Scheitern der Weimarer Republik hinsichtlich der Verfassung
Scheitern der Weimarer Republik hinsichtlich der Verfassung
das Ende der Weimarer Republik könnte gesetzt werden auf den 23. März 1933
dt. Reichstag beschloss das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat, das sogenannte Ermächtigungsgesetz, mit dem die Weimarer Verfassung faktisch außer kraft gesetzt wurde
die Staats- und Verfassungskrise begann 1929 mit Wirtschaftskrise
die Wirtschaftskrise verschärfte 1930/31 auch die Verfassungskrise
problematische Verfassungsentwicklung der zwanziger Jahre
die Phase (1924-1929) die „goldenen Zwanziger Jahre“ hat gezeigt das unter dem Aspekt der verfassungsgeschichtlichen und politischen Entwicklung keineswegs eine Zeit wirklicher Konsolidierung
mit der Kriegsniederlage aber war ein Wechsel des Regierungssystems und der Staatsform verbunden, und dieser Wechsel des Regierungssystems widersprach in seinen Grundzügen den bis 1918 üblichen Formen der politischen Entscheidungsbildung
im parlamentarischen Regierungssystem kommt den politischen Parteien eine zentrale rolle für die politische Willens- und Entscheidungsbildung zu
Weimarer Parteien konnten nur auf mangelhafte Parlamentarismuserfahrung zurückgreifen
Parteien, deren Struktur sich in einem durch striktes Gegenüber von Parlament und Regierung geprägt waren
SPD (stärkste Partei)litt unter Konflikt zwischen programmatischen Anspruch und Pragmatismus
Strikter Klassencharakter, enge Interessenpolitik und mangelnde Fähigkeit zum pol. Kompromiss kennzeichneten die Parteien
Probleme verschärft durch Zersplitterung des Parteisystems infolge des Verhältniswahlrechtes
Mangelnde Systemkonformität im Sinne des Parlamentarismus führte dazu das pol. Parteien ihre Aufgabe im Reichstag nur zeitweise und unvollkommen wahrgenommen haben
Die Vorbehalte der Parteien resultierten aus den tatsächlichen Problemen nach dem Ende des Krieges und aus der Unzufriedenheit mit dem Kompromisscharakter der Weimarer Verfassung
Unzufriedenheit ging von links nach rechts
Viele sahen in der Revolution von 1918/19 und in der Weimarer Verfassung die Wurzel allen Übels
Sie wollten den 1918 untergegangen Staat restaurieren
Eine Verfassung reicht nicht aus um eine fundamentale Staats- und Gesellschaftskrise zu meistern
Weimarer Verfassung hatte gravierende Mängel, dass sie die Krise verschärfte
Verfassung war nicht dazu geeignet, der Krise einen verfassungsrechtlichen Damm entgegenzustellen
Weimarer Verfassung hätte in politischen Normalzeiten recht gut funktioniert
Sie hätte auch in der Krise von 1919/30 noch funktionieren können
Staat Hitlers war nicht zwangsläufig
Die verhängnisvolle Personenkonstellation, die sich in der Wahl des kaiserlichen Generalfeldmarschalls von Hindenburg 1925 und 1932 zum Reichspräsidenten zeigte, verweist auf Alternativen
Reichspräsident Friedrich Ebert oder der 1925 unterlegene Gegenkandidat, der Zentrumspolitiker Wilhelm Marx, wären weder von Papen noch von Schleicher noch von Hitler zum Reichskanzler ernannt
Verhängnisvoll ist vor allem die unausgewogene Mischung repräsentativer, präsidentieller und plebiszitärer Elemente in der Weimarer Verfassungsordnung
Reichspräsident im Sinne der Weimarer Verfassung, durfte nur eine Persönlichkeit zum Kanzler ernennen, für die zumindest die Vermutung sprach, dass sie das Vertrauen des Eichstags erhalten würde
Ernennung des Reichskanzlers von Papen nach dem Sturz Brünings am 30. Mai 1932 wich bereits vom Geist der Verfassung ab, als von vornherein klar war, dass er keine Mehrheit, nicht einmal eine starke Minderheit des Reichstagen für seine Amtsführung gewinnen würde
Antrag auf Aufhebung, einer von ihm vorgelegten Notverordnung wurde ebenso wie eine Misstrauensvotum am 12. September 1932 mit 512 gegen 42 Stimmen angenommen
