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Scheitern der Weimarer Republik hinsichtlich der Verfassung

Alles zu Weltkriege und die Zeit dazwischen

Scheitern der Weimarer Republik hinsichtlich der Verfassung



das Ende der Weimarer Republik könnte gesetzt werden auf den 23. März 1933

dt. Reichstag beschloss das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat, das sogenannte Ermächtigungsgesetz, mit dem die Weimarer Verfassung faktisch außer kraft gesetzt wurde

die Staats- und Verfassungskrise begann 1929 mit Wirtschaftskrise

die Wirtschaftskrise verschärfte 1930/31 auch die Verfassungskrise

problematische Verfassungsentwicklung der zwanziger Jahre

die Phase (1924-1929) die „goldenen Zwanziger Jahre“ hat gezeigt das unter dem Aspekt der verfassungsgeschichtlichen und politischen Entwicklung keineswegs eine Zeit wirklicher Konsolidierung

mit der Kriegsniederlage aber war ein Wechsel des Regierungssystems und der Staatsform verbunden, und dieser Wechsel des Regierungssystems widersprach in seinen Grundzügen den bis 1918 üblichen Formen der politischen Entscheidungsbildung

im parlamentarischen Regierungssystem kommt den politischen Parteien eine zentrale rolle für die politische Willens- und Entscheidungsbildung zu

Weimarer Parteien konnten nur auf mangelhafte Parlamentarismuserfahrung zurückgreifen

Parteien, deren Struktur sich in einem durch striktes Gegenüber von Parlament und Regierung geprägt waren

SPD (stärkste Partei)litt unter Konflikt zwischen programmatischen Anspruch und Pragmatismus

Strikter Klassencharakter, enge Interessenpolitik und mangelnde Fähigkeit zum pol. Kompromiss kennzeichneten die Parteien

Probleme verschärft durch Zersplitterung des Parteisystems infolge des Verhältniswahlrechtes

Mangelnde Systemkonformität im Sinne des Parlamentarismus führte dazu das pol. Parteien ihre Aufgabe im Reichstag nur zeitweise und unvollkommen wahrgenommen haben

Die Vorbehalte der Parteien resultierten aus den tatsächlichen Problemen nach dem Ende des Krieges und aus der Unzufriedenheit mit dem Kompromisscharakter der Weimarer Verfassung

Unzufriedenheit ging von links nach rechts

Viele sahen in der Revolution von 1918/19 und in der Weimarer Verfassung die Wurzel allen Übels

Sie wollten den 1918 untergegangen Staat restaurieren

Eine Verfassung reicht nicht aus um eine fundamentale Staats- und Gesellschaftskrise zu meistern

Weimarer Verfassung hatte gravierende Mängel, dass sie die Krise verschärfte

Verfassung war nicht dazu geeignet, der Krise einen verfassungsrechtlichen Damm entgegenzustellen

Weimarer Verfassung hätte in politischen Normalzeiten recht gut funktioniert

Sie hätte auch in der Krise von 1919/30 noch funktionieren können

Staat Hitlers war nicht zwangsläufig

Die verhängnisvolle Personenkonstellation, die sich in der Wahl des kaiserlichen Generalfeldmarschalls von Hindenburg 1925 und 1932 zum Reichspräsidenten zeigte, verweist auf Alternativen

Reichspräsident Friedrich Ebert oder der 1925 unterlegene Gegenkandidat, der Zentrumspolitiker Wilhelm Marx, wären weder von Papen noch von Schleicher noch von Hitler zum Reichskanzler ernannt

Verhängnisvoll ist vor allem die unausgewogene Mischung repräsentativer, präsidentieller und plebiszitärer Elemente in der Weimarer Verfassungsordnung

Reichspräsident im Sinne der Weimarer Verfassung, durfte nur eine Persönlichkeit zum Kanzler ernennen, für die zumindest die Vermutung sprach, dass sie das Vertrauen des Eichstags erhalten würde

Ernennung des Reichskanzlers von Papen nach dem Sturz Brünings am 30. Mai 1932 wich bereits vom Geist der Verfassung ab, als von vornherein klar war, dass er keine Mehrheit, nicht einmal eine starke Minderheit des Reichstagen für seine Amtsführung gewinnen würde

