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Referat: Kirche und Geld

Alles zu Christentum

Kirche und Geld


Ein Referat von Hans Wurst
12, Fischmarkt Bensheim
2005-04-24
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Einleitung
Überall wo Menschen ihr Geld in Gefahr sehen gibt es Streit. Die Kirchensteuer ist da keine Ausnahme. Von der Kirchensteuer gehört hat wohl jeder schon einmal. Doch was steckt dahinter? Stimmt das was publiziert wird denn immer? Ist die Kirchensteuer jetzt gut oder schlecht? Die Antwort, wenn es überhaupt eine gibt, ist schwer. Denn kein System ist vollkommen, immer kann es Verbesserungen geben. Im Folgenden geht es um die Frage wie sich die Kirchen finanzieren. Obwohl es massig Material rund um die Kirchenfinanzierung gibt, so muss man doch alle Angaben kritisch hinterfragen. Denn wirklich objektive Betrachtungen gibt es so gut wie nicht. Auf der einen Seite sind die Kirchen die versuchen von den Vorteilen zu überzeugen, auf der anderen die Steuergegner die Nachteil um Nachteil präsentieren. Jeder sagt oder verschweigt gerade so viel wie es am günstigsten ist.
Historie der Kirchenfinanzierung
Seit dem ersten Jahrhundert lebte die Kirche von Schenkungen, Erbschaften und Kollekten. 585 n. Chr. wurde der freiwillige Zehnt (eine Abgabe in Naturalien oder Geld – meist ein Zehntel des Rohertrags) zur Pflichtabgabe. Ab dem zehnten Jahrhundert dring verstärkt der Adel in die Kirche und beutet zunehmend die Bevölkerung aus. Mit der französischen Revolution tritt die Wende ein. Das Kirchenvermögen wird zum Nationaleigentum erklärt. 1803 wird die Enteignung der Kirche im Reichsdeputationshauptschluss endgültig beschlossen. 1827 wird die Kirchensteuer erstmals in einer Provinz eingeführt. 1919 wird die Steuer in der Weimarer Reichsverfassung fest verankert und später ins Grundgesetz übernommen.
Wie finanziert sich die Kirche?

Kirchensteuer
Kirchensteuer zahlen müssen die Mitglieder der Kirche. Tritt man aus der Kirche aus, muss man keiner Steuer mehr zahlen.
Alle Kirchen, die „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ sind, dürfen Kirchensteuer erheben. In Deutschland dazu berechtigt sind unter anderem die
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evangelisch-lutherische, die französisch-reformierte, die israelitische, die jüdische, die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische, die unitarisch-protestantische Kirchen und einige freireligiösen Gemeinden. Nicht alle erheben sie, da sie eine strikte Trennung von Staat und Kirche leben.
Die Höhe der Kirchensteuer beträgt im Jahr 2005 9 % der Lohn- bzw. Einkommenssteuer (in Baden-Württemberg und Bayern nur 8 %)2.
Ausgangspunkt für die Berechnung ist das Bruttomonatseinkommen. Unter Berücksichtigung der Kinderzahl, dem Familienstand und der daraus resultierenden Steuerklasse muss ein verheirateter Arbeitnehmer (Monatslohn 2.200 €; Steuerklasse III; keiner Kinder) dann beispielsweise 74 € Lohnsteuer bzw. 6,66 € Kirchensteuer bezahlen. Das wären umgerechnet 22 Cent pro Tag (30-Tage-Monat), 79,92 € im Jahr und 3596,40 € im Arbeitsleben (gerechnet von 20 bis 65 Jahren ohne Berücksichtigung von Steuergesetzänderungen, Inflation etc.). Dieser Arbeitnehmer arbeitet in seinem Leben also mehr als 1 ½ Monate ausschließlich für die Kirche. Die Abgabe (Steuer von der Steuer) liegt monatlich ungefähr zwischen 0,12 % und 1,88 % (Steuerklasse I). Die reale Abgabe ist noch niedriger da die Kirchensteuer vollständig als Sonderausgabe absetzbar (in der Lohnsteuererklärung kann man bestimmte Dinge von der zu leistenden Steuer abziehen. Diese bekommt man zurückerstattet.) ist.
Die Kirchensteuer wird vom Finanzamt eingezogen. Das Amt verlangt ca. 3,5 bis 4 % (der 9 %) als Verwaltungsgebühr2.
Für Lebensgemeinschaften unterschiedlicher Wohnorte und unterschiedlicher Konfessionen wird eine spezielle Berechnung zu Grunde gelegt, auf die hier nicht näher eingegangen wird.
Nur ca. ein Drittel der Kirchenangehörigen zahlen auch die Steuer. Das liegt daran, dass nur ein geringer Teil Lohn- bzw. Einkommenssteuer zahlt3.
Die Kirchensteuer macht je nach Kirche zwischen 63 % und 80 % der Gesamteinnahmen aus1
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Weitere Quellen
Spenden (z. B. Kollekte in der Kirche, „Sternsinger“, usw. Diese sind oft zweckgebunden und stehen den Kirchen nicht zu Verfügung)
Zuwendungen vom Staat (Der Staat hat den Kirchen Aufgaben, die er sonst selbst erledigen müsste, übertragen. Dafür bekommt er das Geld vom Staat.)
Gebühren (Hochzeit)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Es wird nur auf die Kirchensteuer als Haupteinnahme näher eingegangen. Spenden, Gebühren u. s. w. machen zu geringe Prozentsätze aus, um sie näher zu erläutern.

