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GEZ-Befreiung Azubi

Frage: GEZ-Befreiung Azubi
(70 Antworten)


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Guten Morgen e-ha - User,

also ich habe seit Tagen ein Problem mit dem ich glaub ich nicht alleine bin...
Ich bin Azubi und habe jetzt ein GEZ-Gebührenbefreiung beantragt, jedoch lehnen die das jetzt schon zum dritten Mal ab obwohl ich ja bereits meine Ausbildungs- und Mietvertrag hingeschickt habe (ich lebe alleine, also nicht bei den Eltern).
Ich habe schon in mehreren Foren geschaut und verschiedenste Kommentare gesehen, jetzt weiß ich nicht wem ich glauben kann/soll und wem nicht...
HAt jemand von euch da schon Erfahrungen gemacht und kann mir sagen woran es liegt, dass die GEZ dauernd meinen Antrag auf Gebührenbefreiung ablehnt?

Vielen Dank und liebe Grüße
Frage von Obrigado (ehem. Mitglied) | am 28.10.2009 - 09:25

 
Antwort von GAST | 28.10.2009 - 09:45
Ja ich hab Erfahrung damit ;)

Du musst bezahlen,
weil du Azubi bist und allein wohnst, so einfach is das ^^

Würdest du daheim wohnen, müssten nur deine Eltern gemeldet sein und du wärst dann im Haushalt mit drin. Da du aber nen eigenen Haushalt hast und ein Einkommen musste selbst bezahlen!

Verschont wirst du nur, wenn du Ausbildungsförderung erhälst. Also zum Beispiel armer Student oder auf der Meisterschule bist!


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 28.10.2009 - 09:49
und wie siehts mit Berufsausbildungbeihilfe aus? Ich mein beide Punkte sind doch angegeben im Online-Formular des GEZ, da komm ich mir irgendwie veräppelt vor...


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Antwort von noob2007 (ehem. Mitglied) | 28.10.2009 - 09:50
Wenn dein Einkommen zu niedrig wäre, dann kannst du dir diese Ausbildungshilfe holen womit die GEZ dann direkt weg fällt. Aber wenn du eben genug verdienst dann musst du das zahlen.

 
Antwort von GAST | 28.10.2009 - 09:53
Ja die sind da angegeben. Wenn du aber keins davon beziehst betrifft dich das halt nicht ^^

Dein Ausbildungsgehalt ist keine Ausbildungsbeihilfe :D


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Antwort von noob2007 (ehem. Mitglied) | 28.10.2009 - 10:04
ne da bestehen schon große unterschiede xD
aber sowas sollte man normalerweise wissen.
aber mal Fazit: du musst die GEZ zahlen.


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 28.10.2009 - 10:34
du hättest auch einfach von vornerein jegliche GEZ-briefe ignorieren können und das ganze aussitzen bis mal einer vorbeikommt. aber dem muss man ja nich aufmachen, bzw erst wenn er mit durchsuchungsbefehl kommt...
fernseher bis 32 zoll sind übrigens "tragbar", genauso wie laptops. das heißt, du könntest angeben, dass du lediglich tragbare geräte besitzt und die nur ab und zu von deinen eltern mitnimmst, die geräte aber nicht dir gehören.
daher müsstest du nich bezahlen!


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 28.10.2009 - 10:40
ja gut so weit muss man erstmal denken ;)
nee ich habe anfangs meine daten angegeben weil ich da noch bei meinen eltern gewohnt habe ohne ausbildung... als ich diese dann bekommen habe plus ner eigenen wohnung hab ich dann natürlich angegeben, dass ich ausbildungsgeld erhalte und durch mein geringes einkommen war ich mir sicher, dass ich von der gebühr befreit werde... ja wie siehts denn aus mit BAB? wenn das angenommen wird muss ich dann keine Gebühr zahlen, is das richtig?


