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Begriffsklärung: KZ-Prozess

Frage: Begriffsklärung: KZ-Prozess
(13 Antworten)

 
Was bedeutet der Begriff : KZ Prozess?
GAST stellte diese Frage am 01.11.2007 - 20:49


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13
Antwort von pam_dance (ehem. Mitglied) | 01.11.2007 - 20:52
in
welchem zusammenhang denn?

 
Antwort von GAST | 01.11.2007 - 20:53
Naja KZ groß geschrieben bedeutet ja meistens Konzentrations Lager...
oder passt das vom Zusammenhang nicht?


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Antwort von matata | 01.11.2007 - 20:55
In welchem Zusammenhang? Deutsche Geschichte? <Der Vorleser>? <Anne Frank> ? Dachauer Prozesse?
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Antwort von GAST | 01.11.2007 - 20:58
Der Vorleser ....Ich habe es im Buch schon oft gelesen aber ich verstehe es nicht

 
Antwort von GAST | 01.11.2007 - 21:01
Kennt das jemand in diesem Zusammnehang?


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Antwort von matata | 01.11.2007 - 21:07
http://gfb.freepage.de/HBonline/schlink/schlink_first.htm

http://www.teachsam.de/deutsch/d_literatur/d_aut/schl/vorl/schl_vorl_0.html

http://www.christoph-schmidt.de/vorleser/

http://www.abendgymnasium-koeln.de/jahrbuch/vorleser1.htm

http://www.ub.fu-berlin.de/internetquellen/fachinformation/germanistik/autoren/multi_pqrs/schlink.html

http://www.lehrerfortbildung-bw.de/faecher/deutsch/projekte/epik/der_vorleser/

http://www.scheffel.og.bw.schule.de/faecher/deutsch/vorleser/

www.deutsch-netz.de
komplett aufgearbeitetes Thema (Klassenarbeit)


http://gfb.freepage.de/HBonline/schlink/schlink_first.htm


http://gfb.freepage.de/HBonline/schlink/schlink_first.htm

http://www.teachsam.de/deutsch/d_literatur/d_aut/schl/vorl/schl_vorl_0.html

http://www.christoph-schmidt.de/vorleser/

http://www.abendgymnasium-koeln.de/jahrbuch/vorleser1.htm

http://www.ub.fu-berlin.de/internetquellen/fachinformation/germanistik/autoren/multi_pqrs/schlink.html

http://www.lehrerfortbildung-bw.de/faecher/deutsch/projekte/epik/der_vorleser/

http://www.scheffel.og.bw.schule.de/faecher/deutsch/vorleser/

www.deutsch-netz.de
komplett aufgearbeitetes Thema (Klassenarbeit)


http://gfb.freepage.de/HBonline/schlink/schlink_first.htm
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Antwort von matata | 01.11.2007 - 21:12
Stell mir den entscheidenden Abschnitt einmal da hinein. Im Moment kann ich damit nichts anfangen.
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Antwort von GAST | 01.11.2007 - 21:16
Studiert Jura, nimmt an einem Projekt teil; muss KZ-Prozess beobachten; wusste nicht das Hanna Angeklagte war; sah Hanna im Gerichtssaal wieder


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Antwort von Phoenix90 | 01.11.2007 - 21:19
bei der person handelt es sich um einen jura-studenten, der vermutlich aus studienzwecken dazu genötigt ist, einen kz-prozess hzu beobachten . . . kz-prozess ist in diesem falle eher umgangssprache . . . es geht in einem solchen prozesss um die rechtskräftige verurteilung von ehem. "kz-mitarbeitern", die für ihre verbrechen an den häftlingen bestraft werden sollen

 
Antwort von GAST | 01.11.2007 - 21:22
KZ-Prozess, weil Hanna ja im Konzentrationslager gearbeitet hat, und alle Aufseher(innen) des KZs angeklagt wurden.
Der Prozess wird von den Medien (oder evtl. auch einfach nur vom autor) so genannt worden sein, damit man bescheid weiß, was damit gemeint ist. Prozess 354 wäre ja eine sehr undeutliche Bezeichnung. Es kommt aber häufig vor, dass ein Prozess den Namen einer der Beteiligten (zb ne große Firma oder so) oder sogar dem Austragungsort (Nürnberger Prozesse) bekommt. Es ist also nicht wirklich ein Begriff mit einer tieferen Bedeutung.
Hoffe, ich konnte dir helfen.