Beispiel Bistum Mainz
Am Beispiel des Bistum Mainz4 sollen die Transferzahlungen und –empfänge im Verhältnis aufgezeigt werden.
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Kirchensteuer: Ja oder Nein?
Da die Kirchensteuer immer wieder ein Streitpunkt ist, werden jetzt die Argumentationsweisen der Steuerbefürworter- und gegner näher betrachtet und ihre Aussagen überprüft. Es werden Durchschnittswerte genommen.

Nein!
Oft wird argumentiert, dass die Kirchensteuer doch für karitative Zwecke verwendet wird. Das ist aber Irrglaube. Tatsächlich werden gerade mal 10 %5 für diese verwendet. Den Monsterteil verschlingt, wie in jeder anderen Firma auch, das Personal. Die Kirchen haben die Behauptung mit dem karitativen Zweck übrigens nicht aufgestellt.
Krankhäuser und Altenheime z. B. unterhalten sich i. d. R. über die Pflegesätze der Patienten. Was vielleicht von der Steuer bezahlt wird ist die Krankenhauskapelle5.
Oft werden fälschlicher Weise die Kirchen als Träger von sozialen Einrichtungen ausgegeben. Tatsächlich sind es oft rechtlich selbstständige Vereine (z.B. die Caritas oder das Diakonische Werk).
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Diese finanzieren sich durch Leistungsentgelte, Kostensätze der Sozialträger, öffentliche Zuschüsse sowie Spenden. Zuschüsse der Kirchen machen in ihren Haushalten nur einen kleinen Anteil aus6.
Die Kirchen beschönigen ihre Angaben über die Verwendung der Kirchensteuer. Am Beispiel der Kirchenausgaben des Bistum Mainz kann man das leicht nachvollziehen. Die Zuschüsse und Zuweisungen werden dort mit 22 % angegeben. Doch was steht dem auf der Einnahmeseite gegenüber? Die Kirchensteuer? Oder staatliche Zuschüsse die oft zweckgebunden an die Kirchen überwiesen werden? Oder Leistungsentgelte? Es bleibt ein Geheimnis. Denn im Gegensatz zu z. B. Aktiengesellschaften ist die Bilanzierungspflicht der Kirche nicht gesetzlich geregelt. Es gibt noch weiter Beispiele wo von den Kirchen oft verschleiert wird. Wie z. B. beim Bau kirchlicher Kindergärten. Der Eigenanteil (Staat und Kirchen teilen sich die Kosten) wird oft den sozialen Ausgaben zugerechnet. Tatsächlich aber müssten diese Posten aber unter dem Punkt Investitionen stehen. Denn es geht kein Vermögen verloren, sonder es findet nur eine Umwandlung von Geld- in Sachvermögen statt. Wie viel soziale Abgaben tatsächlich diese Bezeichnung verdienen ist unbekannt.

