Recht am eigenen Bild?
Frage: Recht am eigenen Bild?(27 Antworten)
Hallo, ich hoffe, dass ich das unter der richtigen Rubrik poste. Und zwar geht es darum, dass wir in Kunst zusammen mit einer unserer Flüchtlingsklassen Portraits schießen sollen. Heißt, wir wollen auf diesen Bildern nicht erkennbar sein. Außerdem haben wir ein Problem damit, wenn dann unsere Bilder auf einem fremden Handy sind, da einige von uns nur schlechte Handykameras haben. Wobei das das kleine Problem ist. Es geht grundsätzlich darum, dass wir nicht fotografiert werden möchten. Unsere Lehrkraft meinte dazu, dass wir das machen müssen, aber hat nicht jeder Mensch das Recht selbst zu bestimmen ob er fotografiert werden möchte oder nicht? Zudem sollen die Bilder auch noch ausgestellt werden. Dass unsere Lehrkraft dazu nicht berechtigt ist, das weiß ich. Aber wie sieht es mit dem Fotografieren an sich aus? Weiß da eventuell jemand bescheid? Auf die Alternative Gegenstände zu fotografieren ist unsere Lehrerin nicht eingegangen. Liebe Grüße |
Frage von chesb | am 06.03.2018 - 20:25 |
Antwort von Kampfsemmel | 06.03.2018 - 20:52 |
Normal gebietet der Anstand allein, dass man es respektiert, von einer Person keine Aufnahme zu machen, wenn diese das nicht möchtet. Rechtlich gesehen ist deine Lehrerin auch auf dem Holzweg. Das führt aber letztendlich auch nicht zum Ziel. Deine Lehrerin möchte vermutlich das aktuelle Klima zu Ihrem Vorteil nutzen oder gedenkt, dass die Schule daraus einen Vorteil zieht. Um euch wird es da weniger gehen. Wobei ich mit Kunst auch immer wenig anfangen konnte ... Grundsätzlich solltest du aber auch bedenken, dass die meisten Frauen in den Augen der Betrachter sehr schön wirken. Du wirst demnach nicht so "schlimm" aussehen, wie du fürchtest. Nimm dir einfach ein Beispiel an uns Männern: potthässlich, mega Wampe aber wir quetschen uns auf jedes Bild, glaub mir das ! |
Antwort von chesb | 06.03.2018 - 21:03 |
Es liegt ja nicht daran, dass ich hässlich wäre oder so. Ohne eingebildet klingen zu wollen, würde ich mich selbst durchaus als recht attraktiv beschreiben, habe auch schon gemodelt. Ich mochte es einfach nicht und vermeide seitdem jegliche Fotos. Daher ist jetzt eben die Frage, wie die Lehrkraft überzeugt werden kann ein anderes Motiv zu wählen. |
Antwort von Kampfsemmel | 06.03.2018 - 21:12 |
Die Lehrerin wird um die Problematik wissen, weshalb ich ja schon sagte, dass sie vermutlich eigene Interessen verfolgt. Daher wirst du sie in einer seichten Diskussion nicht umstimmen können. Wenn dir wirklich ernst mit der Sache ist: Zweizeiler schreiben und der Lehrerin förmlich untersagen, dass von dir Bilder veröffentlicht werden. Das ganze noch mit persönlich kennzeichnen - nicht das die olle Schachtel deine Einstellung dann noch weiter verbreitet. Aber mal ein anders Thema: Im Jahrbuch bist du doch auch abgebildet? |
Antwort von chesb | 06.03.2018 - 21:23 |
Nein, warum sollte ich im Jahrbuch abgebildet sein? Und es geht wie bereits gesagt nicht darum, dass die Bilder veröffentlicht werden, da sie ganz genau weiß, dass sie das ohne Einverständnis nicht darf, sondern um den Punkt, dass erst gar keine Bilder gemacht werden. Das Ganze soll ja benotet werden. Zur Not lasse ich mir da auch 0 Punkte eintragen, aber das Schaut im Abi natürlich alles andere als gut aus. |
Antwort von Kampfsemmel | 06.03.2018 - 21:32 |
Was sind die Gründe, weshalb du nicht möchtest, dass die Lehrerin ein Bild von dir macht, um dieses dann intern zu benoten? |
Antwort von chesb | 06.03.2018 - 21:40 |
Ganz simpel und einfach, weil ich nicht möchte, dass ich fotografiert werde. Muss es dafür eine Begründung geben? Ich kann es nicht leiden, habe deshalb das Modeln bewusst aufgehört und will mich jetzt in der Schule nicht schon wieder vor die Kamera stellen müssen. |
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 06.03.2018 - 21:40 |
