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Der unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

Frage: Der unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
(17 Antworten)


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Hallo ihr lieben,

was ist der unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Vielleicht weiß das auch jemand von euch und zwar welche Kassensysteme es gibt? ich meinte es gäbe zwei unterschiedlich....
freu mich auf eure Antworten :)
Frage von LR16 | am 22.07.2013 - 08:46


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Antwort von cleosulz | 23.07.2013 - 20:37
Point of sale = 1) Verkaufsort (Kassenarbeitsplatz) oder 2) electronic cash

Quelle: Wikipedia

So wie ich es verstehe, ist bei eletronic cash die Bezahlung mit einer Scheckkarte mit Chip gemeint.
(diese Zahlungsmittel haben in Deutschland meistens Magnetstreifen + Chip.
Es muss jedoch über den Chip die Zahlung erfolgen = zumindest hier in Deutschland, da gibt es entsprechende Vorschriften, wenn beides vorhanden ist; der Magnetstreifen wird im Ausland genutzt.

Also ist der Ablauf:
Karte verlangen
in den Kartenleser (Chip-Leser) stecken
Das Sicherheitsmodul wird aktiviert.
Die Geheimnummer muss eingegeben werden.
Das System vergleich dann die eigegebene Geheimzahl und die hinterlegte Geheimzahl.
Stimmen beide Zahlen überein, wird der Zahlbetrag an den Chip weitergeleitet.

Off-line:
Dann wird überprüft, ob der im Chip hinterlegte Verfügungsrahmen erreicht ist oder nicht.
Wenn ja, dann wird der Kaufvertrag abgezogen und der noch zur Verfügung stehende Kreditramen neu abgespeichert.

Dann wird ein Beleg ausgedruckt
und das System zeigt an: Zahlung erfolgt.

Hier muss also nicht erst eine Datenleitung zur Bank aufgebaut werden!

Wenn der Händler rechtzeitig seine Belege bei der Bank vorlegt, ist ihm der Geldbetrag sicher.

On-line:
Es wird geprüft, ob ein Sperrvermerk für die Karte vorliegt.
Weiter wird geprüft, wie hoch der Verfügungsrahmen ist bzw. ob er zur Begleichung der Kaufsumme ausreicht. ==> Rückfrage bei der Bank wegen der Zahlungsfreigabe!

Liegt eines der beiden Abfragemerkmale vor (also liegt ein Sperrvermerk vor oder der Verfügungsrahmen ist geringer als die Kaufsumme), dann lehnt das System die Zahlung ab.

Das Kommunikationsmodul meldet sich im Falle der Ablehnung ab und der Vorgang ist beendet.
Zuvor wird noch ein Protokoll über den Drucker ausgedruckt.

Ist die Karte nicht gesperrt und ist der Zahlbetrag geringer als der Verfügungsrahmen,
dann erstellt der Drucker ein Protokoll über die erfolgte Zahlung.

Auf dem Display erscheint: "Zahlung erfolgt".

Auch hier gilt: Legt der Händler rechtzeitig die Belege bei der Bank vor, erhält er die Kaufsumme.


Wichtig ist also:
==> Steckst du die Karte in das Lesegerät werden folgende Merkmale abgefragt:

Online => ist die Karte gesperrt? => liegt der Verfügungsrahmen über der Kaufsumme?
oder falls der Verfügungsrahmen auf dem Chip ausgeschöpft ist, wird online nach einer Zahlungsfreigabe nachgefragt => die Bank räumt dem Kartenbesitzer z.B. einen Überziehungskredit ein.
Bei Bonität = "Zahlung erfolgt" + Belegdruck

Mit der Abfrage der Geheimzahl (bei beiden Vorgehensweisen) wird überprüft, ob die Eingabe mit der auf dem Chip gespeicherten Geheimzahl übereinstimmt.
Ist das nicht der Fall, wird die Eingabezahl um +1 erhöht. Bei +3 wird die Karte automatisch gesperrt und muss der jeweiligen Bank zum Entsperren vorgelegt werden.

