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Kündigung

Frage: Kündigung
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Kann man eine Kündigung für jemanden anderes mit i.
A. unterschreiben?ist die dann wirksam?ist es urkundenfälschung wenn man den namen einfach selber drunterschreibt?
Frage von lili_ (ehem. Mitglied) | am 17.03.2011 - 17:17


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Antwort von Gentleman1988 (ehem. Mitglied) | 17.03.2011 - 17:20
Also erfahrungsgemäß würde ich sagen,
dass der jenige der den "Vertrag" abgeschlossen hat auch nur selbst kündigen kann und es "im Auftrag" nicht rechtens ist...;)

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