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Artikel 48 und Machtergreifung

Frage: Artikel 48 und Machtergreifung
(3 Antworten)


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Es geht um den Artikel 48 in der NS-Zeit.

1.Was besagt der Art.48 ?
2.Wieso war dieser Artikel so wichtig?
3.Warum hat der Artikel 48 zur Machtergreifung Hitlers geführt?

Vielleicht kann mal einer mir helfen.Hab mir den Artikel durch gelesen,verstehe ihn aber nicht.
Frage von lolanta | am 17.11.2010 - 18:31


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Antwort von brabbit | 17.11.2010 - 18:40
Zitat:
Vielleicht kann mal einer mir helfen.Hab mir den Artikel durch gelesen,verstehe ihn aber nicht.


So leicht kommst du uns nicht davon.

Zitat:
Artikel 48
Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt,
kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.
Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.
Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstags außer Kraft zu setzen.
Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung für ihr Gebiet einstweilige Maßnahmen der in Abs. 2 bezeichneten Art treffen. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichspräsidenten oder des Reichstags außer Kraft zu setzen.
Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz.


QUELLE:

http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/verfassung/index.html

Was verstehst du nicht?
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Antwort von matata | 17.11.2010 - 18:49
http://www.teachsam.de/geschichte/ges_deu_weimar_18-33/wrv/wei_wrv_art_48_0.htm
fulltext von Art. 48 WRW

http://www.teachsam.de/geschichte/ges_deu_weimar_18-33/wrv/wei_wrv_art_48_1.htm
Interpretation von Art. 48

http://www.teachsam.de/geschichte/ges_deu_weimar_18-33/wrv/wei_wrv_art_48_2.htm
Auswirkungen von Art. 48

http://www.teachsam.de/geschichte/ges_deu_weimar_18-33/wrv/wei_wrv0.htm
zahlreiche Artikel von Historikern zum Art. 48

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Antwort von clemens1992 (ehem. Mitglied) | 08.12.2010 - 21:40
Kurze Zusammenfassung von brabbits Zitat:

Artikel 48

Bundesland (z.B. NRW) kommt nicht den Pflichten nach, kann Reichspräsident es mit Hilfe vom Militär besetzen.

Sollte es im Gebiet der Weimarer Republik zu ehrheblichen Problemen der Staatssicherheit oder der Sicherheit der Bürger kommen, kann der Reichspräsident Gesetze erlassen, damit sich der Status wieder zum positiven ändert, notfalls mit Hilfe vom Militär durchsetzen.

Er darf dafür sogar die Grundrechte aufheben, welche in Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 gesichert sind.

Sollte der Reichspräsident den Artikel einsetzen muss er den Reichstag darüber in Kenntnis setzen und dieser Zustand kann von Reichstag aus wieder aufgehoben werden.


So und für Hitler war der Artikel insofern wichtig, als das dieser Artikel ermöglichte, dass er ohne den Reichstag regieren konnte. Er brauchte lediglich Hindenburg von seinem Vorhaben zu Überzeugen und schwub kam das Gesetz auch ohne die Zustimmung des Reichstags.

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