Offline => hier wird nur der Verfügungsrahmen auf dem Chip gefragt. Ist er für den Kaufpreis ausreichend, dann erfolgt ein Abzug der Kaufsumme und der Hinweis auf dem Anzeigegerät "Zahlung erfolgt".
Danach erfolgt der Druck des Beleges.
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Antwort von cleosulz | 22.07.2013 - 08:57
Zitat:
Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

• Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)

• Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist,
Garantie Sache der Hersteller.
Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.


Quelle:

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

http://www.wdr.de/tv/quarks/sendungsbeitraege/2012/1106/011_obsoleszenz.jsp

Zitat:
Vielleicht weiß das auch jemand von euch und zwar welche Kassensysteme es gibt? i


===> was meinst du damit? Kassensysteme? Krankenkasse, Sparkasse, Scannerkasse?
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Antwort von LR16 | 22.07.2013 - 09:04
Ich meine damit die Kassen wie z.b. ScannerKassen.... ein system fällt mir gerade ein point -of-sale-kasse. dan muss es noch ein anderes System geben.


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Antwort von Ratgeber | 22.07.2013 - 13:56
es gibt noch die Touchkasse


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 22.07.2013 - 15:42
Zum Thema Gewährleistung lässt sich ergänzen, dass sie in der Regel 2 Jahre lang ist und innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer dem Käufer nachweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand und nach den 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein. Ab da muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass das Produkt von Anfang an beschädigt war.
Die Gewährleistung kann auf 12 Monate verkürzt werden.


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Antwort von LR16 | 22.07.2013 - 21:01
Okay super das mit der Garantie is soweit kapiert.... hab noch eine frage und zwar soll ich erläutern: erläutern sie der Kundin den Ablauf einer Bargeldlosen Zahlungsform.
Bis dahin wo ich die karte in das lesegerät steck is mir alles klar aber was passiert dan?


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Antwort von LR16 | 22.07.2013 - 21:03
Okay super das mit der Garantie is soweit kapiert.... hab noch eine frage und zwar soll ich erläutern: erläutern sie der Kundin den Ablauf einer Bargeldlosen Zahlungsform.
Bis dahin wo ich die karte in das lesegerät steck is mir alles klar aber was passiert dan?


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Antwort von LR16 | 22.07.2013 - 21:05
Ups irgendwie zwei mal geschickt


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Antwort von cleosulz | 22.07.2013 - 21:53
Welche bargeldlose Zahlung meinst du jetzt?

Lastschrift?

https://www.easycash.de/unternehmen/aktuelles/datenschutz-lastschriftzahlung.html


oder eletronic cash?

https://de.wikipedia.org/wiki/Electronic_cash

===> Zahlungsautorisierung
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Antwort von LR16 | 22.07.2013 - 22:42
r eletronic cash


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Antwort von cleosulz | 23.07.2013 - 07:29
Es gibt aber auch Lastschrift mit der EC-Karte ==> das ist das Zahlungsverfahren mit Unterschrift
Electronic Cash ist, wenn du deine PIN eingeben musst.

Die beiden Links oben beschreiben beide Verfahren.
Du musst es jetzt nur noch in einfache Worten widergeben.

Schreibe die Erklärung hier mal rein. Mal schauen, ob "ich es dann verstehe" ^^.
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Antwort von LR16 | 23.07.2013 - 09:30
Also kurzgefasst:
Lastschriftverfahren

