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Handouts: Soziale Marktwirtschaft // Integration der ostdeutschen Wirtschaft // betriebliche Mitbest

Alles zu Wirtschaft und Arbeit

Die soziale Marktwirtschaft



In der sozialen Marktwirtschaft ist der marktwirtschaftliche Wettbewerb die Basis des Han-delns. Dennoch kann der Staat aktiv eingreifen, um
- die Wettbewerbsordnung zu garantieren,
- eine Machtkonzentration zu verhindern,
- eine stetige Wirtschaftsentwicklung zu sichern und
- negativen Folgen marktwirtschaftlich-egoistischen Handelns entgegen zu wirken.
--> vorbeugend (Kündigungsschutz, Arbeitssicherheit)
--> nachträglich behebend (Sozial-, Umweltschutzpolitik)

Das Grundgesetz schreibt keine konkrete Wirtschaftsordnung vor, legt allerdings einen Rahmen fest, der sich in folgenden Artikeln äußert:
- 9 GG sichert Vereinigungsfreiheit und Koalitionsgarantie (Streikrecht, Arbeitskampfrecht)
- 12 GG gewährt Berufsfreiheit und die freie Wahl eines Ausbildungsplatzes
- 14 GG garantiert Eigentum und Erbrecht (Privatbesitz, Wohlstand für alle)
- 15 GG ermöglicht eine Verstaatlichung im Interesse der Allgemeinheit
- 20 GG gewährleistet die Sozialstaatlichkeit
Die Auslegung dieser Grundgesetzartikel ist allerdings umstritten, weil konservativ-liberale Parteien eine geringe Intervention des Staats im Sinne des Leistungsprinzips fordern, während sozialistisch-ökologische Parteien eine Umverteilung im Sinne des Sozialprinzips bevorzugen.



Die Integration der ostdeutschen Wirtschaft

Während der Wiedervereinigung erhoffte sich die Politik mit Hilfe einer Wirtschafts- und Währungsunion eine baldige Angleichung der Wirtschaftssituationen in Ost- und Westdeutschland zu erreichen. Aber trotz Finanzhilfen von Westdeutschland und der EU blieb das erhoffte Wirtschaftswunder in den neuen Bundesländern aus. Als Gründe hierfür sind zu nennen:
- Die Entindustrialisierung wirkte sich negativ auf die Arbeitsplatzsituationen und damit auf die privaten Haushaltseinkommen aus.
- Der anfängliche Aufschwung beschränkte sich auf die subventionierte Bauwirtschaft.
- Westdeutschen Unternehmern fehlte es an Marktanreizen, nach Ostdeutschland zu expan-dieren.
- Der Markt wurde von westdeutschen Unternehmen diktiert.
- Das Erfahrungsdefizit benachteiligte ostdeutsche Unternehmer im Konkurrenzkampf.
- Die geringe Finanzbasis veranlasste ostdeutsche Investoren zur Kreditaufnahme mit damit verbundenen Risiken.

Probleme

Auf Grund der politischen Veränderungen in Osteuropa brachen die traditionellen Absatz-märkte Ostdeutschlands nach der Wiedervereinigung zusammen. In Folge dessen sank die Produktion in den Neuen Bundesländern ebenfalls, was an folgenden Faktoren gemessen werden kann:
- Die Arbeitslosenquote stieg trotz extern unterstützter Arbeitsmarktmaßnahmen.
- Die ostdeutsche Wirtschaft konnte mit der internationalen Konkurrenz nicht mithalten: Da die Produktivität weit hinter der westdeutschen zurücklag, übertrafen die Lohnstückkosten die westlichen Dimensionen bei Weitem.

Perspektivisch lässt sich sagen, dass
- der Ausbau der Infrastruktur die Standortbedingungen in Ostdeutschland verbesserte,
- eine Einbindung in den internationalen Konkurrenzkampf Erfahrungen mit sich bringt,
- der Vergleich mit anderen mittel- und osteuropäischen Unternehmen positive Prognosen unterstützt und
- eine mögliche anziehende Konjunktur die Wirtschaftslage Ostdeutschlands verbessern könnte.



demokratisches Element: Mitbestimmung

--> innerbetrieblich
Die Arbeitnehmer wählen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (bzw. Personalvertretungsgesetz im öffentlichen Dienst) Betriebsräte (bzw. Personalräte) und bei entsprechend hohem Anteil Jugendlicher auch Jugend- und Auszubildendenvertreter (JAV).
Ihre Mitspracherechte reichen von Zustimmungsrechten in sozialen Angelegenheiten wie Betriebsordnung, Arbeitszeit und Lohngestaltung über Widerspruchsrechte in personellen Fragen (z.B. Einstellungen oder Kündigungen) bis hin zu Beratungs- und Informationsrechten im organisatorischen Bereich, zu dem Rationalisierungsvorhaben und andere Betriebsveränderungen gehören.

--> auf Unternehmensebene
Die Besetzung der Aufsichtsräte ist je nach Betriebsgröße im Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz bzw. Montanmitbestimmungsgesetz geregelt:
In kleineren Betrieben werden die Arbeitnehmer durch eine Drittelbeteiligung vertreten; in größeren kommen ihnen gleich viele Stimmen zu wie der Anteilseignerseite. Diese wird jedoch gestärkt durch eine Doppelstimme des Aufsichtratsvorsitzenden bei Stichwahlen, sowie ein leitender Angestelltenposten auf der Arbeitnehmerseite.
In den Großbetrieben der Bergbau-, Eisen- und Stahlindustrie ist der Aufsichtsrat paritätisch besetzt. Hier entscheidet bei Stichwahlen ein neutrales, vom Rat gewähltes Mitglied.

Zum Thema "betriebliche Mitbestimmung" gibt es divergierende Meinungen:

Ein Kontrollieren der Eigentümer durch die Arbeitnehmer und das Mitspracherecht der Betroffenen im Sinne einer Wirtschaftsdemokratie sprechen für eine Mitwirkung der Arbeitnehmer.
Die Anteilseignerseite trägt jedoch die Verantwortung für das Unternehmen und somit das Risiko. Sie verfügt über größeren Sachverstand und will die Kontrolle auf die Wettbewerbsmechanismen, kritischen Verbraucher und die Arbeitnehmerlobby von Gewerkschaften und Parteien beschränken. Zu starke Beschneidung der arbeitgeberischen Verfügungsgewalt über ihr Eigentum würde zu einer Enteignung führen.
Inhalt
3 Handouts für Kurzreferate:
1. Charakter der SMW, die zugehörigen Grundgesetzartikel, Auslegung der Bundestagsfraktionen
2. Sonderthema: Aufbau Ost, Schwierigkeiten bei der Ostintegration
3. betriebliche Mitbestimmung als Instrument der Tarifautonomie, Positionen der Verbände (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften)

Grundlage ist das Kapitel 3.4 "Soziale und demokratische Marktwirtschaft" des Lehrbuchs "Leitfragen Politik". (602 Wörter)
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