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Urkundenfälschung

Frage: Urkundenfälschung
(27 Antworten)

 
Hallo meine Freundin und ich hab vor ca.
2 Monaten einen Hund verkauft weil wir ihn aus einer sehr schlechten Haltung geholt haben. So nun hab ich mit den Käufern einen Vertrag ausgefüllt und mit dem namen meiner Freundin unterschrieben weil sie keine Zeit hatte aber alle Papiere auf ihren Namen laufen .. Kann mit jemand sagen was das für Konsequenzen hat ... also auf was ich mich da vobereiten kann .. ich dachte wenn sie mir ihre Erlaubnis gibt darf ich das.. hilfee ey
GAST stellte diese Frage am 18.10.2007 - 00:24

 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 00:27
Lass dir einfach von ihr noch ne schriftliche VOllmacht geben.
Muss ja keiner wissen, dass sie hinterher erst entstanden sit ;)

 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 00:29
Und das geht was soll sie denn da schreiben?


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Antwort von matata | 18.10.2007 - 00:29
Mit einem fremden Namen unterschreiben darf man nie ! Vorallem darfst du die Käufer nicht im Glauben lassen, dass du die Person bist, auf deren Namen alle Papiere laufen.
Ist denn etwas schief gegangen bei diesem Verkauf? Haben die Käufer eine Mängelrüge angebracht, weil der Hund zum Beispiel wesensfremd war oder krank?
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 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 00:30
Ne sie haben nicht bezahlt und wir mussten ihn da raus holen und aus rache kommt jetzt sowas?^^

 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 00:35
Deine Freundin schreibt enfach rein,d ass sie dich in ihrem Namen bevollmächtigt, den Verkauf des Hundes zu tätigen. Das ganze dann jeweils mit Vor- Nahname, Adresse und Unterschrift

Mehr isses eigtl nicht


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Beiträge 40227
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Antwort von matata | 18.10.2007 - 00:37
Ich verstehe deine Entrüstung, aber grad als Rache würde ich das nicht bezeichnen. Die haben doch nur festgestellt, dass beim Kauf etwas nicht ganz koscher war und fühlen sich nun im Recht. Die Geschichte würde ich einem Anwalt übergeben oder wenigstens einmal eine unentgeltliche Rechtsauskunft einholen bei einer entsprechenden Stelle. Selber weiter wurschteln könnt ihr auf keinen Fall. Recht ist Recht, und Gesetz ist Gesetz. Das kann man nicht einfach nach Belieben drehen und wenden, auch wenn es zur Abwendung eines Schadens (bei einem Tier) dient.
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 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 00:37
ja aber das darf sie doch trotzdem nich .. dann müsste ich mit meinem Unterschreiben .. aber hab ich ja nich

 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 00:38
Naja sie sagen wenn wir den Hund bekommen gibt es keine anzeige also ist es ihre rache..-.-


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Beiträge 40227
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Antwort von matata | 18.10.2007 - 00:42
Weder euer Verhalten noch das Verhalten der Käuferin ist korrekt.
Ich bleibe bei meinem Ratschlag: Erkundigt euch bei einer Rechtsauskunft. Wer weiss, ob die Käuferin ihre jetzige Haltung beibe-hält, dass sie keine Anzeige mache, wenn sie den Hund bekomme.
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 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 00:57
Keine Konsequenzen..! Der Kaufvertrag ist lediglich nichtig..!

Bzw. behält er in stillschweigendem Einverständnis beider Parteien, oder besser in stillgeschwiegener Unwissenheit seine Gültigkeit..!


 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 01:01
Zitat:
§ 267
Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.


Keine Konsequenzen ist schonmal nicht so richtig...

 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 01:05
Gesetz und Recht, mein Lieber, sind im Regelfall zwei verschieden große Schuhe..!


 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 01:08
Es ist und bleibt Urkundenfälschung...

Wieso sollte der Vertrag nichtig sein?!? Es kam ja ein Vertrag zustande...Nur ist die ausgewiesene Person nicht die Person, die vor Ort war...

Schwierige sache...Keine Jura-Studenten on, wenn wir sie mal brauchen?!? xD

auf jeden fall heikel!

 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 01:12
Natürlich ist er nichtig, bzw. schwebend wirksam solang kein Widerspruch..!

Zudem zweidfel ich stark an, dass eine der beiden Parteien ausreichen Interesse, Zeit und Geld übrig hat, um der Lapalie einen Rechtsstreit folgen zu lassen..!

 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 01:14
Warum sollte die Person, die den Hund vertraglich erworben hat, den Schritt nicht gehen? Die Partei ist in jedem Fall im Recht und mehr als einen Anruf beim Anwalt bedarf es nicht.

 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 01:17
ja toll...wenn sie off ist...

Willenserklärung bedarf doch auch der volljährigkeit...ist bekannt, ob ihre Freundin volljährig war?!? Und ich es stell es mir nicht einfach vor, rückwirkend ne Willenserklärung abzugeben

 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 01:19
Weil sie kein Interesse daran hat Gott und die Welt in Bewegung zu setzen um verhältnismäßig "nichts" zu erreichen..!

Warum sollte die Käuferin überhaupt vom Kaufvertrag zurück treten wollen?!

Gäbe es dafür einen Grund?!


 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 01:20
Nene, wenn NeverEnding mit ihrem eigen Namen unterschrieben hätte, würde evtl. noch gehen, da sie aber mit dem Name der Freundin unterschrieben hat, fällt die Option ja eh weg ;(
Und das Widerrufsrecht können sie ja wegen Urkundenfälschung auch nicht in Anspruch nehmen.

Ich würd den Hund in der SItuation einfach bei dem jetzt rechtmäßigem Besitzer lassen.

 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 01:24
Zitat:

Warum sollte die Käuferin überhaupt vom Kaufvertrag zurück treten wollen?!

Gäbe es dafür einen Grund?!


Der Käufer will ja nicht, der bzw. die Verkäufer aber...

 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 01:27
hatten die besitzer jetzt eigentlich gewusst, dass sie nicht ihre freundin war?!?

lässt sich irgendwie für mich nicht rauslesen

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