Text über Inklusion: *Bitte korrigieren*
Frage: Text über Inklusion: *Bitte korrigieren*(1 Antwort)
Was ist Inklusion? Warum haben wir das Thema „Inklusion“ gewählt? Wir haben dieses Thema gewählt, da es uns sehr am Herzen liegt. Begriffserklärungen Die Definition der „Inklusion“ laut Duden: „3. a. (Soziologie) das Miteinbezogensein; gleichberechtigte Teilhabe an etwas; Gegensatz Exklusion*. b. (Pädagogik) gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder in Kindergärten und [Regel]schulen.“ Die Definition der „Behinderung“ Deutschem Sozialrecht: „Als Behinderung bezeichnet man eine dauerhafte und gravierende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe bzw. Teilnahme einer Person. Verursacht wird diese durch die Wechselwirkung ungünstiger sozialer oder anderer Umweltfaktoren (Barrieren) und solcher Eigenschaften der Betroffenen, welche die Überwindung der Barrieren erschweren oder unmöglich machen .“ Die Exklusion ist der Ausschluss von Menschen wegen Sexualität, Rasse, Glaube, Geschlecht oder eben einer Beeinträchtigung des Körpers, des Geistes oder der Seele. Die Inklusion würde ohne die Exklusion nicht existieren. Was ist behindert? Viele Menschen, vor allem Jugendliche, haben das Wort „behindert“ schon lange in ihren Sprachgebrauch integriert. Sei es als Bezeichnung für eine unschöne Sache oder gar als Beleidigung. Doch was ist das eigentlich? Für mich ist behindert beziehungsweise eine Behinderung etwas, das einen davon abhält, Dinge so zu tun wie sie der Norm entsprechen. Also sind wir doch alle irgendwie behindert, denn wer kann das schon? Es gibt verschiedene Grade der Behinderung. Ab einem Grad von mehr als 50% gilt man als „schwerbehindert“. Dies bedeutet, dass man dauernd geschädigt ist und somit stark bis vollständig darin eigeschränkt ist, sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Diese steigen, durch vom Statistischen Bundesamt (Destatis) durchgeführte Studien, von Jahr zu Jahr. So waren es Ende 2015 7.625.560 Behinderte und Ende 2017 schon 7.766.573 Behinderte. Dies bedeutet einen Anstieg von 1,85%. Jedoch gibt es hier kaum einen Unterschied zwischen den Geschlechtern (51% Männer und 49% Frauen). Außerdem wurde der größte Anteil der Behinderungen (88%) durch Krankheiten verursacht, 3% waren genetisch bedingt und nur 1% waren auf Unfälle zurückzuführen (7% andere Ursachen). Behinderungen kann man unterteilen. Beispielsweise Autismus/Asperger Syndrom, chronische Krankheiten (Morbus Crohn), Hörverlust und Taubheit, Sehbehinderungen und Blindheit, Lernbehinderungen (Legasthenie), Gedächtnisverlust (Amnesie), Sprachstörungen (Aphasie), psychische Erkrankungen (Borderline), geistige Behinderungen und natürlich physische Erkrankungen. Je nach Behinderungen gibt es gewisse Einschränkungen, wie zum Beispiel das Nicht-Sehen bei Blindheit oder das Vergessen wichtiger Termine bei Gedächtnisverlust, welche individuelle Betreuung/Beobachtung/Hilfe bedürfen, um die Bedürfnisse des behinderten Menschen zu stillen. Segration – Integration – Inklusion (Die Epochen der Inklusion) Die römische Antike Schon in der römischen Antike (ca. 500 vor Christus – 500) gab es so etwas Ähnliches wie die Inklusion, die wird heutzutage kennen. Es ist also einer der Grundsteine, die es uns überhaupt ermöglicht hat, so zu denken. Allerdings hing dies sehr stark davon ab, ob man viel oder wenig Vermögen hatte. Denn damals gab es keine Krankenkassen oder gar anderweitige Unterstützung der hilfsbedürftigen Menschen. Entweder hatte man viel Geld und Einfluss oder man musste leiden. Oft