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Urkundenfälschung

Frage: Urkundenfälschung
(27 Antworten)

 
Hallo meine Freundin und ich hab vor ca.
2 Monaten einen Hund verkauft weil wir ihn aus einer sehr schlechten Haltung geholt haben. So nun hab ich mit den Käufern einen Vertrag ausgefüllt und mit dem namen meiner Freundin unterschrieben weil sie keine Zeit hatte aber alle Papiere auf ihren Namen laufen .. Kann mit jemand sagen was das für Konsequenzen hat ... also auf was ich mich da vobereiten kann .. ich dachte wenn sie mir ihre Erlaubnis gibt darf ich das.. hilfee ey
GAST stellte diese Frage am 18.10.2007 - 00:24

 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 01:29
Ja, ist doch prima..!


Dann sollte sie den Hund schlicht zurück nehmen und in`s Tierheim schaffen..!

Wo, um alles in der Welt, ist das Problem?!

Der Käufer zahlt nicht?! Was hatte sie denn vor..? Wollte sie mit einer Urkundenfälschung zur Grundlage ein Mahnverfahren einleiten?!


 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 01:32
Oh Flip, ich glaub du verstehst es nicht

Der Käufer hat gedroht, ein Verfahren einzuleiten, sollten die Verkäufer den Vertrag platzen lassen, da sie nicht wollen, dass der Hund so lebt, wie er es jetzt bei dem neuen Besitzer tut.

 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 01:37
Oh Gott, ich glaub, ich habs au nicht gerallt

nochn Versuch:

~> Vertragsabschluss mit gefälschter Unterschrift
~> Käufer bezahlt nicht
~> Verkäufer will Hund zurück
~> Käufer droht mit Verfahren wegen Urkundenfälschung, wenn Hund zurück geholt wird

Könnte NeverEnding den Käufer jetzt eigentlich wegen Vertragsbruch anzeigen? xD

 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 01:37
Oh, sorry..!



Wie hatten diese denn überhaupt vor, ihr die Urkundenfälschung nachzuweisen?!


 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 01:44
Der Vertrag verliert mit dem Tatbestand der Urkundenfälschung seine Gültigkeit..! Der Hund geht an NeverEnding zurück..! Gerichtliche Konsequenz bleibt offen..!

Zeigt der Käufer die Urkundenfälschung nicht an, verpflichtet er sich zur Zahlung..! Also bleibt ihr hier das gerichtliche Mahnverfahren...


 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 01:46
Und für den Fall der ANzeige könnts doch nen gegenverfahren wegen nicht-bezahlens geben, oder?


 
Antwort von GAST | 18.10.2007 - 01:53
Kein gültiger Kaufvertrag, kein Mahnverfahren..! Ich gehe aber davon aus, dass sie im Ernstfall mit einer Verwarnung oder einer sehr geringen Geldstrafe davon kommen könnte..!

Ich an ihrer Stelle würde denen einfach sämtliche regionalen Tierschutzgruppen auf den Hals hetzen..!


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