Probezeit
Frage: Probezeit(10 Antworten)
Hallo, hab mal ne kurze Frage. Beginnt die Probezeit automatisch mit Erlangung des Führerscheines - auch, wenn man die zwei Folgejare nicht Auto fährt? (Sodass sozusagen die Probezeit "ohne Unfall" nur erfolgreich verstreichen kann, da man ja nicht gefahren ist) Oder beginnt sie, sofern ich mir ein Fahrzeug zulege, mich dementsprechend bei DEKRA, Führerscheinstelle und Co melden muss? |
Frage von auslese | am 11.08.2010 - 20:14 |
Antwort von *Money* (ehem. Mitglied) | 11.08.2010 - 20:17 |
beginnt |
Antwort von Geissbock | 11.08.2010 - 20:20 |
Richtig, das ist das sinnvolle am ganzen System. Mach den Führerschein und fahr 2 Jahre lang gar nicht, danach kauf dir ein Auto und die Versicherung ist billiger. |
Antwort von auslese | 11.08.2010 - 20:25 |
Alles klar. Ich danke euch für die schnellen Antworten :-) |
Antwort von HeikeBoettgi (ehem. Mitglied) | 11.08.2010 - 23:14 |
jo das stimmt alles soweit, aber viel billiger wird die versicherung dadurch auch nicht :-D Aber andere Frage es gibt ja dieses Modell BF17 ab wann läuft da die probezeit? ab 18 jahren oder ab dem Tag wo man den BF17 bestanden hat? |
Antwort von cleosulz | 11.08.2010 - 23:37 |
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php bei BF17 offenbar mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 11.08.2010 - 23:39 |
Hallo, hier eine Seite, wo die Fragen offenbar verständlich beantwortet werden ;) http://www.gutefrage.net/frage/woran-seh-ich-wann-die-probezeit-endet ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 11.08.2010 - 23:46 |
falls die verlängerung der Probezeit droht: aufpassen, dass der Bußgeldbescheid nicht zu früh rechtskräftig wird. Verlängert kann offenbar die Probezeit nur, wenn eine rechtskräftige Verurteilung (A bzw. B-Verstoß entsprechend) vorliegt. wenn der Bußgeldbescheid jedoch (noch)nicht rechtskräftig (=wirksam) ist, kann die Probezeit auch nicht von der Führerscheinstelle verlängert werden. Wenn dir also kurz vor Ende der Probezeit ein dummer Fahrfehler (mehr als 20 km/h zu schnell oder Rotlichtverstoß oder Unfall mit Körperverletzung) passiert, immer darauf achten, dass ein eventueller Bußgeldbescheid nicht vor Ablauf der Probezeit rechtskräftig wird. Notfalls Einspruch einlegen und Zeit schinden. Sonst läufst du nämlich Gefahr, dass die Probezeit verlängert wird und du außerdem zur Nachschulung musst. Das kann ganz schön ins Geld gehen, 350 EUR aufwärts. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von auslese | 11.08.2010 - 23:54 |
Ja, deswegen ja Führerschein so früh wie möglich machen - am besten, wenn man eh noch Schule macht, dann zwei Jahre Probezeit rumkriegen,d.h. in der zwischenzeit Abitur und Zivi machen und dann "unbelastet" mit dem Autofahren beginnen. |
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 12.08.2010 - 01:20 |
was habt ihr alle mit eurer probezeit? einfach anständig autofahren wäre ja wohl am sinnvollsten! ist auch nicht besonders schwer, und auch nicht "uncool" wenn man aufmerksam fährt und keinen anderen menschen schadet die probezeit beginnt mit der aushändigung der ERSTEN richtigen fahrerlaubnis, clevere leute machen deshalb mit 16 den kleinen Motorradführerschein und sind mit 18 dann schon aus der probezeit raus... |
Antwort von juxhurra (ehem. Mitglied) | 12.08.2010 - 03:29 |
Zitat: das hört sich so an, als würdest du denken, wir würden die Probezeit nur absitzen wollen um endlich in Ruhe anderen Menschen schaden zu können... ich finds auch voll cool anderen Leuten die Vorfahrt zu nehmen und Fußgänger vom Zebrastreifen zu schieben, lol^^ mfg |
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