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Referat: Wehrpflicht - Wehrdienst und Zivildienst

Alles zu Sozialisationsinstanzen wie Familie, Schule, etc.

Wehrdienst


Wehrpflicht steht für die Bereitschaft der Bürger, persönlich Mitverantwortung für den Schutz ihres Gemeinwesens zu übernehmen
Wurde einst eingeführt, um einen hohen Präsenzumfang zu halten und um eine stille Reserve einzugsfähiger Männer zu schaffen, die im Ernstfall die Truppenstärke deutlich erhöhen
Gesetz zur Einführung der Wehrpflicht wurde am 07.07.1956 vom Bundestag verabschiedet (Dauer 12 Monate ( heute 9 Monate)
Endgültige Einführung: 21.07.1956
Musterung = Eignungsfeststellung
Entscheidung, ob ein Wehrpflichtiger für den Grundwehrdienst in Frage kommt ( Ermittlung des Tauglichkeitsgrades
Umfasst eine eingehende medizinische und psychologische Untersuchung ( Überprüfung, für welche Aufgabe wer am besten qualifiziert ist (Wünsche sind möglich/können angegeben werden)

Tauglichkeit
Festsetzung des Tauglichkeitsgrades ist Bestandteil des Musterungsbescheides und somit durch Einlegung eines Widerspruchs anfechtbar
( 3 Tauglichkeitsgrade: wehrdienstfähig (T1, T2)
vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4)
nicht wehrdienstfähig (T5)
Ablauf des Wehrdienstes
Muss in einem Zeitraum von 3 Jahren geleistet werden
Möglichkeit besteht den Wehrdienst auf bis zu 23 Monate zu verlängern
Grundausbildung: Unterricht über Rechte und Plfichten eines Soldaten, über die Bedeutung des Grundwehrdienstes; politische Bildung; Gefechtsdienst, Waffen- u. Schießausbildung, Sport, Selbstschutz-Ausbildung, Sanitätsausbildung

Zivildienst
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ (Grundgesetz, Artikel 4, Absatz 3)
Seit Einführung der Wehrpflicht als Ausweichmöglichkeit bei moralischen Bedenken akzeptiert
Seit 1.Oktober 2004: Zivildienstdauer von 10 Monate auf 9 Monate verkürzt und somit der Wehrdienstdauer gleichgestellt
Antragsbrief muss gestellt werden, wenn man den Wehrdienst verweigern möchte mit Angabe moralischer und/oder ethischer Gründe
( früher war Gewissensprüfung notwendig (persönliches Gespräch), was heute allerdings abgeschafft wurde
Tätigkeitsbereiche
Hauptsächlich Pflege- und Betreuungsdienst
Alternativ ist es möglich im Ausland Zivildienst zu leisten, um das friedliche Zusammenleben der Völker zu fördern ( Zivildienstdauer dann jedoch

11 Monate
Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz (z.B. Feuerwehr) sind vom Zivildienst ausgenommen. (Vorrausetzung: Verpflichtung für 8 Jahre)
Inhalt
Hier findet ihr eine Zusammenfassung unseres Referates über Wehrpflicht, aufgeteilt natürlich in Wehrdienst und Zivildienst. Dabei sind die wichtigsten Informationen zusammenfassend dargestellt, wie zum Beispiel die Musterung, Dauer des Wehrdienstes etc. (291 Wörter)
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