Ja!
Kritiker behaupten durch den Solidaritätszuschlag machten die Kirchen Gewinn. Das stimmt nicht. Der Solidaritätszuschlag ist eine eigene Steuer die auf die Lohn- bzw. Einkommenssteuer erhoben wird. Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist diese zwar auch, jedoch ist der Soli-Zuschlag da nicht mit eingerechnet3.
„Das Absetzen der Kirchensteuer als Sonderausgabe ist ungerecht und eine indirekte Staatssubvention“ hört man oft Steuer-Gegner sagen. Die Einkommenssteuer wird auf das verfügbare Einkommen erhoben. Die Kirchensteuer wird von dieser Einkommenssteuer abgezogen. Und das ist eine Doppelbelastung des Einkommens, was in Deutschland nicht erlaubt ist. Deshalb muss der Steuerzahler die Möglichkeit der Absetzung haben. Und dieses Absetzen ist keine Subvention des Staates, sonder nur die Form wie der Staat das Geld (was ihm ja nie gehört hat) dem Steuerzahler wieder zukommen lässt3.
Oft werden Rufe laut, die Kirchen sollten statt der Steuer lieber Mitgliedsbeiträge wie in Vereinen einziehen. Doch wie soll eine größtmögliche soziale Gerechtigkeit bei der Beitragszahlung erreicht werden?
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Am Besten über die Höhe des Einkommens. Also müssten alle Kirchenmitglieder ihre Einkommensverhältnisse offen legen. Ein Fixbetrag wäre nicht fair, denn in der Kirche sind sehr viele Rentner, Kinder und Arbeitslose (Kirchensteuer zahlen gerade mal ein Drittel der Kirchenzugehörigen). Der zusätzliche Verwaltungsaufwand wäre enorm. Katholische und Evangelische Kirche hatten z. B. im Jahr 2002 ein Kirchensteueraufkommen in Höhe von 8,45,7 Milliarden Euro. Dieser Betrag müsste von nun an von Personal verwaltet werden, welches auch bezahlt werden muss. Die Folge wäre ein Anstieg der Kosten welcher auf die „Vereinsmitglieder“ abgewälzt werden müsste.
Viele Leute sagen sie treten lieber aus der Kirche aus uns spenden einen Betrag an eine gemeinnützige Organisation. Die Kirchen haben sich langfristige Aufgabenbereiche gesetzt, die eine zuverlässige Risikoabsicherung benötigen. Sie sind in den verschiedensten Dingen des täglichen Lebens vertreten. Kindergärten, Beratungsstellen, Altenheime, Schulen. Gottesdienste, Gruppenarbeiten, Seelsorge. Für diese vielfältigen Aufgaben benötigt man Personal das nun mal viel Geld kostet. Die gemeinnützigen Organisationen benötigen auch Personal. Das wird in der Regel über die Spenden finanziert. Kirche hat einen wichtigen Auftrag in der Gesellschaft. Denn neben den vorhin genannten Dingen hat die Kirche eine wichtige Stellung bei moralischen und ethischen Fragen. So setzt sie sich vehement für den Frieden ein, zielt auf gute Völkerverständigung. Sie bezieht Stellung in Fragen der embryonalen Stammzellenforschung, Gentechnik und sozialen Gerechtigkeit. Die Kirche hat im Vergleich zu vielen gemeinnützigen Organisationen mehr Macht auf der politischen Ebene. Und diese setzt sie dann auch zum Wohle der Menschen um.
Der Anteil ehrenamtlicher Helfer in der Kirch ist enorm. Alleine in der evangelischen Kirche sind es über 1 Millionen (im Jahr 2001) 7. Diese arbeiten kostenlos im Sinne der Gesellschaft. Eine wichtige Aufgabe des Staates besteht darin das Ehrenamt zu fördern. Über die Mitfinanzierung im Rahmen der Kirchensteuer tut er das.
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Das es die gibt zeigt das Ausland2,3:
Frankreich
75 % der kirchlichen Einnahmen stammen aus Sammlungen und Spenden,
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der Rest aus einem freiwilligen Beitrag, dessen Höhe mit ca. einem Prozent des Einkommens angegeben wird. Es gibt keine verpflichtende Regelung. Die Einnahmen reichen nicht aus um die Priester und Pfarrer ihrer Ausbildung gemäß entsprechend zu vergüten. Deshalb gehen viele einer Nebentätigkeit nach.

