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Das Klonen

Alles zu Genetik

Das Klonen


Die Anfänge des Klonens waren 1901.Zu dieser Zeit klonte Hans Spemann durch Zufall einen Molch. Heutzutage werden auch Sägetiere wie Pferde und Rinder erfolgreich geklont. Unter Klonen versteht man die Reproduktion eines identischen Lebewesens. Dadurch könnte ein Mensch ein Abbild von sich selbst als Kind haben.
Bei der Klonung wird irgendeiner Frau eine Eizelle entnommen und der Zellkern der Eizelle entfernt. Nun wird dem zu klonenden Lebewesen eine Körperzelle entnommen. Dieser Körperzelle wird der Zellkern ebenfalls entnommen. Anschließend wird der Zellkern des zu klonenden in die Eizellenhülle eingesetzt. Der eingesetzte Zellkern fängt nun an sich zu teilen, wie bei einer normalen Befruchtung. Auf diese Weise entsteht nach einigen tagen ein Embryo. Bis zu diesem Schritt geschah noch alles im Labor. Erst jetzt wird der Embryo in eine Gebärmutter eingepflanzt. Der Embryo entwickelt sich jetzt genau wie jeder andere, mit dem einen Unterschied, dass er sich zu einer identischen Kopie des zu klonenden lebewesens entwickelt.
Das Klonen birgt jedoch bis heute noch viele Risiken. So ist es ,dass (wie versuche zeigen) nur jeder 100 Klonversuch zum Erfolg führt, dem abzüglich sind auch noch 50% aller Klontiere schwer missgebildet und aufgrund dessen auch oft gar nicht lebensfähig. Die Häufigsten Missbildungen findet man Niere, Herz und Lunge. Abgesehen davon ist eine Klonung von Menschen schon alleine aus ethischen Gründen unverantwortlich.

Das therapeutische Klonen
Hierbei ist der einzige unterschied, dass der Embryo nicht wie oben genannt in eine Gebärmutter eingesetzt wird, sondern dem Embryo im Reagensglas werden sogenannte embryonalen Stammzellen entnommen welche zur Gewebe, Organ oder auch zur Medikamentenendwicklung gebraucht werden. Einige Wissenschaftler
Glauben sogar , dass es möglich wäre beispielsweise eine ganze Leber durch embryonale Stammzellen zu reproduzieren. Dies könnte die perfekte Organspende sein. Da die Organe aus den Stammzellen von einem eigenen Klon kämen hätte man keine Abwehrerscheinungen des eigenen Körpers zu befürchten.
Die rechtliche Situation
Laut dem Embryonalem Schutzgesetzt ist das Klonen (§6) ausdrücklich verboten.
"(1) Wer künstlich bewirkt, daß ein menschlicher Embryo mit der
gleichen Erbinformation wie ein anderer Embryo, ein Fötus, ein
Mensch oder ein Verstorbener entsteht, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einen in Absatz 1 bezeichneten
Embryo auf eine Frau überträgt.
(3) Der Versuch ist strafbar“
Quelle: http://www.medicine-worldwide.de/kontrovers/klonen.html
http://www.quarks.de/klonen3/0104.htm
selbst& Eltern
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