Antrag auf Aufhebung, einer von ihm vorgelegten Notverordnung wurde ebenso wie eine Misstrauensvotum am 12. September 1932 mit 512 gegen 42 Stimmen angenommen

Die Im Zusammenhang mit dieser vernichtenden parlamentarischen

Niederlage des autoritär-konservativen Reichskanzlers durch ihn mit Genehmigung Hindenburg herbeigeführte Reichstagsauflösung verstieß zweifelsfrei gegen den Sinn der Weimarer Verfassung

Auf diesem Wege wurde das Recht des Reichstages auf Aufhebung von Notverordnungen umgangen (Art. 48 Abs.3)

Die Kombination versch. Verfassungsartikel (Art 25, 53 und 48) ermöglichte es, die schon erwähnte präsidiale Reserveverfassung auf Kosten des parlamentarischen Systems zu praktizieren und den Reichstag sowohl in seiner legislativen wie seiner kontrollierenden funktion zeitweise lahmzulegen

Die Möglichkeit eine Reserveverfassung zu praktizieren erlaubte es andererseits den Parteien, sich schon 1930 beim Ende der Großen Koalition dem Kompromißzwang zu entziehen

Der Weg über parlamentarische entscheidungsbildung und Kompromiss wurde verlassen

In das Machtvakuum das seit 1930 Parteien und Reichstag durch Nichtwahrnahme ihrer Kompetenzen ließen, drangen notwendig andere Verfassungsorgane ein

1932 erreichte Adolf Hitler im zweiten Wahlgang immerhin 13,41 Mio Stimmen, während Hindenburg 19,359 Millionen und der KPD-Kandidat Thälmann 3,7 Mio Wähler hatten

die Mehrheit der Bevölkerung sah es als legitim an, dass Politiker die durch die Revolution abgelöste Verfassungsordnung nicht akzeptierten

in weiteren Krisen galten die Gründer der neuen Demokratie als „Novemberverbrecher“

die Weimarer Republik hatte nicht die Zeit die Rechtsordnung in den Köpfen der Bevölkerung zu verankern

Unsicherheit über Verfassung und Recht wächst, ihre Normativität wird ständig in Zweifel gezogen

Geschichte von 1918/19 ist das Selbstverständnis der Revolutionäre, die publizistische, wissenschaftliche, vor allem aber die mentale Rezeption in der Bevölkerung ein Prozess, der den Beginn der Republik und ihr Ende in einen revolutionsgeschichtlichen Bedingungszusammenhang stellt

Die tatsächliche Beendigung der 1918 begonnenen Revolution hätte zumindest die dauerhafte Anerkennung der Staats- und Verfassungsordnung zur Konsequenz haben müssen

Es wurde aber während der gesamten Weimarer Republik kein bejahender Grundkonsens über die neue Ordnung von Staat und Gesellschaft erreicht

Mutlose Demokraten standen extremistischen Feinde der Demokratie gegenüber, Feinde, die die Republikaner nicht als politische Gegner bekämpften, sondern als Feinde physisch vernichten wollten

Seit Ende der Großen Koalition im März 1930 ging es kaum noch darum, die verfassungsrechtliche Grundstruktur des Weimarer Staates zu erhalten, vielmehr reformiert werden oder was ist von ihr erhaltensfähig

Das späteste Produkt war die NSDAP, sie versprach Krisenlösungen

Die Krisenlösungen wurden zunehmend geringer, die seit 1930 sich faktisch vollziehende Stärkung des Reichspräsidenten auf Kosten eines zunehmend kompromissunfähigen und damit handlungsunfähigen Reichstags machte aus der Weimarer „ Semi- Parlamentarismus bereits seit 1930 ein präsidentielles Regierungssystem

Sozialdemokraten lehnten die politische Macht auf den Reichspräsidenten ab

Sie konnten gegen den stillen Verfassungswandel keinen Damm mehr bilden, zumal sie sich 1930, auch durch eigene Schuld, aus der Regierung katapultieren lassen

Allein die Häufung von Wahlen gab der Auflösungsphase der Weimarer Republik in Verfassungsrechtlicher Hinsicht fast einen plebiszitären Charakter
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In der Datei geht es um das Scheitern der Weimarer Republik hinsichtlich der Verfassung, damit war es das Ende der Weimarer Republik. (964 Wörter)
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