Referat: Die KPD und ihr Verbot
Die KPD
Geschichte und Ziele der KPD
KPD-Urteil vom 17.08.1956
Urteilsdarstellung seitens der KPD
1. Geschichte und Ziele der KPD
Die kommunistische Partei Deutschlands (KPD) wird am 1. Januar 1919 in Berlin aus dem Zusammenschluss des Spartakusbundes unter Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, sowie der Gruppe Internationale Kommunisten Deutschlands gegründet.
Die programmatische Grundlage der KPD ist das Manifest der kommunistischen Partei und die Theorie des Marxismus-Leninismus. Diese Theorie gründet sich auf Lenins vorgenommene Anpassung der Lehren von Marx und Engels an die sozialen und politischen Verhältnisse Russlands im frühen 20. Jahrhundert. Leninismus berücksichtigt den Eintritt des Kapitalismus im Stadium des Imperialismus und die ungleichmäßige Entwicklung der verschiedenen Gesellschaften, die am kapitalistischen Weltmarkt teilnehmen.
die Abschaffung des demokratischen Parlamentarismus (= eine Form in der Demokratie, bei der das Parlament an der Regierung teilhat)
die Abschaffung der kapitalistischen Marktwirtschaft
der Aufbau einer sozialistischen Planwirtschaft
die Zerstörung der politischen Macht der Bourgeoisie durch eine Diktatur des Proletariats
die Bekämpfung der Nationalstaatidee
Die KPD will also die Errichtung einer sozialistischen Republik mittels einer proletarischen Revolution.
Bereits drei Wochen nach Parteigründung wurden Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht von rechtsradikalen ermordet.
In der Zeit der Weimarer Republik (1919-1932) und besonders 1920 gewinnt die KPD mehr und mehr an Popularität. Sie wird eine Massenpartei für die Arbeiter.
Anfang der 20er Jahre versucht die KPD durch bewaffnete Aufstände die Macht zu erlangen, bis die Partei schließlich im November 1923 zum ersten Mal verboten wird. Dieses Verbot währt jedoch nur vier Monate und wird im Februar 1924 wieder aufgehoben. Ein Jahr später übernimmt der treue Stalinanhänger Ernst Thälmann die Führung der Partei, nachdem er sich gegen die SPD und eine eine Einheitsfrontanstrebende Gruppe durchgesetzt hat.
Bei den Reichstagswahlen von 1932 wird die KPD erstmals stärkste Partei in Berlin. Dieser Erfolg währt aber nicht lange, denn nach dem Machtantritt Hitlers und dem Reichstagsbrand 1933 wird die Führung der KPD verhaftet und ihre Mitglieder werden verfolgt und ermordet. Die KPD und die Ideen des Kommunismus werden verboten.
An der Seite der roten Armee, sowie der anderen alliierten Streitkräfte, nehmen Kommunisten am bewaffneten Kampf gegen die faschistischen Armeen teil und helfen mit bei der Zerschlagung des Faschismus in Deutschland.
Nach dem 2. Weltkrieg wird die KPD in allen vier Besatzungszonen neugegründet. Sie ist die erste zugelassene politische Partei.
In der sowjetischen Besatzungszone bekommt sie unter Walter Ulbricht und Wilhelm Pieck eine Schlüsselstellung und wird 1946 durch den Zusammenschluß mit der SPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), in der die Kommunisten dominieren.
1947 verspricht US-Präsident Truman Ländern Europas militärische und wirtschaftliche Hilfe, wenn sie den kapitalistischen Weg gehen (Marshall-Plan). Er tut dies um sie gegen kommunistische Einflüsse immun zu machen.
Die Zeit nach 1948 wird allgemein als Wirtschaftswunder bezeichnet. In den Jahren 1950-1955 sinkt die Zahl der Arbeitslosen von 2 Millionen auf 500.000, wobei noch 220.000 offene Stellen verbleiben.
Die KPD wird schließlich 1956 als verfassungswidrige Partei verboten, nachdem bereits fünf Jahre zuvor der Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch die Bundesregierung gestellt worden war. Sie wird jedoch 1968 unter dem Namen Deutsche Kommunistische Partei Deutschlands (DKP) neugegründet. Die KPD selbst wird 1990 wiedergegründet und ist zur Teilnahme an allen Wahlen zum Deutschen Bundestag und den Landtagen als legale Partei zugelassen. Sie fällt also nicht unter das Verbot von 1956.
2. KPD-Urteil vom 17.08.1956
Das Urteil vom Verbot der KPD vom 17.08.1956 stützt sich auf Artikel 21 II des Grundgesetzes.
Verfassungswidrigkeit von Parteien:
Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Leitsätze
Art. 21 II GG ist unmittelbar anwendbares Recht
Eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht anerkennt; es muss vielmehr noch eine kämpferische, aggressive Haltung hinzukommen.
Sie ist verfassungswidrig, wenn sie eine Absicht verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist.