Stecke karte in das lesegerät dort werden alle notwendige daten gelesen. die werden gespeichert bei easycash. Mit der Unterschrift gibt der Kunde die einmalige einwilligung für ein Einzugsermachtigung. Dies geschieht nach einigen tagen.
Und so poz ; (selber wieder geben schwer)
Betrag wird eingegeben. 2. Karte wird verlangt und mit Hilfe des Kartenlesers (Magnetleser) ausgelesen. Das Sicherheitsmodul wird aktiviert und verlangt die Eingabe der Geheimzahl. 3. Das Kommunikationsmodul baut die Verbindung zum Provider auf und meldet sich dort für den Datenaustausch an. 4. Per Datenaustausch werden über die Kommunikationsverbindung die Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. 5. Per Online-Verbindung mit der Bank wird überprüft, ob kein Eintrag der verwendeten Karte in der Sperrdatei vorliegt, die eingegebene Geheimzahl korrekt ist, der Zahlbetrag innerhalb des verfügbaren Finanzrahmens liegt. Die Zahlung wird abgelehnt, falls eine der Bedingungen nicht erfüllt ist. 6. Das Kommunikationsmodul meldet sich beim Provider ab und beendet die Verbindung. 7. Der Drucker erstellt ein Protokoll über Zahlung bzw. Abweisung. Das Display zeigt Entsprechendes an. 8. Das Ergebnis „Zahlung erfolgt“ garantiert dem Händler (bei rechtzeitiger Einreichung) seine Zahlung.


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Antwort von cleosulz | 23.07.2013 - 12:54
Also:
Der 1. Absatz ist das Lastschriftverfahren.

easycash
==> was machen die denn?
Kannst du mir das erklären?
Wer rechnet mit wem ab?

An wen bezahle ich jetzt mit Lastschrift? An den Händler oder an easycash?


_________________________________________________________________________________________

Das untere Verfahren beschreibt doch electronic cash?

http://forum.golem.de/read.php?12060,678897,682300

POZ gibt es doch nicht mehr?

http://kreditkartekostenlos.info/poz-pos
http://de.wikipedia.org/wiki/Point_of_Sale_ohne_Zahlungsgarantie
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Antwort von LR16 | 23.07.2013 - 14:01
Oh jetzt bin ich einwenig verwirrt, im lehrbuch steht immer poz und pos..... ich brauche eben die infos für meine mündliche Prüfung.... frage morgen mal meine Kolleginnen an der kasse nach, kan es glaube dan besser erklären


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Antwort von cleosulz | 23.07.2013 - 14:40
Für was stehen diese Abkürzungen genau?

Vielleicht wird die selbe Abkürzung ja auch für verschiedene Systeme verwendet (meine Vermutung).
POZ als Zahlungsverfahren wird offenbar nicht mehr verwendet.
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Antwort von LR16 | 23.07.2013 - 19:51
POZ = Point of sale ohne zahlungsgarantie
POS= Point of sale
So steht es im buch...


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Antwort von cleosulz | 23.07.2013 - 20:37
Point of sale = 1) Verkaufsort (Kassenarbeitsplatz) oder 2) electronic cash

Quelle: Wikipedia

So wie ich es verstehe, ist bei eletronic cash die Bezahlung mit einer Scheckkarte mit Chip gemeint.
(diese Zahlungsmittel haben in Deutschland meistens Magnetstreifen + Chip.
Es muss jedoch über den Chip die Zahlung erfolgen = zumindest hier in Deutschland, da gibt es entsprechende Vorschriften, wenn beides vorhanden ist; der Magnetstreifen wird im Ausland genutzt.

Also ist der Ablauf:
Karte verlangen
in den Kartenleser (Chip-Leser) stecken
Das Sicherheitsmodul wird aktiviert.
Die Geheimnummer muss eingegeben werden.
Das System vergleich dann die eigegebene Geheimzahl und die hinterlegte Geheimzahl.
Stimmen beide Zahlen überein, wird der Zahlbetrag an den Chip weitergeleitet.

Off-line:
Dann wird überprüft, ob der im Chip hinterlegte Verfügungsrahmen erreicht ist oder nicht.
Wenn ja, dann wird der Kaufvertrag abgezogen und der noch zur Verfügung stehende Kreditramen neu abgespeichert.

Dann wird ein Beleg ausgedruckt
und das System zeigt an: Zahlung erfolgt.

Hier muss also nicht erst eine Datenleitung zur Bank aufgebaut werden!

