Menu schließen

Bestätigung des Arbeitgebers nach einem Praktikum ?

Frage: Bestätigung des Arbeitgebers nach einem Praktikum ?
(6 Antworten)


Autor
Beiträge 89
3
Hallo, Ich war im Österreich Praktikantin im Service an einem Hotel.
Was für Papiere müssen die von dort mir geben? Und wenn Sie wollen das nicht, was könnte ich mal machen?
Danke im vorraus
Frage von Dumitrache | am 06.05.2018 - 13:43


Autor
Beiträge 11943
808
Antwort von cleosulz | 07.05.2018 - 10:20
Sieh dir mal diesen Beitrag an => www.google.com
Die Broschüre der Arbeitskammer ist sehr informativ und zeigt dir deine Rechte auf,
sollte dein Praktikum ein Pflichtpraktikum sein.
Dann bist du angemeldet und hast einen Anspruch auf die Mindest-Ausbildungsvergütung.

Wenn du noch Fragen hast, wende dich an dein für deinen Wohnort zuständiges Arbeitsamt => in Österreich sind das die Arbeitskammern.
=> www.arbeiterkammer.at
Dort sind die Ansprechpartner, die sich auskennen.

Auf jeden Fall solltest du eine Praktikumsbescheinigung bekommen.
Wie das mit der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung in Österreich ist, weiß ich nicht.
In Deutschland erhält man bei der Anmeldung und Abmeldung von der Sozialversicherungsbehörde eine Benachrichtigung. Dieses Schreiben kommt oft erst mehrere Wochen nach dem Arbeitsantritt/Ende der Beschäftigung bzw. jährlich als Jahresmeldung.

Auch hier gilt für dich:
Nicht in einem Schülerforum nachfragen sondern bei der Österreichischen Sozialversicherung =>www.sozialversicherung.at

Du kannst dich ja mal "allgemein erkundigen" ohne einen Hinweis auf deinen Chef zu geben. Wie das so ist? Ob man beim Probearbeiten / Schnupperarbeiten versichert ist und welche Bescheinigungen man dann bekommen muss. Du willst dich vorab einmal erkundigen.

Frage allgemein einfach nach:
An- und Abmeldung bei der Sozialversicherung = wer erteilt "diese Arbeitspapiere"
Entlohnung = ja / nein / Mindestlohn?
Praktikumsbescheinigung (Art und Umfang, was muss/sollte drin stehen?)
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

online
Autor
Beiträge 40283
2103
Antwort von matata | 06.05.2018 - 13:49
Du bekommst eine Arbeitsbestätigung:
- Wie lange und in welchem Bereich hast du gearbeitet in diesem Hotel
- Du bekommst ein Arbeitszeugnis: Wie hast du gearbeitet? War dein Arbeitseinsatz gut? Wo hast du besondere Fähigkeiten oder Fertigkeiten bewiesen?
- Wenn du Lohn oder ein Taschengeld bekommen hast für deine Zeit als Praktikantin, bekommst du auch einen Lohnausweis.

Wenn das Hotel dir diese Angaben und Bestätigungen verweigert, dann ist das ein Fall für das zuständige Arbeitsamt. Mach dort einen Termin ab und nimm jemanden mit, der sehr gut Deutsch spricht.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 89
3
Antwort von Dumitrache | 06.05.2018 - 13:55
Hallo,

Vielen Dank für Ihren Antwort.
Sie wollten eigentlich einen Lehrvertrag machen aber ich wollte das nicht.
Ich habe zwei Wochen mal geblieben, weil den Hotel war dann geschlossen. Für den Lohn habe ich gar nicht gekriegt. Ja, es hat mir gar nichts gesagt. Es musste sich bei mir anmelden nach dem Ostern aber nichts.


Autor
Beiträge 11943
808
Antwort von cleosulz | 07.05.2018 - 08:19
Habe ich das richtig verstanden? => ?
Du hast in einem Hotel 2 Wochen lang zur Probe gearbeitet, weil der Besitzer eine Auszubildende sucht. Danach hat das Hotel geschlossen / Ferien gemacht und der Chef wollte sich nach den Ferien (nach Ostern) bei dir melden. Du selbst hast für dich aber entschieden, dass du die Ausbildung gar nicht machen willst. => ?

Mir stellt sich die Frage => hast du dich gleich entschlossen, die Ausbildung dort doch nicht zu machen? Hast du das dem Chef gleich gesagt, als du aufgehört hast / bzw. das Hotel geschlossen hat?

Weshalb sollte er sich dann bei dir melden?

Zu deiner Frage, was bekommt man nach einem Praktikum?