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Antwort von matata | 01.11.2007 - 21:22
Der KZ-Prozess im Roman
Durch einen unglaublichen Zufall kreuzen sich die Wege von Hanna und Michael wieder. Michael ist Teilnehmer eines Seminars über KZ-Verbrechen und besucht im Zuge dessen einen der unbedeutenden Prozesse, welcher gegen fünf Aufseherinnen eines Außenlagers des KZ Auschwitz geführt wird. Der Professor des Seminars möchte mit Hilfe seiner Studenten den gesamten Verhandlungsverlauf dokumentieren und auswerten. In einer Seminar-Diskussion kommt das Verbot rückwirkender Bestrafung zur Sprache, welches in den fünfziger Jahren zu den aktuellen Problemen der KZ-Prozesse gehörte (vgl. Steinbach, 1997. S.10). Bereits bei den Überlegungen zu dieser Diskussion verweist der Autor auf das gravierende Problem der KZ-Prozesse: Wie soll durch das geltende Recht Gerechtigkeit herbeigeführt werden? Angesichts der Unmöglichkeit eine angemessene Bestrafung für die NS-Verbrechen finden zu können, hat es fast den Anschein, als würde sich die Justiz hinter der Diskussion um das juristische Problem des Verbots rückwirkender Bestrafung verstecken, um sich nicht mit dem Hauptanliegen, nämlich der angemessenen Bestrafung, beschäftigen zu müssen. So stellt der Autor Überlegungen zur zeitlich begrenzten Gültigkeit des Gesetzes an und deutet letztendlich an, dass Gerechtigkeit vielleicht außerhalb der gesetzlichen Regelungen zu suchen ist.

Genügt es, daß der Paragraph, nach dem die KZ-Wächter und -Schergen verurteilt werden, schon zur Zeit ihrer Taten im Strafgesetzbuch stand, oder kommt es darauf an, wie er zur Zeit ihrer Taten verstanden und angewandt und daß er damals eben nicht auf sie bezogen wurde? Was ist das Recht? Was im Buch steht oder was in der Gesellschaft tatsächlich durchgesetzt und befolgt wird? Oder ist Recht, was, ob es im Buch steht oder nicht, durchgesetzt und befolgt werden müßte, wenn alles mit rechten Dingen zuginge? (S.86).

Die Verhandlung wird in einer nahegelegenen Stadt abgehalten, sie beginnt im Frühjahr, wird jeweils von Montag bis Donnerstag abgehalten und zieht sich so über mehrere Monate hin. Den Vorsitz übernehmen drei Richter, welchen sechs Schöffen beisitzen. Die in Gruppen aufgeteilten Studenten verteilen sich auf die jeweiligen Wochentage, um ein lückenloses Protokoll vorweisen zu können.

Der Enthusiasmus der Studenten zeugt von ihrer Überzeugung, einen wichtigen Beitrag für die Vergangenheitsbewältigung zu leisten. Während die Elterngeneration tatenlos den Verbrechen des Nationalsozialismus zusah und nicht einmal nach Beendigung des Regimes nach einer entsprechenden Sühne trachtete, sehen sich die Studenten als diejenigen, welche es wagen, dieses "heiße Eisen" anzufassen.

Aufarbeitung! Aufarbeitung der Vergangenheit! Wir Studenten des Seminars sahen uns als Avantgarde der Aufarbeitung. Wir rissen die Fenster auf, ließen die Luft herein, den Wind, der endlich den Staub aufwirbelte, den die Gesellschaft über die Furchtbarkeiten der Vergangenheit hatte sinken lassen. Wir sorgten dafür, daß man atmen und sehen konnte. ... Daß verurteilt werden müsse, stand für uns fest. (S.87).