Die Im Zusammenhang mit dieser vernichtenden parlamentarischen
Niederlage des autoritär-konservativen Reichskanzlers durch ihn mit Genehmigung Hindenburg herbeigeführte Reichstagsauflösung verstieß zweifelsfrei gegen den Sinn der Weimarer Verfassung
Auf diesem Wege wurde das Recht des Reichstages auf Aufhebung von Notverordnungen umgangen (Art. 48 Abs.3)
Die Kombination versch. Verfassungsartikel (Art 25, 53 und 48) ermöglichte es, die schon erwähnte präsidiale Reserveverfassung auf Kosten des parlamentarischen Systems zu praktizieren und den Reichstag sowohl in seiner legislativen wie seiner kontrollierenden funktion zeitweise lahmzulegen
Die Möglichkeit eine Reserveverfassung zu praktizieren erlaubte es andererseits den Parteien, sich schon 1930 beim Ende der Großen Koalition dem Kompromißzwang zu entziehen
Der Weg über parlamentarische entscheidungsbildung und Kompromiss wurde verlassen
In das Machtvakuum das seit 1930 Parteien und Reichstag durch Nichtwahrnahme ihrer Kompetenzen ließen, drangen notwendig andere Verfassungsorgane ein
1932 erreichte Adolf Hitler im zweiten Wahlgang immerhin 13,41 Mio Stimmen, während Hindenburg 19,359 Millionen und der KPD-Kandidat Thälmann 3,7 Mio Wähler hatten
die Mehrheit der Bevölkerung sah es als legitim an, dass Politiker die durch die Revolution abgelöste Verfassungsordnung nicht akzeptierten
in weiteren Krisen galten die Gründer der neuen Demokratie als „Novemberverbrecher“
die Weimarer Republik hatte nicht die Zeit die Rechtsordnung in den Köpfen der Bevölkerung zu verankern
Unsicherheit über Verfassung und Recht wächst, ihre Normativität wird ständig in Zweifel gezogen
Geschichte von 1918/19 ist das Selbstverständnis der Revolutionäre, die publizistische, wissenschaftliche, vor allem aber die mentale Rezeption in der Bevölkerung ein Prozess, der den Beginn der Republik und ihr Ende in einen revolutionsgeschichtlichen Bedingungszusammenhang stellt
Die tatsächliche Beendigung der 1918 begonnenen Revolution hätte zumindest die dauerhafte Anerkennung der Staats- und Verfassungsordnung zur Konsequenz haben müssen
Es wurde aber während der gesamten Weimarer Republik kein bejahender Grundkonsens über die neue Ordnung von Staat und Gesellschaft erreicht
Mutlose Demokraten standen extremistischen Feinde der Demokratie gegenüber, Feinde, die die Republikaner nicht als politische Gegner bekämpften, sondern als Feinde physisch vernichten wollten
Seit Ende der Großen Koalition im März 1930 ging es kaum noch darum, die verfassungsrechtliche Grundstruktur des Weimarer Staates zu erhalten, vielmehr reformiert werden oder was ist von ihr erhaltensfähig
Das späteste Produkt war die NSDAP, sie versprach Krisenlösungen
Die Krisenlösungen wurden zunehmend geringer, die seit 1930 sich faktisch vollziehende Stärkung des Reichspräsidenten auf Kosten eines zunehmend kompromissunfähigen und damit handlungsunfähigen Reichstags machte aus der Weimarer „ Semi- Parlamentarismus bereits seit 1930 ein präsidentielles Regierungssystem
Sozialdemokraten lehnten die politische Macht auf den Reichspräsidenten ab
Sie konnten gegen den stillen Verfassungswandel keinen Damm mehr bilden, zumal sie sich 1930, auch durch eigene Schuld, aus der Regierung katapultieren lassen
Allein die Häufung von Wahlen gab der Auflösungsphase der Weimarer Republik in Verfassungsrechtlicher Hinsicht fast einen plebiszitären Charakter
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In der Datei geht es um das Scheitern der Weimarer Republik hinsichtlich der Verfassung, damit war es das Ende der Weimarer Republik. (964 Wörter)
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