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gewerbe aufgelöst - dennoch garantie?

Frage: gewerbe aufgelöst - dennoch garantie?
(28 Antworten)

 
huhu,
ich hab was über nen online versand gekauft, dass nach kurzer zeit kaputt ging.
Nunja da 2 jahre gewährleistung gegeben wurden, hab ich nun seit einigen Monaten versucht mit denen Kontakt aufzunehmen und endlich mal ne Antwort bekommen in der es nur hieß, dass das Gewerbe aufgelöst worden ist und somit keine Garantie/Gewährleistung besteht...

Soweit ich weiß, hab ich aber doch noch nen anspruch, oder?
GAST stellte diese Frage am 02.11.2007 - 12:10

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 13:07
puuuh...wir
hatten das thema grad in informatik aber wie das ist wenn sich das unternehmen auflöst hatten wir nicht deshalb sind das alles nur vermutungen aus meinem hintergrundwissen...könnte meinen informatiklehrer mal fragen aber das dauert bis freitag bis ich dir was sagen kann

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 13:08
oder mein bwl lehrer, das wäre dann sogar montag fällt mir grad ein^^

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 13:11
auf die paar tage mehr oder weniger kommts auch nich mehr drauf an... wäre voll lieb von dir wenn de des mal machen würdest :D

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 13:12
Der Händler, freundlich und zuvorkommend wie er nun einmal ist, übernimmt den Part des Verantwortlichen in Sachen "Gewährleistung"..!

Natürlich abhängig seiner eigenen Einkaufskonditionen, gibt er die Gewährleistungsforderung an den Vertreiber bzw. Produzenten weiter oder muss "selbst" dafür gerade stehen..!

Ist der Händler insolvent, so haftet er entsprechend seiner Geselschaftsform und anteilig der Insolvenzmasse..!

Aber, liquidiert er sein Unternehmen aus freien Stücken und verfügt über ausreichend Vermögen, empfielt sich das gerichtliche Mahnverfahren..!

Try this...

https://www.online-mahnantrag.de
/omahn/Mahnantrag?_ts=2495619-1104739028898&Command=start&bld=BAY

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 13:12
gut, dann schreib ich mir das jetz mal sofort auf um das ja nicht zu vergessen...werd mich dann montag bei dir melden!

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 13:18
danke für alle und alles :D

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 13:23
Ach ja...

Nur Idioten geben Geld im Internet aus..! Ein Fakt, der sich grundsätzich immer bestätigt..!


 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 15:55
Sollte das ein Markenhersteller sein, kannst Du auch versuchen eine Garantieabwicklung über den Hersteller durchzusetzen.
Viele Händler umgehen nämlich ihrer Gewährleistungspflicht, indem sie die retournierte Ware einfach zur Garantieabwicklung an den Hersteller weiterleiten.
Und Markenhersteller bieten fast immer einen Herstellerdirektservice für Endkunden an.

Wichtig und merke:

Garantie und Gewährleistung ist NICHT das selbe!
Zu einer Gewährleistung von 24 Monaten ist jeder Händler gesetzlich verpflichtet.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Diese kann daher zwischen einem Tag und lebenslang variieren.

Oder anders:
Der Händler ist per Gesetzt dazu verpflichtet, dass der Kunde über 24 Monate über ein einwandfreies Produkt verfügt.
Sollte das Gerät einen Schaden erleiden, ist der Händler zum Austausch, zur Reperatur oder zur Gutschrift (ab einem Jahr Nutzungsdauer Zeitwert) verpflichtet.
Ausgenommen sind hier durch den Nutzer verursachte Beschädigungen.

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Diese bieten Hersteller meist an um die Kunden von der Qualität seiner Produkte zu überzeugen.
Bietet ein Hersteller z.B. eine drei jährige Garantie an, so verpflichtet er sich dem Kunden für die Zeit von drei Jahren ein einwandfreies Produkt zur Verfügung zu stellen, ausgenommen ist auch hier eine schuldhafte Beschädigung durch den Nutzer.

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