Hallo, niemand kann Dich gegen Deinen Willen zwingen, Dich fotografieren zu lassen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob Deine Lehrerin damit die deutsche Flüchtlingspolitik unterstützen will! Sie darf Die dafür auch keine schlechte Note geben! Drohe ihr notfalls mit einem Rechtsanwalt, Klage vorm Verwaltungsgericht und ein Strafverfahren wegen besonders schwerer Nötigung! Die Nötigung besteht in einer Erpressung, entweder Photo oder schlechte Abi-Note, was besonders perfide ist. Sage ihr, daß Du auch hohe Schadensersatzforderungen stellen wirst. Denn mit einem schlechteren Abi-Schnitt hat man auch geringere Chancen. Schade, daß ich nicht in Deiner Klasse Schüler bin, dann gäbe es diese Aktion nicht...mehr. Verteidige Deinen Standpunkt. Das Recht am eigenen Bild ist ein sehr hohes Gut! Dort gab es schon etliche Prozesse, wobei die Kläger fast immer gewonnen haben. Da es ja Kunstunterricht ist, kann man doch einfach die Personen "naiv, persifliert, schematisiert" darstellen oder malen. Dann wäre es wirklich Kunst! Ich schlage vor, dass jeder sich selbst malt und eine Person der Flüchtlingsklasse, vielleicht jemanden, den man gut kennt. Man kann dann künstlerische Ideen verwirklichen, ihn als Comic-Figur, etc. zeichnen. Sowas findet man oft im Urlaub, Karikaturen oder Kohlezeichnungen. Das wäre ein Superthema im Kunstunterricht und am Ende käme ein Mosaik heraus. |
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 06.03.2018 - 22:09 |
Eine weitere Idee wäre, dass Du Dich nur von hinten zeigst oder Dein Gesicht verhüllst, Dich als Vampir verkleidest mit Maske oder alles überschminkst, vielleicht eine Halloween-Horrormaske. Oder Du klebst Dir einen Aufleber vors Gesicht " No Photo, No VDO!" Das ist auch Kunst. Halte es wie Albert Einstein, der seine Zunge rausstreckte. Bekanntes und berühmtes Photo. |
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 06.03.2018 - 22:21 |
Schlußbemerkung: Sage der Lehrerin, dass Du auch im Internet niemals ein Photo reinstellst. Und wenn sie Deine Rückenansicht kritisiert, sagst Du, dass auch ein A.... etwas schönes sein kann und die meisten sowieso A....gesichter haben, lol. Das ist provokative Kunst. Ein solches Photo hat mehr künstlerische Aspekte, als ein billiges Portrait. Leider finde ich kein passendes Synonym für Mosaik, ich weiß aber, das es eins gibt. Habe extreme Wortfindungsprobleme. |
Antwort von chesb | 06.03.2018 - 22:22 |
Wir haben das tatsächlich schon in den Übungen dazu gemacht, als wir Portraits machen sollten. Anonymousmasken (aus Zeitmangel) ausgedruckt, jeweils vors Gesicht gehalten und Kapuze drüber. Die Lehrkraft war eher not amused. Wir hätten den Arbeitsauftrag nicht richtig verstanden. Den Kommentar, dass sie es wohl scheinbar nicht verstehe Kritik durch Kunst auszuüben, fand sie noch weniger lustig, aber den konnte ich mir in dem Moment leider nicht verkneifen. Ja, ich und meine oft zu große Klappe ... Manchmal sollte ich vielleicht nachdenken, bevor ich den Mund aufmache. Weißt du zufälligerweise unter welches Gesetz das fällt, dass man andere nicht ohne ihre Einwilligung fotografieren kann? Jegliche Argumentation hat bei ihr leider keine Wirkung gezeigt, vielleicht könnte sie aber das umstimmen. |
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 06.03.2018 - 22:59 |
https://www.rechtambild.de/2010/03/das-recht-am-eigenen-bild/ z.B. §22 KunstUrhG, wie toll, dass es zum Kunstunterricht passt. https://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nlichkeitsrecht_(Deutschland) und auch im Grundgesetz ist es verankert, dazu noch in der Rechtsprechung. Du kannst es auch googlen. Recht am eigenen Bild Gesetzestext... |
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 06.03.2018 - 23:15 |
