da die Formulierung auf der GEZ-Site recht eindeutig ist (ok, zumindest für mich ) oder wie du sagtest, anrufen. Und die Tante wird ihm sagen: "Sie beziehen eine Ausbildungsvergütung und keine staatliche Förderung, demnach müssen sie zahlen.

 
Antwort von GAST | 28.10.2009 - 11:21
onkelchen sagt, wenn er förderung in jeglicher hinsicht bekommt ist er befreit, dazu zählt wohl auch ausbildungsvergütung über den ausbildungsring, so wars ja bei mir :) und wenn nicht ist er verpflichtet gez gebühren zu zahlen, insofern es seine geräte sind, möglichkeit eins, ihm gehören die geräte nicht, möglichkeit zwei wenn er zu wenig geld bekommt förderung beantragen, oder 3 erstmal sagen du hast kein tv radio etc (bei umzug fachgerecht entsorgt reinschreiben) ansonsten musst du wohl zahlen...


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Antwort von RichardLancelot | 28.10.2009 - 11:25
*puh* Geschafft...
Zitat:
onkelchen sagt, wenn er förderung in jeglicher hinsicht bekommt ist er befreit, dazu zählt wohl auch ausbildungsvergütung über den ausbildungsring
Zitat:
ansonsten musst du wohl zahlen...
Yap, staatl. und nicht staatlich

 
Antwort von GAST | 28.10.2009 - 11:27
na hätte ich gewusst das geld vom ausbildungsring auch zu staatl zählt hätten wir das gleich gehabt :D


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Antwort von RichardLancelot | 28.10.2009 - 11:28
Vom Ausbildungsring habe ich bis heute noch nie was gehört, vielleicht hätte ich`s also nichtmal verstanden.

 
Antwort von GAST | 28.10.2009 - 11:30
ich wa reig der meinung das der ausbildungsring betriebe fördert um lehrlinge einzustellen, aber gut...das ist so ein winziger lohn, der nicht zum leben und nicht zum sterben reicht...


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 28.10.2009 - 11:31
@lancelot: ich erhalte keine staatl. förderung... ich habe jetzt BAB beantragt, des werd ich denen noch zuschicken per post, dass die meinen bisherigen Antrag aufheben sollen...
Ich hab da sogar heute angerufen, die meinten jetzt was von wegen, dass nur behinderte Menschen da ne Befreiung bekommen, des steht ja da in dem SGB III... aber wenn so viele Azubis da ne Befreiung bekommen haben kann das doch gar nich sein..
Also drohen will ich denen nich, das würd ich doch doppelt und dreifach zurückbekomme, schließlich sind die ja am längeren Hebel und ich kann als einfach Bürger nur verlieren...


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 28.10.2009 - 11:33
was is denn jetzt der Ausbildungsring? Wer ist das oder was ist das?


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Antwort von RichardLancelot | 28.10.2009 - 11:35
Zitat:
Ich hab da sogar heute angerufen, die meinten jetzt was von wegen, dass nur behinderte Menschen da ne Befreiung bekommen, des steht ja da in dem SGB III... aber wenn so viele Azubis da ne Befreiung bekommen haben kann das doch gar nich sein..
*sigh* Also noch einmal. Bekommst du Geld vom Staat (Bafög/BAB/Stütze/etc.) zahlst du keine GEZ. Bekommst du Geld vom Betrieb zahlst du GEZ. Beides zählt wenn du nicht mehr daheim wohnst. Würdest du noch zuhause wohnen dürftest du nicht mehr als 287€ verdienen um nicht zahlen müssen.
Ist das verständlich?

 
Antwort von GAST | 28.10.2009 - 11:36
der ausbildungsring ist eine förderung für unternehmen um azubis einzustellen,man arbeitet da für weniger lohn macht aber das selbe wie alle mit selbem abschluss in der selben zeit...mein normaler lohn hätte in dem einem jahr in dem ich meine ausbildung gemacht habe ca 700 brutto betragen durch ausbildungsring aber nur 400 somit können auf drei leute 2 dazu eingestellt werden ...


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 28.10.2009 - 11:48
okee lancelot, des war gut verständlich... ich kriege momentan noch keine Förderung, an BAB bin ich momentan dran... aber das mit dem bei den Eltern wohnen und nix zahlen kann ja auch nich stimmen weil mich da die GEZ schon genervt hat und ich zu der Zeit bei meinen Eltern gewohnt habe und arbeitslos war...
naja is ja nich mehr so wichtig, das heißt BAB zählt jetzt mehr denn je...
Vielen Dank euch allen für die Hilfe, ich weiß jetzt woran ich bin und darf angefressen bleiben bis ich dann hoffenltich BAB bekomme...
Vielen Dank nochmal an alle für die Hilfe!

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