wurden beeinträchtigte Kinder getötet um Geld zu sparen. Dies war eine sehr schlimme und grauenvolle Zeit für Menschen, die von der gesundheitlichen Norm abgewichen sind. Im Mittelalter gab es viele Gesetzesänderungen zu dem Thema Umgang mit Behinderten. Eines davon war der sogenannte „Sachsenspiegel“. Hier mussten die Menschen ihre Gesundheit (sowohl geistig als auch körperlich) beweisen, um in der Gesellschaft als vollwertiger Mensch anerkannt zu werden. Wenn dies nicht der Fall war, hatte es zufolge, dass einem eine „Teufelsbessesenheit“ oder ein Dasein als Hexe vorgeworfen wurde. Dies wurde mit entsprechend schwerer Folter bestraft. Bei Kindern war es sogar die Norm, dass man diese stark misshandelte oder gar tötete, da eine Behinderung als Strafe von Gott oder gar als ausgetauschtes Kind von Satan („Teufelsbalg“) galt. Man sagt, dass der deutsch-römische Theologe Martin Luther empfahl, die Kinder zu ertränken. Jedoch begann hier ein Zeitalter, in dem sich einiges änderte. Durch die Ausbreitung und die damit verbreiteten Aussichten der Kirchen veränderten sich die Lebensbedingungen der körperlich oder geistig Eingeschränkten etwas. Die Armenpflege wurde eingeführt, welche Spitalorden, Klöster und Stifte trugen. Im Jahr 779 wurden die Grundherren von Karl dem Großen dazu verpflichtet. 802 war dann das ganze Volk dazu verpflichtet, Almosen abzugeben. Die ersten Pflegehäuser für behinderte Menschen entstanden, wobei dies trotzdem bedeutete, dass deren Patienten vom Betreten geistigen Einrichtungen ausgeschlossen waren. Außerdem war es für eingeschränkte Frauen, Kinder, Juden und Ähnliche noch einmal erheblich schwerer. Denn auch im Mittelalter hing die Pflege der Menschen stark von Reichtum, politischem Einfluss und Status in der Gesellschaft an. Verwundete Soldaten wurden beispielsweise besser behandelt, als Arme, welche nicht selten als Jahrmarktattraktion in Zelten landeten, wo sich dann andere Leute ihrer belustigen konnten. Aber auch hier gab es noch eine Unterteilung, denn körperlich Behinderte waren „würdigere Arme“ als geistig Behinderte. Diese galten noch dazu als unfähig ihr Handeln einzuschätzen und zu kontrollieren, weshalb sie einen Vormund erhielten, welcher ein Leben lang für den geistig und/oder körperlich beeinträchtigten Menschen haftbar war. Dieser musste gegebenenfalls auch für Straftaten seines Bevormundeten aufkommen, falls dieser welche begangen hatte. Die Behinderungen von Menschen im Mittelalter sind aber nicht eindeutig bestimmbar/zählbar, da es keine eindeutige Grenze zwischen Krankheit und Behinderung gab. Zur Neuzeit gab es, durch einzelne Theologen, immer mehr Hilfseinrichtungen. Außerdem gab es immer mehr wissenschaftliche Beweise, dass eine Behinderung kein „Werk des Teufels“ sei, womit die Folter dieser nachließ. Die Einrichtungen sollten Behinderten helfen, sich zu bilden und in den Alltag integriert zu werden. Das Hauptziel war jedoch weniger, den Menschen zu helfen. Es galt der Rehabilitation, damit mehr Menschen arbeiten konnten. Dies war in der Zeit eine große Notwendigkeit, da die Industrialisierung immer mehr voranschritt. Es gab immer mehr Fabriken, die Menschen haben in großer Stückzahl eingeengt gearbeitet und gewohnt, was zur Folge hatte, dass viele bleibende Schäden durch etliche Krankheiten entstanden. Dies war ein großes Problem. Im 18. Jahrhundert wurde die Schulpflicht durchgesetzt. Alle Kinder mussten dann, bevor sie in den Fabriken arbeiten durften, 3 bis 4 Jahre vorangegangene Schulbildung vorweisen. Jedoch wurden hier die geistig