Die Grenze zwischen wissenschaftlichen Theorien und den politischen Zielen einer Partei ist dort, wo gewonnene Erkenntnisse, die der Beurteilung durch Art. 21 II GG unterliegen, in den Willen der Partei aufgenommen werden und ihr politisches Handeln bestimmen
Absichten, die eine Partei verfassungswidrig machen, sind solche, die die Partei in jedem Falle auszuführen gedenkt oder dann wenn die Situation günstig ist.
Sachverhalt
Nach der Gründung der BRD (1949) wird die KPD zu einer scharfen Opposition, die sich jedoch stark von den anderen Oppositionen distanziert. Der Gegensatz zu Bundesregierung verschärft sich in der Phase des Kalten Krieges weiter, da die KPD bedingungslos auf Seiten der Sowjetunion steht.
In einem Beschluß von 1950 schließt die Bundesregierung Mitglieder der KPD von den Berufen als Beamter, Angestellter oder Arbeiter im Bundesdienst aus, da dies nicht mit der Treuepflicht gegenüber dem Staat vereinbar ist.
Die Bundesregierung stellt in einem Beschluß fest, dass die KPD Aktionen unterstützt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes und gegen die Beseitigung derselben gerichtet ist.
Anwendung des Artikels 21 II GG auf die KPD
Das nächste angestrebte Ziel der KPD, die „Diktatur des Proletariats“, verstößt durch die Unterscheidung verschiedener Klassen gegen den Gleichheitsgrundsatz und durch Unterdrückung der Bourgeoisie gegen die Volkssouveränität.
Die „Zentralisierung der Leitung des Arbeiterkampfes“ auf nur eine Partei macht neue politische Konzeptionen unmöglich und verhindert somit das Mehrparteiensystem und die Abrufung der Regierung. Politische Meinungsfreiheit, freie Wahlen und echte parlamentarische Entscheidungen gäbe es somit auch nicht. Wegen der Durchsetzung des Sozialismus würde auch die Gewaltenteilung nicht existieren.
Das Bundesverfassungsgericht kommt zu dem Schluß, dass die „Diktatur des Proletariats“ nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.
Des Weiteren wird festgestellt, dass die KPD eine kämpferische Haltung zur BRD hat und die Demokratie nur als Zwischenstadium betrachtet, das sie zur Anwerbung neuer Mitglieder nutzt, um diese gegen die Staatsorgane zu hetzen. Das Argument der KPD, sie plane keine Revolution und betrachte die „Diktatur des Proletariats“ als Fernziel, das erst nach der Wiedervereinigung angestrebt werde, nach welcher das Grundgesetz der BRD nicht mehr anwendbar ist, lässt das Bundesverfassungsgericht nicht gelten, da die KPD bereits Schritte zur Verfolgung dieser Ziele unternimmt.
Die KPD wird schließlich verboten und die Gleichsetzung KPD=SED gerichtlich festgeschrieben.
3.Urteilsdarstellung seitens der KPD
Die KPD sieht die Umstände, die zu diesem Verbot führten jedoch völlig anders. Sie ist sich sicher, dass es für eine verfassungswidrige Handlung keine Beweise gibt, aber eine hohe Anzahl von bewusst verfälschten Auslegungen des Marxismus und Leninismus.
Folgende seien die tatsächlichen Gründe für ihr Verbot:
Die KPD wurde verboten, weil sie eine konsequente Organisation gegen die Restaurierung und Militarisierung Deutschlands war und ist, und trotz schwindender Wahlerfolge Einfluß auf Widerstandsbewegungen hat. Das Verbot diene auch als Waffe gegen zukünftigen Widerstand
Das KPD-Verbot sei Teil der Auseinandersetzungen zwischen Kapitalismus und Sozialismus.
Das Verbot der KPD sei außerdem untrennbarer Bestandteil des politischen Restaurierungsprozesses und der Remilitarisierung.
Quellenangabe
Internet: geschi.de ; ml-werke.de ; kommunistische-partei-deutschlands.de ; userpage.fu-
berlin.de
Literatur: Rote Hilfe Zeitung 3/4 !996; Brockhaus
Inhalt
Geschichte und Ziele der KPD
KPD-Urteil vom 17.08.1956 und die Gründe für ihr Verbot
die Sicht des Urteils von seiten der Parteimitglieder (1198 Wörter)
KPD-Urteil vom 17.08.1956 und die Gründe für ihr Verbot
die Sicht des Urteils von seiten der Parteimitglieder (1198 Wörter)
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von unbekannt
Schlagwörter
Kommunismus | Bolschewismus | Karl Liebknecht | Rosa Luxemburg | Marxismus | Leninismus | Marx | Weimarer Republik | Massenpartei der Arbeiter | Verbot | Walter Ulbricht | Wilhelm Pieck | SED | Sozialistische Einheitspartei Deutschlands | verfassungswidrige Partei | Diktatur des Proletariats
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