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Grundgesetz Artikel 20 ABS. 4

Frage: Grundgesetz Artikel 20 ABS. 4
(4 Antworten)


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Liebe Experten, hier die Aufgabe: Es geht um das Grundgesetz Artikel 20 abs.
4 mit folgender Frage. Erörtern Sie die Grundgesetzbestimmungen und stellen Sie dar, in welchen Situationen das „Recht zum Widerstand“ gegeben sein könnte. Erörtern Sie, ob solche Bestimmungen
A) den Übergang von Weimarer Republik zum 3. reich verhindert
B) den Widerstand im 3. reich gestärkt hätte
Frage von KatrinV | am 20.11.2020 - 09:09


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Antwort von matata | 20.11.2020 - 09:52
Diese Aufgabenstellung ist etwas seltsam...
Hier werden drei verschiedene Geschichtsepochen vermischt und versucht, sie zu beurteilen mit Gesetzen, die erst viel später in Kraft gesetzt wurden.
Das nenne ich Äpfel mit Birnen vergleichen...
Dabei wird auch nicht berücksichtigt, dass im 3. Reich alle damals gültigen Rechtsnormen kurzerhand abgeändert und außer Kraft gesetzt wurden und damit die Herrschaft und der Unrechtsstaat des 3. Reiches erst möglich wurden.

Hier ist der Wortlaut des jetzt gültigen Artikel 20 des Grundgesetzes zu finden

https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland

https://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht ---> Erläuterungen

https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/widerstandsrecht

Absatz 4 Widerstandsrecht wurde erst 1968 ins Grundgesetz eingefügt.
Das Grundgesetz selber stammt aus dem Jahre 1949.

https://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Verfassung ---> Weimarer Verfassung 1919 -1933

https://www.planet-wissen.de/geschichte/menschenrechte/geschichte_der_verfassung_in_deutschland/pwiedasgrundgesetz100.html

Das wird also eine rein theoretische Abhandlung unter der Annahme, dass damals das heutige Grundgesetz ohne Veränderungen hätte angewendet werden sollen... Wenn das so gewesen wäre, hätte das 3. Reich gar nie entstehen können, starker Widerstand dagegen aber wahrscheinlich möglich gewesen.

Aber das sind nur erste Gedanken zu deiner Frage. Weiter musst du selber denken und Annahmen treffen, wie das gewesen sein könnte.
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Antwort von Quantum2 (ehem. Mitglied) | 22.11.2020 - 23:38
Die Aufgabenstellung ist ok! Was wäre wenn? Ja, die Regelung verhindert den Übergang zum 3. Reich. Es handelt sich um die wehrhafte Demokratie: alle Gewalt geht vom deutschen Volke aus! Aber wenn das deutsche Volk hinter der Regierung steht, verhindert es nicht das 3. Reich! Sehr wichtig! heute unter dem Merkel Regime lautet der Passus aber: Der Staat hat das Gewaltmonopol! Deshalb müssen wir alle mit Maske rumlaufen! Heute finden deshalb viele Demos statt, aber sie werden verboten oder gewalttätig niedergeschlagen. Sie stärkt allgemein den Widerstand ein bißchen. Das wäre im 3. Reich genauso gewesen! Stichwort ist immer die Wehrhafte Demokratie, bei der das deutsche Volk jederzeit die Demokratie und den Sozialstaat mit allen Mitteln verteidigen darf/muss!


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Antwort von matata | 23.11.2020 - 03:45
@ Quantum: deine persönlichen politischen Ansichten haben nichts in diesem Forum zu suchen. Beschränke dich bitte auf deine Spezialthemen wie Mathematik.
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Antwort von Quantum2 (ehem. Mitglied) | 23.11.2020 - 11:09
Och Matata, das sit gar nicht meine persönliche Ansicht! In der Schweiz gibt es die direkte Demokratie - viel besser. Da kann es keine Tyrannei geben! Deshalb war die Schweiz auch nicht im 2. Wk beteiligt und die Schüler müssen sich damit nicht beschäftigen! Hier dagegen werden sie dazu gezwungen! Ist das Demokratie?

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