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Facharbeit: Die Europäische Zentralbank

Alles zu Europa und Europäische Union

Die Europäische Zentralbank (EZB)


Verantwortlich für die Geldpolitik (Steuerung der Geldmenge und der Zinssätze) in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ist die Europäische Zentralbank (EZB).
Die Organe der EZB sind das Direktorium, der EZB-Rat und der erweiterte EZB-Rat.
Das Direktorium
Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern.
Dem Direktorium obliegt die Geschäftsführung, d.h.
es führt die vom EZB-Rat beschlossene Geldpolitik aus,
verwaltet die Währungsreserven der Mitgliedstaaten,
führt Devisengeschäfte durch und
sorgt für funktionierende Zahlungssysteme
Der Europäische Zentralbankrat (EZB-Rat)
Der EZB-Rat setzt sich aus dem Direktorium und den Präsidenten der nationalen Notenbanken der WWU-Mitgliedstaaten zusammen.
Der EZB-Rat trifft mit einfacher Stimmenmehrheit die geldpolitischen Entscheidungen und erlässt Weisungen und Leitlinien für die Zentralbanken der Teilnehmer.

Der Erweiterte EZB-Rat
Ihm gehören der EZB-Rat und die Zentralbank-Präsidenten der Staaten der Europäischen Union (EU) an, die (noch) nicht Mitglieder der WWU sind.

Damit die EZB ihre Aufgaben erfüllen kann, ist sie mit einer dreifach gesicherten Unabhängigkeit (Autonomie) ausgestattet:

institutionell unabhängig
Nach Artikel 107 EGV darf weder die EZB noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von EU-Organen oder von den Regierungen der Mitgliedsstaaten einholen oder entgegennehmen.

personell unabhängig
Der Präsident und die übrigen geschäftsführenden Direktoren der EZB werden von den Regierungen, vertreten durch die Staats- bzw. Regierungschefs der Mitgliedsstaaten, für in der Regel acht Jahre gewählt.
Eine Amtsenthebung kann nur durch den europäischen Gerichtshof erfolgen.
Die im EZB-Rat vertretenen Präsidenten der nationalen Zentralbanken werden für eine Amtszeit von mindestens 5 Jahren berufen.
operativ unabhängig
Die EZB entscheidet autonom über ihre geldpolitischen Maßnahmen.
Aufgaben des Europäischen Zentralbanksystems
Sicherung der Preisstabilität
Mit der Einführung des Euro wurde unser nationales durch überstaatliches Geld ersetzt.
Gleichzeitig ging die Aufgabe der Währungssicherung auf das Eurosystem über, das aus der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt und den Zentralbanken der 12 Mitgliedsstaaten besteht, die den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben.
Das vorrangige Ziel des Eurosystems ist nach dem Maastrichter Vertrag, die Preisstabilität zu gewährleisten.
Soweit es ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das Eurosystem die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft.
Geldwertstabilität fördert Wachstum
Diese Aufgabenzuweisung trägt der Tatsache Rechnung, dass die Preisstabilität auf längere Sicht eine grundlegende Voraussetzung für das reibungslose funktionieren der Marktwirtschaft und damit für ein gedeihliches Wirtschaftswachstum und eine hohe Beschäftigung ist.
Geldwertstabilität erhöht demgegenüber die Planungssicherheit, führt zu niedrigen Zinsen und stabilen Wechselkursen und fördert so das Wachstum.
Zudem schützt sie die Sparer vor einer Entwertung ihres Geldvermögens und erhält die Kaufkraft der Einkommen.
Neben der Sicherung des Geldwerts hat das Eurosystem ferner die Aufgabe, das reibungslose Funktionieren des Zahlungsverkehrs zu fördern und die Währungsreserven der Mitgliedsländer zu verwalten.
Außerdem berät die Europäische Zentralbank die EU – Organe und die Mitgliedstaaten, z.B. im Bereich der Bankenaufsicht und in Fragen der Stabilität des Finanzsystems.
Geldpolitik
Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
Die Schaffung der WWU wurde 1991 von den Staats- und Regierungschefs der EU-Länder in Maastricht beschlossen. Der Maastricht – Vertrag trat 1992 in Kraft.
Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) wird in mehreren Stufen verwirklicht.
Die ersten Schritte sind bereits vollzogen. Die Wirtschafts- und Währungspolitik der EU-Länder wurde immer enger aneinander abgestimmt.
Zum 1. Januar 1994 wurde das Europäische Währungsinstitut (EWI) in Frankfurt a. M. errichtet. Es hatte die Aufgabe, die Strukturen der Europäischen Zentralbank (EZB) vorzubereiten.
Im Juni 1998 wurde das EWI aufgelöst und die EZB errichtet. Die EZB nimmt ihre Funktion seit 1. Januar 1999 wahr.
Anfang 1998 fiel die Entscheidung durch die Staats- und Regierungschefs der EU über die Teilnahme der Länder von Beginn an.

Die Teilnehmer hätten nach dem Maastricht – Vertrag folgende Kriterien (auch Maastricht – Kriterien oder Konvergenzkriterien genannt) genügen sollen:
Preisanstieg höchstens 1,5 Prozentpunkte über dem Preisanstieg der drei stabilsten Länderwährungen
Haushaltsdefizit höchstens 3% der Wirtschaftsleistung
Staatsverschuldung nicht höher als 60% der Wirtschaftsleistung
langfristiger Zinssatz höchstens 2 Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Zinssatz der drei preisstabilsten Länder
Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)
Das Europäische System der Zentralbanken besteht aus der europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Vorrangiges Ziel des ESZB ist die Preisniveaustabilität.
Ebenso wie die EZB im Einzelnen, ist das ESZB im Ganzen von Weisungen politischer Instanzen unabhängig.
Das ESZB unterstützt die allgemeine Wirtschaftspolitik der Mitgliedsländer, aber nur, soweit dies ohne Beeinträchtigung der Preisniveaustabilität möglich ist.
Öffentliche Haushalte dürfen nicht von der ESZB nicht finanziert werden.
Stabilitäts- und Geldmengenziel
Nach der Definition der EZB liegt Preisniveaustabilität vor, wenn der Anstieg des harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) unter 2% gegenüber dem Vorjahr beträgt.
Die Stabilitätsorientierte Geldpolitik des ESZB weist der Geldmenge bzw. dem Geldmengenwachstum eine herausragende Rolle zu.
Das Geldmengenwachstum soll vor allem das erwartete Wirtschaftswachstum finanzieren.
Es soll aber auch die als hinnehmbar betrachtete Inflationsrate (Steigerungsrate des Preisniveaus) berücksichtigen.
Das angestrebte jährliche Geldmengenwachstum (das Geldmengenziel) wird als so genannter Referenzwert in Prozent der Geldmenge M3 ausgedrückt und vom EZB-Rat festgesetzt.
Inhalt
Ausführliche Ausarbeitung zum Thema "die Europäische Zentralbank".
Erläuterungen über die Organe der EZB und deren Aufgaben sowie eine Erläuterung des Themas "Geldpolitik".

- Die Europäische Zentralbank (EZB)
- Aufgaben des Europäischen Zentralbanksystems
- Geldpolitik
- Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) (796 Wörter)
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Schlagwörter
EZB | ESZB | WWU | EWI | EWU | Europäische Zentralbank | Europäisches System der Zentralbank | Europäische Wirtschafts- und Währungsunion | Europäisches Währungsinstitut | Aufgaben der europäischen Zentralbank | Organe der Europäischen Zentralbank
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