Wenn der Händler rechtzeitig seine Belege bei der Bank vorlegt, ist ihm der Geldbetrag sicher.

On-line:
Es wird geprüft, ob ein Sperrvermerk für die Karte vorliegt.
Weiter wird geprüft, wie hoch der Verfügungsrahmen ist bzw. ob er zur Begleichung der Kaufsumme ausreicht. ==> Rückfrage bei der Bank wegen der Zahlungsfreigabe!

Liegt eines der beiden Abfragemerkmale vor (also liegt ein Sperrvermerk vor oder der Verfügungsrahmen ist geringer als die Kaufsumme), dann lehnt das System die Zahlung ab.

Das Kommunikationsmodul meldet sich im Falle der Ablehnung ab und der Vorgang ist beendet.
Zuvor wird noch ein Protokoll über den Drucker ausgedruckt.

Ist die Karte nicht gesperrt und ist der Zahlbetrag geringer als der Verfügungsrahmen,
dann erstellt der Drucker ein Protokoll über die erfolgte Zahlung.

Auf dem Display erscheint: "Zahlung erfolgt".

Auch hier gilt: Legt der Händler rechtzeitig die Belege bei der Bank vor, erhält er die Kaufsumme.


Wichtig ist also:
==> Steckst du die Karte in das Lesegerät werden folgende Merkmale abgefragt:

Online => ist die Karte gesperrt? => liegt der Verfügungsrahmen über der Kaufsumme?
oder falls der Verfügungsrahmen auf dem Chip ausgeschöpft ist, wird online nach einer Zahlungsfreigabe nachgefragt => die Bank räumt dem Kartenbesitzer z.B. einen Überziehungskredit ein.
Bei Bonität = "Zahlung erfolgt" + Belegdruck

Mit der Abfrage der Geheimzahl (bei beiden Vorgehensweisen) wird überprüft, ob die Eingabe mit der auf dem Chip gespeicherten Geheimzahl übereinstimmt.
Ist das nicht der Fall, wird die Eingabezahl um +1 erhöht. Bei +3 wird die Karte automatisch gesperrt und muss der jeweiligen Bank zum Entsperren vorgelegt werden.

Offline => hier wird nur der Verfügungsrahmen auf dem Chip gefragt. Ist er für den Kaufpreis ausreichend, dann erfolgt ein Abzug der Kaufsumme und der Hinweis auf dem Anzeigegerät "Zahlung erfolgt".
Danach erfolgt der Druck des Beleges.
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Antwort von cleosulz | 24.07.2013 - 09:14
halt, halt, halt ......

mein Beitrag beginnt mit den Worten ...

Zitat:
So wie ich es verstehe .....


Sicher bin ich mir bei meinen Ausführungen nicht. ==> Wie ist dein Verständnis zu dem Thema?

Das mit dem Check des Verfügungsrahmen im Online-Verfahren habe ich nämlich irgendwie nicht genau verstanden.

Auf dem Chip ist wohl ein Verfügungsrahmen hinterlegt.

Der Chip kommuniziert aber im Offline-Verfahren gar nicht mit der Bank.

Deswegen wäre es doch interessant zu wissen, wie der "aktuelle Verfügungsrahmen" immer auf dem Chip hinterlegt sein kann?

Da müsstest du vielleicht einmal mit einem Bankmenschen sprechen.

Im Online-Verfahren kann der Chip zwar "Pleite" sein, wenn aber die Kommunikation mit der Bank ergibt, dass die Bank dir z.B. einen Überziehungskredit gewährt, dann kommt Online die Rückmeldung: Doch, doch, wir zahlen trotzdem.

Ist im Offline-Verfahren der Chip "Pleite", dann erfolgt keine Zahlung und der Vorgang wird abgebrochen und der Drucker druckt den entsprechenden Beleg (über den Abbruch) aus.


Wenn du dich schlau gemacht hast ==> poste doch das Ergebnis hier. Mich würde das auch interessieren.

Danke!
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