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gewerbe aufgelöst - dennoch garantie?

Frage: gewerbe aufgelöst - dennoch garantie?
(28 Antworten)

 
huhu,
ich hab was über nen online versand gekauft, dass nach kurzer zeit kaputt ging.
Nunja da 2 jahre gewährleistung gegeben wurden, hab ich nun seit einigen Monaten versucht mit denen Kontakt aufzunehmen und endlich mal ne Antwort bekommen in der es nur hieß, dass das Gewerbe aufgelöst worden ist und somit keine Garantie/Gewährleistung besteht...

Soweit ich weiß, hab ich aber doch noch nen anspruch, oder?
GAST stellte diese Frage am 02.11.2007 - 12:10

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 12:11
die
gewährleistung bezieht sich in der regel auf den hersteller nicht auf den händler. also frag mal bei dem hersteller an.

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 12:14
auf die idee bin ich ja noch gar nich gekommn... aber dennoch... hmpf


Autor
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2101
Antwort von matata | 02.11.2007 - 12:15
Wenn es keinen Nachfolgebetrieb gibt, gibt es auch niemanden mehr, der für die Garantie gerade steht. Für den Fall, dass noch ein Konkurs-Verfahren läuft und die Konkursmasse gross genug ist um damit alle Gläubiger zufrieden zu stellen, könntest du eine Chance haben, entschädigt zu werden. Aber das ist in den wenigsten Fällen so.
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Antwort von GAST | 02.11.2007 - 12:18
Aber es is doch eigentlich so, dass man jeh nach art des Gewerbes auch privat etc für alles aufkommen muss. Somit doch irgendwie dann auch auf sachen die ich anbiete, die kaputt sind/gehen und auf die garantie... Denn soweit ich mich erinnere, hatte ich die erste Email über die kaputte sache gesendet, als das "gewerbe" ja noch bestand.

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 12:22
kommt auf das gewerbe an bei einer kapitalgesellschaft haftet der verantwortliche auch mit dem privatvermögen.

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 12:44
du meinst 2 jahre garantie oder?

weil 2 jahre gewährleistung hast du sowieso(es sei denn es ist gebraucht), d.h. das das der zustand der ware zum zeitpunkt der übergabe einwandfrei ist. wenn die ware innerhalb der ersten 6 monate kaputt geht muss der verkäufer nachweisen das die ware zum lieferzeitpunkt einwandfrei war und wenns danach kaputt geht dann musst du als käufer nachweisen das da zum lieferzeitpunkt schon was kaputt war.
ich hoffe das war jetz auch verständlich^^

wird gerne mal verwechselt deshalb wollt ich mal lieber nachfragen ;-)

wenns garantie ist was du meinst würd ich mich auch an den hersteller wenden und wenn das wirklich die gewährleistung ist, ist erstmal die frage wie lange der kauf her ist und dann kannst weitersehen

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 12:45
verständlich is mir das ja schon alles. ich finds nur richtig doof dass sich der kerl nach monaten einfach mit nem gewerbe geschlossen rausredet...

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 12:47
meinst du jetzt gewährleistung oder garantie?

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 12:49
NAGELNEU & ORIGINAL VERPACKT MIT 2 JAHREN GEWÄHRLEISTUNG!

und dann eben mit dem üblichen widerrufsfolgen/recht/belehrung

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 12:51
dann muss der dafür haften meiner meinung nach weil bei gewährleistung ja der zustand der ware zum lieferzeitpunkt relevant ist wie schon gesagt.

also so seh ich das aber bin nur n dummer der im frühjahr wirtschaftsabi macht^^

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 12:52
wann hast das denn gekauft?


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Antwort von Peter | 02.11.2007 - 12:54
wie soll etwas dafür haften, was nicht mehr existiert..?

um welche firma gehts eig?
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Antwort von GAST | 02.11.2007 - 12:54
ich hab ende mai die endstufe da eben gekauft, beim anschließen is dat ding aber dann eben durchgebrannt, bzw erst die sicherung - dann die endstufe (obwohl wir alles richtig gemacht haben) und hab dann eben kurz darauf die erste mail geschrieben dasse kaputt is...

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 12:55
also in meinen augen der ehemalige eigentümer.

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 12:56
würd sonst vllt mal nen anwalt fragen was der dazu sagt...

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 12:58
wenn die net immer so teuer wären... es is halt dumm wenn die alwaltskosten den wert des gegendstandes überrollen


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Antwort von Peter | 02.11.2007 - 12:59
welche firma wars denn nu?!

ich würd das teil abschreiben und demnächst bei seriösen unternehmen kaufen...
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Antwort von GAST | 02.11.2007 - 13:00
firma is doch net relevant... nix bekanntes... war nen kleines gewerbe würd ich sagen... ich seh au nich ob um welche unternehmensform es sich bei dem handelt

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 13:03
das ist ganz bschön verzwickt...hast du schon irgwie bekannte gefragt die sich in dem bereich n bisschen auskennen?

 
Antwort von GAST | 02.11.2007 - 13:05
mit sowas kennt sich bei uns nich wirklich jemand aus... hab au scho bissle rumgegooglt aber da kommt irgendwie nie was gscheids raus...

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