und/oder körperlich behinderten Kinder ausselektiert und in sogenannte „Nachhilfeklassen“ gesteckt, um „normale“ Kinder nicht in der Schule zu stören. Laut Dieter Mattner hat dieser Umgang eine „ stigmatisierende Selektionspraxis installiert, die [...] bis in die Gegenwart nachwirkte“ (ebd., 29)“ . Behinderte zur Zeit des Nationalsozialismus Die Machtergreifung Adolf Hitlers brachte einen großen Rückschritt, viele Leidensgeschichten und die „Aktion T-4“ (Abkürzung für Tiergartenstraße 4) mit sich. Propaganda gegen behinderte Menschen, sei es durch Poster, Filme oder Flugblätter, waren an der Tagesordnung, da die geistig/körperlich eingeschränkten Menschen die „Rassenhygiene“ zerstören und der Allgemeinheit zu viel Geld kosten. Sie durften keine Kinder bekommen und Ärzte, so wie Schwestern oder Hebammen wurden dazu verpflichtet, ein behindertes Neugeborenes zu melden. Das in Juli 1933 in Kraft getretene „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ oder auch das in Oktober 1935 in Kraft getretene „Gesetz zur Erbgesundheit des Volkes“ rechtfertigten grausame Taten, in denen viele Erwachsenen und auch Kinder ihr Leben verloren, nur, weil sie nicht waren wie alle anderen. Die Geheimhaltung dieser Taten war oberste Priorität. Die erste Phase dieser Taten galt Patienten psychiatrischer Einrichtungen und vor allem (Heim-)Kindern. Die Kinder wurden für medizinische Zwecke missbraucht und wenn sie keinen Nutzen mehr hatten, wurden sie mit Hilfe von Morphium oder Lumina eingeschläfert. Dies wurde immer nur von Schwestern ausgeführt und niemals von den Ärzten. Tode wurden verschleiert, indem man eine Lungenentzündung oder Bronchitis als Todesursache angab. In den psychiatrischen Einrichtungen wurden die Klienten in sogenannte „Zwischenlager“ transportiert, wovon die Angehörigen aber nicht genau wussten, da auch dies verschleiert wurde. Diese 6 „Zwischenlager“ oder auch „Tötungsanstalten“ bestanden bis auf ein leerstehendes Zuchthaus in Brandenburg ausschließlich aus Heil- und Pflegeanstalten beziehungsweise Heimen. Auf dem Gelände dieser gab es jeweils eine Gaskammer, ein Sezierraum und Verbrennungsöfen, um die Leichen zu verbrennen. In dieser Phase wurden die Kranken noch vergast und danach eingeäschert, um danach ihren Angehörigen mitteilen zu können, dass sie an einer „plötzlichen Hirnhautentzündung“ gestorben seien und zur Vermeidung von Verbreitung der Bazillen eingeäschert werden mussten (siehe Bild). In der zweiten Phase wurden die Opfer der „Tötungsanstalten“ durch Entzug von Nahrungsmitteln (über mehrere Tage) oder Überdosierung von schon genanntem Morphium oder Luminal (ausschließlich in der Nachtschicht) getötet, da dies unauffälliger war. Es gab nur alle 14 Tage frische Kleidung und da das Personal nicht saubermachen wollte, mussten die „Arbeitskranken“ dies übernehmen. Das waren die Patienten, welche körperlich noch in der Lage dazu waren, körperliche Arbeit zu verrichten. So mussten eben diese auch die Leichen ihrer Mitpatienten wegtragen, wenn diese verstarben. In den Jahren 1940-1945 verstarben rund 200.000 Menschen allein durch die „Aktion-T4“. Behinderte zur Zeit der „Deutschlandteilung“ – Ein Vergleich von DDR und BRD Die allgemeinen „Behindertengesetze“ blieben von den Siegermächten unangetastet. Die DDR Da die Deutsche Demokratische Republik wirtschaftlich nicht wirklich gut dastand (Durchschnittseinkommen von 1949-1989 ca. 782 RM), wurden körperlich und/oder geistig behinderte Menschen, wenn dies möglich war, in den Arbeitsmarkt integriert. Obwohl ein großer Vorsatz