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Antwort von RichardLancelot | 28.10.2009 - 10:41
@Dominik: Jeder hat ja ein anderes Verhältnis zur GEZ. Ich fände schon das man sie zahlen sollte, wenn bei den öffentlich-rechtlichen mittlerweile nicht soviel Schrott laufen würde. Allerdings wird niemals ein GEZler mit "Durchsuchungsbefehl" vor deiner Tür stehen, denn für solche Institutionen bleibt die Unverletzlichkeit der Wohnung immer bestehen. Ausschließlich staatl. Vollzugsorgane können bei einem Richter eine Durchsuchung beantragen und dem stehen bei einem solchen Eingriff in das Grundrecht ohnehin alle Gliedmaßen ab

 
Antwort von GAST | 28.10.2009 - 10:42
mach dir kein kopf, dein einkommen hat nichts damit zu tun ob du GEZ zahlen musst, du hast keinen job, sondern nur eine ausbildung und bist somit GEZ befreit :) ist bei mir das selbe ich bekomme BAFÖG bin aber GEZ befreit da ich nicht zu hause lebe....so einfach ist das :)


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Antwort von Obrigado (ehem. Mitglied) | 28.10.2009 - 10:55
ja eben des denk ich doch auch, aber dauernd krieg ich da ne ablehnung... dann noch hintenraus im brief, dass ich doch bitte die ersten 3 monate zahlen soll, hallo? ich habs auch so nich so dicke mitm geld, da ich eben azubi bin... kann man da noch irgendwie was machen, soll ich irgendwo hingehen eventuell wo man mir helfen kann (IHK, Bürgeramt...)?

 
Antwort von GAST | 28.10.2009 - 10:58
schreib den einfach mal einen tollen brief, dass du im recht bist und die das unterlassen sollen dir zu schreiben, da du dich mit deinem rechtsanwalt in verbindung setzt :) wegnehmen können die dir eh nichts :) und sone drohung zieht immer.


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Antwort von RichardLancelot | 28.10.2009 - 10:58
Eure Ausbildungen unterscheiden sich in der Art der Vergütung. BAFÖG ist etwas anderes als das Lehrlingseinkommen. Und der Lehrling muss, im Gegensatz zum BAFÖGbezieher, die GEZ zahlen. Nachzulesen ist das Ganze hier: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html

 
Antwort von GAST | 28.10.2009 - 11:02
das ist mir völlig neu, dass man in der ausbildung gez bezahlt, im grunde hat es nichts mit dem zu tun ob bafög oder lehrlingseinkommen, ich musste selber nicht bezahlen als ich lehrling war....


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Antwort von RichardLancelot | 28.10.2009 - 11:03
Zitat:
da du dich mit deinem rechtsanwalt in verbindung setzt. sone drohung zieht immer.
In der heutigen Gesellschaft möchte man das ja meinen, aber völlig bescheuert ist die GEZ ja auch nicht.

 
Antwort von GAST | 28.10.2009 - 11:04
doch eig schon und sie bei denem link punkt 5 c er ist befreit ;)


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Antwort von RichardLancelot | 28.10.2009 - 11:05
Zitat:
das ist mir völlig neu, dass man in der ausbildung gez bezahlt, im grunde hat es nichts mit dem zu tun ob bafög oder lehrlingseinkommen, ich musste selber nicht bezahlen als ich lehrling war
Ich fände es schön wenn man den Links, die ich poste, auch mal folgt eh man eine Antwort verfasst. Wenn du als Azubi nicht zahlen musstest hast du entweder bei deinen Eltern gewohnt oder eine stattl. Förderung bezogen. Sobald du dein Geld vom Ausbildungsbetrieb beziehst und alleine wohnst bist du auch verpflichtet GEZ-Gebühren zu entrichten.

 
Antwort von GAST | 28.10.2009 - 11:06
bevor du postest ließ bitte deinen link und nein ich wohne seit jahren alleine und habe keine förderung erhalten...nun werd nicht frech hier :)

 
Antwort von GAST | 28.10.2009 - 11:08
c. Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III), die nicht bei den Eltern leben.

Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III


so steht das bei deinem link


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Antwort von RichardLancelot | 28.10.2009 - 11:08
Zitat:
doch eig schon und sie bei denem link punkt 5 c er ist befreit ;)
Da geht es um Ausbildungsgeld, eine staatliche Förderung (siehe SGB III $104).
Zitat:
nein ich wohne seit jahren alleine und habe keine förderung erhalten...
Wenn du vom Ausbildungsbetrieb Geld bezogen hast und alleine wohnst, bist du verpflichtet GEZ zu zahlen. Es ist so, es steht so auf der Site, deren Link ich gepostet habe.

 
Antwort von GAST | 28.10.2009 - 11:11
argh punkt a bafög punkt b bab punkt c alleine wohnend und ausbildungsgeld beziehend, ich ruf gern mein onkel an und frag ihn da noch mal damit wir gewissheit haben...

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