Außerdem geht es ja hier auch um eine politische Ansicht, die man durchaus vertreten kann, nämlich, dass man mit sog. Flüchtigen nicht abgelichtet werden will. Ihr Aufenthaltsstatus ist nicht legal, weil sie aus sicheren Drittstaaten eingereist sind! Darüber kann man geteilter Meinung sein. Art.2 GG schützt Dich in diesem Fall vor einem Foto! Die Lehrerin riskiert ihren Job als Beamtin! Sie hat nämlich auf das GG geschworen! Und wenn sie Dir deshalb schlechtere Noten gibt, kostet ihr das mehr, als sie in ihrer gesamten Berufslaufbahn jemals verdient. Sag ihr das eindringlich. Sie wird das Projekt sicher beenden und stattdessen auf Zeichnungen zurückgreifen. dann gib Dir Mühe. Gib mal ein Feedback. Würde mich freuen, wenn wir beide was bewegt haben. |
Antwort von DerBerEb | 07.03.2018 - 08:33 |
Deine Lehrerin ist auf dem Holzweg. Durch Art 2 Abs 1 in Verbindung mit Art. 1 Grundgesetz hast du das geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es gibt jedem Abgebildeten die Befugnis, über die Verwendung des Bildes zu bestimmen, einschließlich des Rechts, einer Veröffentlichung zu widersprechen. Die Verwendung und Veröffentlichung kann nur durch deine Genehmigung, bei Minderjährigen zwingend in Verbindung mit der Freigabe durch mindestens ein Elternteil, erteilt werden. Die Freigabe sollte schriftlich erfolgen und kann jederzeit widerrufen werden. Auch wenn es richtig ist, handelt es sich hierbei um keine Rechtsberatung, das muss ich schreiben, dazu bin ich rechtlich verpflichtet. |
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 07.03.2018 - 12:12 |
Gaaaanz wichtig: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/urteil-bgh-relativiert-das-recht-am-eigenen-bild/ Urteil des BGH gegen das recht am eigenen Bild. Bei Dir liegt der Fall jedoch völlig anders, denn noch gibt es ja kein Photo! Man will Dich aber dazu zwingen und sagt Dir, dass Du gleichzeitig Deine Rechte abtreten mußt. Das ist etwas ganz anderes! Da kann sich die Lehrerin auch nicht auf die Ablichtung einer willkürlichen Personengruppe berufen. Im übrigen ist der Sinn eines solchen Photos gar nicht erkennbar. Sollt ihr bestimmte Posen einnehmen oder einfach nur "dumm" rumstehen? Hat es politische Zwecke, die verfolgt werden? Sie darf Dir nicht Ihre Meinung aufdrängen. Dann verstößt sie gegen Deine Meinungsfreiheit! Die ist auch im GG geschützt! Google es, sowie die Stichworte Recht am eigenen Bild Gerichtsurteile. Alle Suchmaschinen sind nach der Boole´schen Algebra aufgebaut, daher bedeutet ein Leerzeichen immer "und". |
Antwort von Kampfsemmel | 07.03.2018 - 16:14 |
Vielleicht sollte man die Lehrerin einfach standrechtlich erschießen ? (in Anlehnung an die Eskalationsstrategie, die Herr Ritchy vorschlägt) Der Fall stellt sich doch jetzt anders da: Eine Veröffentlichung ist gar nicht vorgesehen. Ich bezweifel sehr, dass der Fall nun einfach zu beantworten ist. Denn ganz so eindeutig, wie das die zwei Rechtsanwälte vor mir beschwören, ist die Sache dann sicherlich nicht. Vor allem ist Recht haben und Recht bekommen auch was ganz anderes. Vor allem für was der Aufwand? Losgelöst davon, bin ich der Meinung, das hier langsam der erzieherische Wert überwiegt und es damit sinnvoll ist, dass sich die Autorin mit dem Gedanken anfreunden sollte, dass das mit den Bildern nicht so schlimm ist. Zumindest wäre diese Einstellung für den weiteren Werdegang sinnvoll. |
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 07.03.2018 - 18:28 |