der DDR war, dass „alle gleich“ sind, wurden Behinderte meistens in den unteren Arbeitspositionen eingesetzt und damit auch ausgenutzt und ausgeschlossen, sei es durch den Arbeitgeber oder die Kollegen. Durch die (anfangs noch) schlechte Nahrungsversorgen verstarben Behinderte somit, da sie sich kein Essen leisten konnten oder gar nicht dazu in der Lage waren, sich selber zu ernähren. Jedoch wurden sie nicht mehr zur Sterilisationen gezwungen oder gar umgebracht, was bereits ein großer Fortschritt gewesen ist. 1951 erließ das „Ministerium für Volksbildung“ über das Schulpflichtgesetz die „Verordnung über die Beschulung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen physischen oder psychischen Mängeln.“, womit auch diese Kinder einen Anspruch auf Bildung bekamen. Ab dem Jahr 1956 war dann ein Wechsel von einer Sonderschule auf die Regelschule möglich und es entstanden Bildungseinrichtungen für „förderunfähige Kinder“. Dies legte einen weiteren Stein für die Eingliederung dieser in die „normale“ Gesellschaft. In den achtziger Jahren tritt die sogenannte „Invalidenrente“ in Kraft, welche bedeutete, dass Menschen, wenn sie ihr 18. Lebensjahr vollendet haben, ab einer Erwerbsuntauglichkeit (nicht in der Lage, sich beziehungsweise sein Leben selber zu finanzieren/sich die dafür benötigten Mittel zu erarbeiten) von 60%, Zuschüsse bekommen. Es hab somit keine Armenpflege mehr und behinderte Menschen wurden hier als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft anerkannt. 2. Teil kommt in die Kommentare *VIELEN DANK* |
Frage von Lenk87 | am 06.12.2018 - 03:02 |
Antwort von Lenk87 | 06.12.2018 - 03:03 |
Die BDR In der BDR lag der Fokus eher auf der Förderung von Kriegs- oder Arbeitsverletzen und deren Genesung. Deshalb wurden Werkstätten, Eigenes Fazit Gegeneinander abwägend kann man nun für das jeweilige Teil von Deutschland viele Vorteile, aber natürlich auch Nachteile ziehen. So wurden die körperlich und oder geistig behinderten Menschen in der DDR nicht umgebracht, aber trotzdem mussten sie unter Umständen verhungern oder wurden als billige Arbeitskräfte ausgenutzt, damit andere ihr Profit daraus ziehen können, was ebenfalls ziemlich menschenverachtend ist. Jedoch wurde in der BRD ein großer Fokus auf der Förderung und Hilfe dieser, was die DDR eher vernachlässigte. Es war in beiden Teilen Deutschlands nicht wirklich einfach für diese Menschen. Nichtsdestotrotz würde ich sagen, dass sie in der DDR menschenwürdiger behandelt wurden als in der BDR. Inklusion heute 1994: Die „Salamanca Erklärung“. Anliegen „Salamanca Erklärung“ sind die Teilhabe und Förderung von Betroffenen, Angehörigen und Organisationen, das Recht eines jeden Kindes auf Bildung und Förderung, (Weiter-)Entwicklung von Schulsystemen um Bedürfnissen gerecht zu werden und die Pädagogik in Politik und Gesetz zu integrieren. 27.04.2002: „Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern (..) sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.“ - Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) §1 (1) Mit diesem Gesetz, welches wurden viele Rechte behinderter Menschen, unter anderem die Veranlassung zu barrierefreien Zugängen, festgelegt. Außerdem ist eine wichtige Rolle die Gleichstellung von behinderten und nicht-behinderten Menschen, was in den Zeitaltern zuvor viel zu kurz kam. 2008 tritt die sogenannte „UN-Behindertenrechtskonvention“ in Kraft und Bestätigung der „Inklusiven Bildung“ als zentrales Anliegen der UNESCO-Weltbildungskonferenz. |
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