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Abfindung (Zusammenfassung)

Alles zu Soziale Gerechtigkeit und Gleicheit

Abfindung


einmalige Geldentschädigung, mit der Rechtsansprüche abgegolten werden.
Abfindungen werden häufig dann gezahlt, wenn ein Arbeitsvertrag aufgelöst werden soll.
Sofern sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Auflösung des Vertrags einig sind, verliert der Arbeitnehmer nach Zahlung der Abfindung durch den Arbeitgeber seinen Rechtsanspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses (Auflösungsvertrag).
Bei Kündigungsschutzprozessen können jedoch auch Gerichte Abfindungsbeträge festlegen; etwa dann, wenn eine Kündigung unwirksam ist, dem Arbeitnehmer aber eine Weiterbeschäftigung nicht zuzumuten ist.
Die Höhe der Abfindung richtet sich u. a. nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Grundsätzlich werden 25 Prozent der Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Für Arbeitnehmer, die bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses das 50., aber noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet haben, beträgt dieser Freibetrag mindestens 40 Prozent, für Arbeitnehmer, die bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses das 55. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 45 Prozent des früheren Bruttoeinkommens.
Beträge bis 10 000 DM werden generell nicht angerechnet.
Der anrechenbare Teil der Abfindung lässt den Anspruch auf Arbeitslosengeld solange ruhen, bis dieser Teil "aufgebraucht" ist.

Inhalt
Stichpunktartige Zusammenfassung zu den Fragestellungen: Was ist eine Abfindung? Wann bekommt man eine Abfindung und in welcher Höhe? (162 Wörter)
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