In Deutschland ist es üblich, dass auch Praktikaplätze entlohnt werden. Unbezahlte Praktika darf es nicht geben. Keine Regel ohne Ausnahme .... => Pflichtpraktika im Studium, sind ohne Bezahlung.
Für Schülerpraktika zur Berufsorientierung wird auch nichts bezahlt. Das sind sogenannte "Schnuppertage", bei denen die Schüler nur schauen und nicht aktiv mitarbeiten.
Viele Praktikumsbetriebe bezahlen ihren Schülern aber ein Taschengeld. Das können mal 20 EUR sein oder auch mehr. Dies ist ein freiwilliges Dankeschön. Wäre es eine Entlohnung, müssten da auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.
Was Schüler aber immer bekommen, ist eine Praktikumsbescheinigung, aus der ersichtlich ist, welche(n) Beruf(e) sie erkundet haben, was sie gemacht haben und über welchen Zeitraum dies passierte (siehe auch den Hinweis von Matata).

Viele Betriebe lassen Bewerber auch 1-3 Tage "probearbeiten". Dies geschieht meist ohne Bezahlung. Das wird gemacht, um zu prüfen, ob der Arbeitnehmer zur Firma passt.
Dies ist nicht rechtens, wird leider nur oft so gemacht. Die Bewerber wehren sich nicht oder fragen auch nicht nach, ob/wie das Probearbeiten entlohnt wird. Der Arbeitgeber müsste für diesen Fall den Bewerber auch gleich bei der Sozialversicherung anmelden, da ja eine "Arbeitsleistung" von ihm erwartet wird. Der Bewerber arbeitet da auch im Betrieb aktiv mit: der Chef sagt an - der Bewerber erledigt was angesagt ist - und schaut sich nicht nur um.

Das ist alles nicht ganz einfach zu bewerten.
Das ist die Lage in Deutschland.

Für Österreich gilt ==> www.arbeiterkammer.at

Auf der Seite findest du auch Hinweise, das du unternehmen kannst.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 89
3
Antwort von Dumitrache | 07.05.2018 - 09:07
Hallo,

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich weiß nicht ob das Schnupperwoche war, weil ich als Praktikantin angemeldet war(so hat es mir gesagt). Der Chef war ganz wenig, ich habe über 40 Stunden mal gearbeitet. Er hat mir gesagt dass sich bei mir meldet mit die Papiere, darum frage ich das. Ich hab den Chef nichts gesagt, nur dass einige Sachen waren nicht normal für mich im Betrieb.


Autor
Beiträge 11943
808
Antwort von cleosulz | 07.05.2018 - 10:20
Sieh dir mal diesen Beitrag an => www.google.com
Die Broschüre der Arbeitskammer ist sehr informativ und zeigt dir deine Rechte auf,
sollte dein Praktikum ein Pflichtpraktikum sein.
Dann bist du angemeldet und hast einen Anspruch auf die Mindest-Ausbildungsvergütung.

Wenn du noch Fragen hast, wende dich an dein für deinen Wohnort zuständiges Arbeitsamt => in Österreich sind das die Arbeitskammern.
=> www.arbeiterkammer.at
Dort sind die Ansprechpartner, die sich auskennen.

Auf jeden Fall solltest du eine Praktikumsbescheinigung bekommen.
Wie das mit der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung in Österreich ist, weiß ich nicht.
In Deutschland erhält man bei der Anmeldung und Abmeldung von der Sozialversicherungsbehörde eine Benachrichtigung. Dieses Schreiben kommt oft erst mehrere Wochen nach dem Arbeitsantritt/Ende der Beschäftigung bzw. jährlich als Jahresmeldung.

Auch hier gilt für dich:
Nicht in einem Schülerforum nachfragen sondern bei der Österreichischen Sozialversicherung =>www.sozialversicherung.at

Du kannst dich ja mal "allgemein erkundigen" ohne einen Hinweis auf deinen Chef zu geben. Wie das so ist? Ob man beim Probearbeiten / Schnupperarbeiten versichert ist und welche Bescheinigungen man dann bekommen muss. Du willst dich vorab einmal erkundigen.

Frage allgemein einfach nach:
An- und Abmeldung bei der Sozialversicherung = wer erteilt "diese Arbeitspapiere"
Entlohnung = ja / nein / Mindestlohn?
Praktikumsbescheinigung (Art und Umfang, was muss/sollte drin stehen?)
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 11943
808
Antwort von cleosulz | 07.05.2018 - 10:42
Schau mal nach.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Ausbildung, Praktika & Bewerbung-Experten?

> Du befindest dich hier: Support-Forum - Ausbildung, Praktika & Bewerbung
ÄHNLICHE FRAGEN:
BELIEBTE DOWNLOADS: