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Gleichschaltung NS-Zeit

Frage: Gleichschaltung NS-Zeit
(6 Antworten)

 
Hallo Leute,

ich werde am MO eine Geschichts-KLausur schreiben.
Diese Klausur wird von dem 2. Weltkrieg handeln.
Einer der Schwerpunkte, die der Lehrer gesetzt hat, ist die Innenpolitik Hitlers.
Ich weiss, dass zu der Innenpolitik auch die Gleichschaktung gehört. Doch leider weiss ich nicht, was wirklich damit gemeint ist.

Hitler wollte, dass die Länder sich dem NS-Regime unterwerfen, doch weiteres ist mir fremd.

Könnt ihr mir vielleicht helfen, in dem ihr mir Stichpunkte auflisten könntet?
Alles, was hilfreich für mich wäre, um diese Gleichschaltung zu verstehen.

Ich danke euch recht herzlich im Vorraus :)
GAST stellte diese Frage am 14.11.2008 - 20:41

 
Antwort von GAST | 14.11.2008 - 20:54
In diesem Zusammenhang versteht man unter der Gleichschaltung die Vereinheitlichung des gesamten gesellschaftlichen und politischen Lebens.
Es gab ein Gleichschaltungsgesetz. Damit wurde der Begriff der Gleichschaltung zu einem Synonym für die Maßnahmen der nationalistischen Führung gegen Opposition,
andere Parteien Vereine usw.

Man könnte auch sagen, dass die Gleichschaltung auch für den mit dem Gleichschaltungsgesetzt verbundenden Terror steht.

Auf jeden Fall ist das Wort "Gleichschaltung" eine verhamlosende Beschreibung (das hatte Hitler ja sowieso gern), dafür, dass alle Organe bzw. Parteien/Gruppen unterdrückt wurden!

 
Antwort von GAST | 14.11.2008 - 20:55
gleichschaltung heißt, dass alle organisationen, die nicht den Gedanken der Natinalsozialisten vertraten "gleichgeschlatet" wurden... genauso presse und rundfunk, es würde nur das in die öffentlichkeit gebracht, was das ns-regime wollte und ihrer weltanschauung entsprach... die staatsbürger würden ebenfalls "gleichgeschaltet", die Jungen mussten von 10-14 jahren in die hitlerjugend und und und ... sie wurden von anfang an gedrillt und sollten echte nationalsozialisten werden... die grundlage für die gleichschaltung der länder war das ermächtigungsgesetz, welches am 23 märz 1933 ausgesprochen wurd... am 31. märz 1933 kam es dann zu der gleichschaltung der länder, sie verlorn ihre selbstständugkeit und die länderparlamente wurden entmachtet

 
Antwort von GAST | 14.11.2008 - 20:58
man kann auch zu der errichtung der ns-diktattur 1933-1934 folgendes sagen... Stat und gesellschaft wurden von einer föderalistischen gesellschaft in eine zentralorganisierten diktatur umgewandelt... reichsländer, politische parteien, gewerkschaften, gemeinden sowohl auch verbände wie presse und rundfunk verloren ihre selbstständigkeit und mussten den weisungen des ns-regimes stets gehorsam folgen

 
Antwort von GAST | 14.11.2008 - 21:03
Hab noch was zu ergänzen:
"Gleichschaltung" ist ein Euphemismus (Verharmlosung) für die oben genannte Unterdrückung. Dieser Begriff kam bei meiner Lehrerin gut an ^^.

Na ja, um noch mehr ins Detail zu gehen:
Also erst haben die Nationalisten den traditionellen Kampftag der Arbeiterbewegung zum Feiertag der "Arbeiter der Stirn und Faust" erklärt. Am nächsten Tag wurden die Gewerkschaften beseitigt und die meisten ihrer Führer verhaftet. Die Arbeiter mussten dann in Zwangsorganisationen eintreten (in die Deutsche Arbeiterfront, also DFA). Paar Wochen später folgte dann das Verbot der SPD.
Die anderen Parteien, mal abgesehen von der KPD, fühlten sich dadurch so unter Druck gesetzt, dass sie sich freiwillig auflösten.
Somit war die NSDAP dann die einzige Partei und hier fängt jetzt die eigentliche Gleichschaltung an: Die NSDAP hat durch Gesetze (Gleichschaltungsgesetz) allen wichtigen Organisationen die Eigenständigkeit beraubt, sodass sie überall die Politik bestimmen konnten.

Mehr weiß ich dazu auch nicht :D

 
Antwort von GAST | 14.11.2008 - 21:09
Ich würde das Ermächtigungsgesetz nicht mit der Gleichschaltung vermischen.
Nach meinen Kenntnissen sagt das Ermächtigungsgesetz nur aus, dass Hitler Gesetze anfertigen kann, die nicht den Grundrechten oder der Verfassung entsprechen müssen, und das diese nicht vom Reichsrat und dem Reichspräsidenten unterschrieben werden müssen. Das führt zur Alleinherrschaft Hitlers und zur Etablierung einer nationalistischen Diktatur.
Also das von dir war bisschen schwammig formuliert finde ich.
Aber darauf folgt logischer Weise, dass er jedes Gesetz seiner Wahl erstellen kann (z.B. das Gleichschaltungsgesetz).

 
Antwort von GAST | 14.11.2008 - 21:13
Ach und die Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit, die Beschlangnahme von Eigentum, das Versammlungsverbot und dass die Grundrechte außer Kraft sind gab es es direkt nach der "Machtergreifung" . Das Ermächtigungsgesetz folgte ungefähr 2 Monate später, die Gleichschaltung 5 Monate nach der "Machtergreifung".

So, jetzt war ich pingelig genug.
Wenn du noch Fragen hast, frag mich ruhig :)

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