Oje Kampsemmel, da hast Du mal wieder in die Kerbe gehauen. Eine Veröffentlichung ist schon das zur Schaustellen für Dritte, da reicht schon ein Schulkamerad. Die Schule ist ein öffentlicher Ort! Man unterschätzt hier zu schnell die politische Relevanz. Ich kann ja wohl selbst bestimmen, ob ich mit Flüchtlingen abgelichtet werden will oder nicht! Vor allem glaube ich, dass es umgekehrt genauso ist. Die politischen Motive der Lehrerin sind klar ersichtlich und verstossen gegen unser GG, solange es noch gültig ist. Wir haben Meinungsfreiheit und die hat eine kleine Lehrerin genauso zu respektieren wie die Bundeskanzlerin oder Gerichte. Ein Bild ist immer etwas ewiges! Kunst darf nicht politisch einseitig versetzt werden! Ausserdem darf jeder bei einem Portrait sich selbst so darstellen, wie man es persönlich will. Dabei darf man dann auch mal eine Bomberjacke tragen oder Springerstiefel oder sich einen Bart wachsen lassen, bei Frauen kann er ja angeklebt werden. Was ich damit sagen will: Wir haben ein Recht auf Individualität! Mal sehen, ob die Lehrerin dann noch Interesse an einem Foto hat. Im übrigen bleibe ich dabei. Sie darf nicht mit schlechten Noten erpressen! |
Antwort von chesb | 07.03.2018 - 18:32 |
@Kampfsemmel Natürlich ist die Veröffentlichung vorgesehen, zumindest von der Lehrkraft. Und von Pädagogik scheinst du auch keine Ahnung zu haben, denn eines der wichtigsten Dinge der Pädagogik ist es den Kindern beizubringen, dass sie über sich selbst bestimmen dürfen und diese Selbstbestimmtheit niemals aufgeben müssen/sollten. Schon gar nicht für eine dämliche Note. Inwiefern würde es denn meinem Werdegang gut tun, wenn ich meine eigenen Persönlichkeitsrechte ablege und nicht darauf achte, was ich möchte? Mal abgesehen davon, dass wir unsere Rechte nicht umsonst haben und ich nicht die Einzige bin, die diese Fotos nicht schießen lassen möchte. An alle anderen lieben Helfer: Vielen Dank für die Hilfe, das Motiv wurde nun endlich gewechselt und so einige von uns durften dank eurer Ratschläge aufatmen. Es hat richtig viel Spaß gemacht. :) Um die politische Message dahinter ging es übrigens gar nicht, falls das so rüber gekommen sein sollte. Die Message dahinter befürworte ich schon, aber ich setzte mich für Flüchtlinge lieber tatsächlich ein, als anhand von einem dämlichen Portrait, das dann gefühlt auf Ewig in den Schulakten drin ist. |
Antwort von Kampfsemmel | 07.03.2018 - 19:01 |
Zitat: Zitat: Zitat: Was denn nun ? Zitat: Von was habe ich denn sonst keine Ahnung? Zitat: Na dann, viel Erfolg beim weiteren Werdegang. Zitat:Wie sieht dein aktueller Einsatz aus? |
Antwort von Ritchy (ehem. Mitglied) | 07.03.2018 - 19:17 |
@Kampfsemmel, leider fällt mir auch nicht ein, von was Du eine Ahnung hättest... Du versuchst, weil Du keine Argumente mehr hast, die Userin in scheinbare Widersprüche zu verwickeln, was man in der Politik auch als polemisch bezeichnen darf. Ganz ehrlich, aus Leuten, die sich für ihre Rechte eingestzt haben, sind heute, teilweise leider namhafte Politiker geworden, wie Fischer, Ströbele, und viele andere Grünen-Politiker, deren Namen mir nicht einfallen... |
Antwort von chesb | 07.03.2018 - 21:29 |
@Kampfsemmel Schade, wenn der Horizont nur bis zum Jahrbuch reicht. Die Bilder sollen ausgestellt werden. Ausstellung. Das Jahrbuch ist ein abgedrucktes Buch. Bei einer Ausstellung werden die Bilder, wie der Name schon sagt, ausgestellt. Aber vielen Dank für deine guten Wünsche bezüglich meinem zukünftigen Werdegang. Ich kann mich gar nicht mehr daran erinnern, wie ich es davor geschafft habe. Ohne Bild in den Bewerbungsunterlagen zu zig Bewerbungsgesprächen eingeladen worden, meist auch mit dem Angebot dort tatsächlich arbeiten zu können. Der sichere Job ist selbstverständlich auch nur eingebildet. Ich weiß gar nicht wie ich das geschafft habe. Ach ja genau, durch Qualifikation. Das ist halt der Vorteil wenn man mit der Arbeit von Klein auf vertraut ist. Und ich wüsste zwar nicht, was dich mein Engagement angeht, aber ich helfe lieber direkt den Asylanten in unserer Gemeinde. Ich brauche keine Ausstellung als Statement, dass ich nicht rassistisch bin. Was ist denn das bitte für ein Schwachsinn? Da sollte man mal lieber hinterfragen, warum man sich engagiert. Weil man sich selbst profilieren möchte? Nein, danke. |
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