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Geld Zahlen Weil Kündigung NACH der Probezeit?

Frage: Geld Zahlen Weil Kündigung NACH der Probezeit?
(7 Antworten)


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Hi Leute,


WEiss einer, inwifern der Arbeitgeber Geld zurückverlangen kann, wenn man seine ausbildung abbricht udn man NICHT mehr in der Probezeit is?
Danke für Eure Antworten!
Frage von schorly | am 04.12.2012 - 19:01


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Antwort von RichardLancelot | 04.12.2012 - 19:07
Nach
meiner Kenntnis geht das nur wenn du die Kündigungsfrist ignorierst oder wenn im Ausbildungsvertrag andere Rückvergütungen festgeschrieben wurden. Ich pers. wüsste jetzt nicht was bzw. welche Knete er da wiederhaben wöllte.


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Antwort von schorly | 04.12.2012 - 19:48
Wegen der Berufsschule oder sonst was? Weil die haufenweisse Geld in mich reingesteckt haben und ich letzenendes Abbreche?


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Antwort von cleosulz | 04.12.2012 - 20:01
Was steht denn in deinem Ausbildungsvertrag?

Was für eine Ausbildung war das?

Was war Grund für die Kündigung?

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html#Ordentliche%20K%C3%BCndigung

==>> http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/ur20g01030.html

Zitat:
Der Betrieb stützte seinen Anspruch auf § 16 Berufsbildungsgesetz: "Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat".

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/ur20g01030.html#ixzz2E6xvvjCY

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Antwort von schorly | 04.12.2012 - 20:05
also kann man nur was von mir verlangen wenn ich zB die Frist nich einhalte oder sonst was mache?! des wär ja gut.
Ich hab noch nich gekündigt, aber bald. Es ist/war ne Lehre zum Brauer und Mälzer.
Der Grund.. des dauert zu lang des jetz auszuführn hier. :)


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Antwort von cleosulz | 04.12.2012 - 20:19
Frag doch einfach bei deiner Handwerkskammer nach, bei der dein Ausbildungsvertrag "abgesegnet" wurde.

So wie ich das verstehe, kann er Schadensersatz verlangen, wenn du grundlos einfach alles hinwirfst.

Da kann es schon Probleme geben für dich, weil mitunter außerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen mit angeschlossenem Wohnheim sehr teuer für die Betriebe sind (5.000 EUR pro Auszubildender und Ausbildung sind keine Seltenheit). Da ist es für einen Ausbildungsbetrieb natürlich schon sehr ärgerlich, wenn ein Azubi plötzlich und ohne Grund aufgibt. = Wenn du den Beruf trotzdem weiter verfolgen willst, solltest du den Ausbildungsbetrieb wechseln und dann nicht von vorne wieder anfangen, sondern die Ausbildung einfach in einem anderen Betrieb fortführen.
Die beiden Ausbildungsbetriebe "verrechnen" evtl. bereits entstandene Aufwendungen/Auslagen.

Wenn du dennoch kündigen willst und das nicht, weil du was ganz anderes machen willst (also statt Brauer jetzt Rettungssanitäter), dann kann es sein, dass du Probleme kriegst, wenn du im gleichen Beruf eine Ausbildung zu machen willst. Das geht nämlich nicht ohne Weiteres.

Dann ist es richtiger, dass du den Ausbildungsbetrieb wechselst (s.o.)
=> keine Kündigung!

Das besprichst du aber am besten mit dem Sachbearbeiter von der Handwerkskammer.
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Antwort von schorly | 04.12.2012 - 20:24
ICh will kündigen und was komplett anderes machen. hab dafür aber auch meine gründe. so isses net.


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Antwort von cleosulz | 05.12.2012 - 00:26
http://www.hwk-koeln.de/Aus_und_Weiterbildung/02_Berufsausbildung/11_Ratgeber_Ausbildungsrecht/kuendigung.html

Zitat:


Es ist also nicht so, dass man als Azubi ohne jegliche "Gefahr" aus einem Vertrag nach der Probezeit herauskommt, also bitte nochmal genau prüfen.



http://www.azubi.net/viewtopic.php?f=25&t=5447
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