Schweden
Die Kirche wird komplett aus den allgemeinen Steuer finanziert. Pfarrer haben eine Art Verwaltungsbeamtenstatus. Sie können z. B. rechtsgültige Ehen schließen (kann in Deutschland nur das Standesamt).

Amerika
Die Kirchen finanzieren sich wie Vereine aus Mitgliedsbeiträgen. Die Beiträge werden zu Jahresbeginn festgelegt und die Mitglieder können sich freiwillig zur Zahlung verpflichten. Der Staat gibt nur Zuschüsse zu sozialen Aufgaben an Kirchen, welche weltanschaulich neutral sind und nicht missionarisch arbeiten.

Italien
Hier können sich die Steuerzahler entscheiden ob 0,8 % ihrer Lohn- bzw. Einkommenssteuer kirchlichen oder anderen sozialen oder kulturellen Zwecken zufließen soll.

Stellungnahme
Wie zu Beginn des Referats schon erwähnt ist es sehr schwer eine objektive Sichtweise über das Thema „Kirche und Geld“ zu bekommen. Die meisten Beiträge, kirchlicher sowie von Steuergegner-Seite, waren ohne Quellnachweise. Manche Argumente konnten nach intensiver Recherche gefunden werden. Die Zahlen waren fast immer zum jeweiligen Vorteil gerundet.
Das Hauptproblem ist die Verschleierung Seitens der Kirche. Kirchen sind eine Art Unternehmen. Es fließen große Geldbeträge, es wird angelegt und investiert. Die Kirchen haben mit den gleichen Problemen wie der konjunkturelle Lage, Änderungen in der Steuergesetzgebung, Arbeitslosenquote usw. zu kämpfen. Die aktuelle Forderung nach transparenten Unternehmen sollte auf die Kirche übertragen werden. Vielen Kritikern würde die Munition genommen, wenn die
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Kirchen ihre Finanzlage offen legten. Im Gegenzug wäre sie zu wirtschaftlichem Handeln gezwungen da die Öffentlichkeit über Missstände informiert würde. Transparenz ist schon deshalb wichtig, weil die Kirchen ja primär über Steuern finanziert werden. Und der Zahler hat das Recht zu erfahren was mit seinem Geld gemacht wird.
Quellennachweise
1 www.wikipedia.de, Stand 24. 04. 2005
2 Dr. Jens Petersen, „Die Kirchensteuer – Eine kurze Information“, 6. Auflage
3 Peter Beier, Evangelische Kirche im Rheinland
4 Bistum Mainz, „Auf Heller und Pfennig“
5 www.kirchensteuer.de, Stand 24. 04. 2005
6 Barbara Nichtweiß, „Hat die Kirche unser Geld verdient?“, Ausgabe 1996
7 www.ekd.de, Stand 24. 04. 2005
Tabelle3
Tabelle2
Tabelle1
Diagramm3
Personalausgaben
Hebegebühren
Rücklagen
Investitionen
Sachkosten / Instandhaltung
Durchlauf Kollekten
Zuweisungen, Zuschüsse
Darlehen, Grunderwerb
55,77
1,41
4,60
2,57
10,51
1,51
22,63
0,99
Ausgaben Bistum Mainz
Ausgaben Bistum Mainz
Personalausgaben
Hebegebühren
Rücklagen
Investitionen
Sachkosten / Instandhaltung
Durchlauf Kollekten
Zuweisungen, Zuschüsse
Darlehen, Grunderwerb
55,77
1,41
4,60
2,57
10,51
1,51
22,63
0,99
Tabelle3
Tabelle2
Tabelle1
Diagramm2
Kirchensteuer
Rücklagen-Entnahme
Vermögenserträge
Kollekten und Spenden
Staatliche Zuschüsse
Sozial- / Personal-Erstattung
57,34
3,66
7,16
1,66
15,18
15,00
Einnahmen Bisum Mainz
Einnahmen Bistum Mainz
Kirchensteuer
Rücklagen-Entnahme
Vermögenserträge
Kollekten und Spenden
Staatliche Zuschüsse
Sozial- / Personal-Erstattung
57,34
3,66
7,16
1,66
15,18
15,00
Inhalt
Kirchensteuer - sinnig oder unsinnig? Vorurteile von Gegnern und Befürwortern werden näher beleuchtet. (1896 Wörter)
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