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Arbeitsrecht

Frage: Arbeitsrecht
(4 Antworten)


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Hallo zusammen! Ich habe da ein wirklich "nettes" Problem und da ich nicht allzu viel Ahnung vom Arbeitsrecht habe, wär ich euch echt dankbar wenn ihr mir Tipps geben könntet. Also hier mein Problem:


Also ich habe mich am 25.Januar für eine Arbeitsstelle in einem Restaurant beworben. Mein zukünftiger Chef erklärte sich bereit, mich unter Vorbehalt einer dreitägigen Probezeit einzustellen (im Vertrag festgelegt vom 1.-3. Februar Probezeit. Am 1. Februar wollte ich meine Stelle antreten doch er verweigerte mir den Zutritt mit der Begründung er habe sich für jemanden anders entschieden.
1. Welche Rolle spielt diese Probezeit im Vertragsabschluss? Kann er mir einfach so den Zutritt verweigern?
2. Was bedeutet diese Verweigerung rechtlich?
3. Ist diese Verweigerung überhaupt rechtsmässig?
4. Welche Rechtsfolgen hat diese Verweigerung des Zutritts?

Habe mal im OR nachgeschlagen...was meint ihr zum Artikel 324?
Hoffe auf viele Rückmeldungen.
Lg moedi
Frage von moedi (ehem. Mitglied) | am 07.02.2011 - 19:20

 
Antwort von ANONYM | 08.02.2011 - 10:38
Hast du einen schriftlichen Arbeitsvertrag?
Kündigung während der Probezeit ist jederzeit möglich.


Wenn du da warst, und arbeiten wolltest, müsste dein zukünftiger/Ex-Chef dich für diesen Tag, an dem du arbeiten wolltest
und deine Arbeit ja angeboten hast, entlohnen.
Wenn er dich nicht arbeiten lassen will, dann muss er dir kündigen.
Das hätte er ja auch problemlos einen Tag vorher schon tun können.
Wenn du jedoch zum Arbeitsantritt erschienen bist und deine Arbeitskraft ihm zur Verfügung gestellt hast, dann muss er dich zumindest für diesen Tag bezahlen; gleichzeitig sollte er dir aber kündigen.


Wenn du dort warst und sagst: Hallo hier bin ich, wo ist die Arbeit.
Dann hast zu zunächst einmal deinen Teil deines Vertrages erfüllt.
Wenn er dir dann keine Arbeit gibt, dann ist er vertragsbrüchig geworden bzw. er muss dich - so meine Auffassung - trotzdem bezahlen.

Denkbar wäre ein Aufhebungsvertrag zum bestehenden Arbeitsvertrag.

In Deutsland würde hierzu aber auch gelten:
Zitat:
623 BGB. Schriftform der Kündigung. Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.


Sieh dir doch bitte auch diesen Artikel an:

hier: Kündigung vor Stellenantritt
Zitat:
http://sc.tagesanzeiger.ch/dyn/geld/arbeit/369668.html



Gerade lese ich, dass in der Schweiz nicht die Schriftform für die Kündigung vorgeschrieben ist, aber bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen es eine Kündigungsfrist von 7 Tagen gilt.

Zitat:
Probezeit: Wird nichts anderes vereinbart, gilt eine Probezeit von 1 Monat. Per Vertrag kann die Probezeit auf 3 Monate verlängert werden. Während dieser Zeit können beide Vertragspartner das Arbeitsverhältnis jederzeit auf 7 Tage kündigen. Befristete Arbeitsverträge kennen keine Probezeit, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist.


http://www.kmu.admin.ch/themen/00208/00223/index.html?lang=de

Diese Kündigungsfrist hat dein Chef dann ja nicht eingehalten.
Diese Kündigungsfrist gilt wohl auch für die Probezeit (wobei 3 Tage Probezeit weniger als die 7 Tage Kündigungsfrist sind).

Was heißt in deiner Frage eigentlich:
"hat mir den Zutritt verwehrt".

Er hat dich einfach nicht reingelassen und hat gesagt:
Ich bauche Sie doch nicht. Ich habe jemand anderen.

Her er ausdrücklich von Kündigung gesprochen?

Ach da liebe ich das deutsche Recht.
Da gilt die Schriftform ..... und einfach so wegschicken kann man einen da auch nicht.


Geh doch jeden Tag hin, bis die Kündigung wirksam wird und sag:
Hier bin ich, ich möchte für Sie arbeiten, so lange mein Arbeitsvertrag wirksam ist.

Wenn er dich heimschickt sagst du : Danke, ich habe jetzt Arbeitsfreistellung bei vollem Lohnausgleich.

Und das machst du jetzt die 7 Tage ab der Kündigung täglich so.

[b]Du siehst:
Richtig antworten kann dir nur ein Anwalt der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat.


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Antwort von moedi (ehem. Mitglied) | 08.02.2011 - 12:34
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
Eine letzte Frage noch:
Ist es nicht so, dass während der Probezeit fristlos gekündigt werden kann?


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Antwort von chico_87 (ehem. Mitglied) | 08.02.2011 - 12:35
hier in österreich auf jedenfall.


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Antwort von moedi (ehem. Mitglied) | 08.02.2011 - 12:38
Zitat von Anonym (leider!): "Diese Kündigungsfrist gilt wohl auch für die Probezeit (wobei 3 Tage Probezeit weniger als die 7 Tage Kündigungsfrist sind)."

Das ist in diesem Fall das letzte Problem welches zu klären wäre: Gilt die Kündigungsfrist von 7 Tagen auch während der Probezeit? Und wenn die Probezeit kürzer ist als die einzuhaltende Kündigungsfrist?!

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