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Probezeit!

Frage: Probezeit!
(26 Antworten)


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Ich glaube zwar dass es die frage schon ma gab kann se aber nich finden...also mein freund hat vor nem monat oder so den führerschein gemacht und wurde vor zwei tagen geblitzt mit ca 20kmh zu viel...was passiert
nu? er hat voll angst vor ner nachschulung aber ich denk ma dass se einfach nur bezahlen müssn un gut is...wieviel kostet das ungefähr..?

Greetz Schnupi
Frage von Schnupi (ehem. Mitglied) | am 11.08.2006 - 12:22

 
Antwort von GAST | 11.08.2006 - 12:25
Na wenn er wirklich nur 20kmh zu schnell war und du die toleranz abziehst dann muss er nur bezahlen,
aber billig wird das auch net. weil du erst wenn du 20 kmh zu schnell bist nen punkt bekommst und damit zur nachschulung musst.

 
Antwort von GAST | 11.08.2006 - 12:28
kann aber schon ne probezeitverlängerung verursachen

 
Antwort von GAST | 11.08.2006 - 12:29
naja...also nich ganz: ab 21 kmh inkl. Toleranz gibts innerorts nen Punkt. Und in der Probezeit darf man sich keinen Punkt erlauben, da man sonst zur Nachschulung muss. d.h. wenn er inner 30-Zone 54kmh gefahren ist, werden 3kmh abgezogen und damit isser bei 21kmh drueber. Ergo: Nachschulung...

 
Antwort von GAST | 11.08.2006 - 12:29
ichh ab gehört des am 21 km der führerscheine ntzogen wird .. :S

 
Antwort von GAST | 11.08.2006 - 12:33
HAHA! selbst schuld ^^

back to topic:

also, ich hab dir hier mal was rausgesucht aus dem aktuellen bußgeldkatalog von 2006:


Zitat:
Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !
A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.
Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch
und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.


Wobei hier nur der A-Verstoß für deinen Freund wichtig sein dürfte


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Antwort von Ketzer0815 (ehem. Mitglied) | 11.08.2006 - 12:35
hey dein freund muss 35€zahlen und das wars, hab ich auch schon durch

 
Antwort von GAST | 11.08.2006 - 12:36
wenn`s abzüglich toleranz wirklich nur noch 20km zu schnell sind ja
wenn nich, wirds eng :x


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Antwort von Schnupi (ehem. Mitglied) | 11.08.2006 - 12:36
ja hä aber dat blick ich jetzt nich ganz...also zahlen und nachschulung oder wie...?


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Antwort von Schnupi (ehem. Mitglied) | 11.08.2006 - 12:39
mit dem hä war jetzt der text gemeint..^^ @ketzer: wie viel warst du zu schnell?


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Antwort von Ketzer0815 (ehem. Mitglied) | 11.08.2006 - 12:40
wenns nur 20 drüber sind, dann zahlt er nur 35€, wenn er schneller war dann ab zur nachschulung


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Antwort von Ketzer0815 (ehem. Mitglied) | 11.08.2006 - 12:41
hmm das warne 19km/h mit toleranz in der stadt :)

 
Antwort von GAST | 11.08.2006 - 12:42
richtig.

ab 21 km zuviel in geschlossenen ortschaften kostet`s geld und nen punkt, was für deinen freund ne nachschulung bedeuten würde, wenn er schneller doch schneller als die von dir besagten 20km gewesen wäre.

 
Antwort von GAST | 11.08.2006 - 12:44
Ich find des irgendwie ein bisschen dämlich ^^ das man ZUSÄTZLICH nocheinmal bestraft wird nur weil man auf probezeit ist... Das is doch nich fair! ^^ Alle Menschen sollen doch gleich behandelt werden warum nich auch die Probe fahrer wie die, die schon den richtigen lappen haben? Ich meine Strafgeld ist doch genug!


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Antwort von Schnupi (ehem. Mitglied) | 11.08.2006 - 12:44
aber das auto gehört seinen eltern un eigntl ermitteln die ja nach dem kennzeichen un dann bekommt man ja einfach en brief un man zahlt un sagt nix un alles gut oder?


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Antwort von Schnupi (ehem. Mitglied) | 11.08.2006 - 12:45
@schuffy: eben...des kann doch echt jedem mal passieren...und wegen einem mal ne nachschulun find ich auch scheiße...

 
Antwort von GAST | 11.08.2006 - 12:46
na wenns das auto seiner eltern war, kriegen die den brief.

man kann versuchen es so zu biegen, dass seine eltern sagen, sie seien gefahren und hoffen, dass die sich das bild nich nochma angucken


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Antwort von Ketzer0815 (ehem. Mitglied) | 11.08.2006 - 12:47
jop so würd ich das regeln, geld überweisen und gut

 
Antwort von GAST | 11.08.2006 - 12:48
also die polizei....

weil dann passiert deinem freund nix, wenn die polizei denen glaubt.
nur sieht man auf den fotos auch immer die personen, die im auto sitzen und wenn die ermitteln, dass seine eltern doch nich gefahren sind, wirds eng

 
Antwort von GAST | 11.08.2006 - 12:49
ich bin mal auf ner Strasse gefahren (normalerweise 50kmh), also bin ich 54 gefahren...wuerd sagen, das ist normal... ;-) aber, dann hab das schice "30-Zone von 22-6Uhr" - Schild uebersehen...naja und ich dachte halt, dass dort die normalen 50kmh gelten. Tja da haben die mich rausgezogen mit 54kmh, und abzgl. Toleranz sinds GENAU 21kmh zu viel gewesen...so viel Pech kann nur ich haben...dann ab zur nachschulung und 300€ dafuer sowie ein Bussgeldverfahren und 50€..hehe...
bei einem kmh weniger waer ich nur mit ner Strafe dabeigewesen und das andere was noch crass war, war dass die Autos neben mir (es war ja eine 2-spurige Strasse) schneller gefahren sind als ich, die wurden aber nicht rausgezogen, weil die gezielt rausgezogen hatten...
Aergerlich, aber Pech gehabt...deftig...


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Antwort von Schnupi (ehem. Mitglied) | 11.08.2006 - 12:50
also könn wa nur hoffen dass wa nur zahlen müssen un keiner sonst was wissn will...ohman..das wird noch spannend...wir wollten in 2-3 wochen weg fahrn...:heul: das wär ja echt passend dann....aber naja hoffen wa mal dass es gut ausgeht...^^ *hoffZ*

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