Speziell dem letzten Satz des Zitates ist eine besondere Bedeutung beizumessen. Es hat den Anschein, als wäre es für die Studenten unvorstellbar, dass es Argumente für die Unschuld der Angeklagten geben könnte, oder dass zumindest schuldmindernde Umstände gegeben sein könnten. Doch die Überzeugung an der Schuld der Angeklagten weitet sich auch auf die gesamte Kriegs- und damit Elterngeneration aus.

Ebenso fest stand für uns, daß es nur vordergründig um die Verurteilung dieses oder jenes KZ-Wächters und -Schergen ging. Die Generation, die sich der Wächter und Schergen bedient oder sie nicht gehindert oder sie nicht wenigstens ausgestoßen hatte, als sie sie nach 1945 hätte ausstoßen können, stand vor Gericht, und wir verurteilten sie in einem Verfahren der Aufarbeitung und Aufklärung zu Scham. (S.87).

Angesichts der Verbrechen des Nationalsozialismus ist es leicht nachvollziehbar, dass die Nachkriegsgeneration über die eventuellen Verwicklungen ihrer eigenen Eltern in diese Angelegenheiten informiert sein will. Eine kritische Haltung an den Tag zu legen und die Forderung nach restloser Aufklärung an die Eltern zu stellen, würde wohl jeder den Kindern zugestehen. Problematisch mutet jedoch die selbstgerechte Forderung nach einer kollektiven Bestrafung der gesamten Kriegsgeneration an. Es ist offenkundig, dass sich keiner der Studenten mit der Situation ihrer Eltern auseinandergesetzt hat, oder Gründe für deren Tatenlosigkeit angesichts der Verbrechen gesucht hat. So gerechtfertigt viele der vorgebrachten Vorwürfe auch sein mögen, die Elterngeneration jedoch kollektiv zu verurteilen, muss entsprechend dem folgenden Zitat entschieden zurückgewiesen werden.

Unmittelbar nach Kriegsende, das die NS-Gegner als Befreiung von der NS-Herrschaft und viele Deutsche als Voraussetzung ihrer Befreiung von einer ohne jeden Zweifel schrecklichen Zukunft empfanden, war unübersehbar, daß die Deutschen in ihrer Mehrheit eine Bestrafung der "Rechtsschänder" akzeptierten, ja diese wollten. (vgl. Steinbach, 1998. S.404).

Zwar schwächt der Autor dieser Zeilen seine Aussage ab, indem er die Haltung der Kriegsgeneration auf deren Enttäuschung über das gescheiterte Regime zurückführt. Während sie sich anfangs gutgläubig der Diktatur unterwarfen, fühlen sie sich nach ihrem Sturz als Opfer derselben. Trotzdem belegt das Zitat, dass nach 1945 in der breiten Öffentlichkeit sehr wohl der Wille zur Aufarbeitung der Vergangenheit bestand. Angesichts des nicht vorhandenen Willens, die Bemühungen der Eltern anzuerkennen, stellt sich die Frage, warum die Nachfolgegeneration mit ihnen so hart ins Gericht geht. Mögliche Erklärungsansätze hierfür sind im sich wandelnden Bild der Familie seit 1945, in der veränderten Bildungssituation der Nachkriegsgeneration und in der Entwicklung von moralischen Prinzipien der Jugendlichen zu suchen. Im anschließenden Teil sollen diese drei Aspekte in Kürze dargestellt und ihre Auswirkungen auf die innerfamiliären Beziehungen aufgezeigt werden.
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Antwort von GAST | 01.11.2007 - 21:22
naja, hanna war ja aufseherin in einem konzentrationslager und soll bei diesem prozess für ihre verbrechen an den gefangenen bestraft werden.... ich denke es heißt kz-prozess weil es eben der schauplatz in dem verhandelten fall ist

 
Antwort von GAST | 01.11.2007 - 21:23
ich war eindeutig zu langsam xD

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