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Ethik Recht: Es ist nicht alles Recht was Gesetz ist.

Frage: Ethik Recht: Es ist nicht alles Recht was Gesetz ist.
(6 Antworten)


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1.) Wie ihr sieht, unterhalten sich der Richter und der Verteidiger....
Nun muss ich von jeden, die Argumente abschreiben, aber mit eigenen Worten wiedergeben. Ich soll jetzt eine Argumentation (alle Argumente) schreiben, die aus eigenen Wörter bestehen müssen, natürlich die Fakten müssen geich sein
Es ist nicht alles Recht, was Gesetz ist.
 
Frage von MaxMay (ehem. Mitglied) | am 07.10.2014 - 19:05


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Antwort von MaxMay (ehem. Mitglied) | 07.10.2014 - 19:06
Das Problem ich versthe nicht richtig die Argumente... vlt kann jemand mir jedes Aufschreiben sodass ich es verstehe


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Antwort von cleosulz | 08.10.2014 - 00:37
Die Argumente des Verteidigers ergeben sich aus dem Gesetzestext.
Der Verteidiger sagt: Die Angeklagten müssen freigesprochen werden.
==> Sie haben damals so gehandelt, wie es bestehendes Recht vorgesehen hat.
==> Sie haben nichts falsch gemacht.

Weil ==>

§ 27 Grenzgesetz sagte, dass die Schusswaffe unter folgenden Gesichtspunkten eingesetzt werden darf.
 *Wenn eine bevorstehende Straftat verhindert wird, die ein Verbrechen ist (sein könnte).

Mauerflucht nach § 213 des StGB der DDR war ein ungesetzlicher Grenzübertritt => ein Verbrechen (!) nicht nur ein Vergehen.

=> Ein Verbrechen ist ein schwerwiegender Verstoß gegen ein Gesetz.
=> Im Gegensatz ist ein Vergehen eine minderschwerer Verstoß = "nur" eine rechtswidrige Tat, die weniger schwer bestraft wird.

Also sagt der Verteidiger:
Die Grenzsoldaten durften die Schusswaffe einsetzen, weil sie damit ein Verbrechen (=> einen schwerwiegenden Verstoß) verhindern können.
Wenn sie einen Bürger der DDR am unerlaubten (ungesetzlichen) Grenzübertritt (nur durch Einsatz der Schusswaffe) hindern (konnten), handeln sie korrekt.

Das Argument des Richters :

Er gibt dem Verteidiger zunächst Recht, dass nach gültigem Recht zu urteilen ist. 

Also den Rechtsvorschriften, die zum Zeitpunkt der Tatbegehung galten und zulässig waren.

(==> eine Einschränkung zu seinem Argument .... => aber!)...

Der Richter bringt jedoch als Abweichung hierzu die Missachtung der Grund- und Menschenrechte (durch das "unmenschliche" Gesetz, welches die Reisefreiheit eines Menschen einschränkt) ins Spiel.
=> die Menschen werden in ihrem eigenen Staat "eingesperrt" - der Staat bestimmt durch die Einschränkung der Reisefreiheit den räumlichen Aufenthaltsbereich seiner Bürger auf ein bestimmtes Gebiet .... Wo bleibt hier die Freiheit des Einzelnen?

Der Verteidiger bestreitet, dass die Ausreise aus einem Land ein Menschenrecht ist.

Richter:
Er hält es für notwendig, dass ein Staat, der sich nur am Leben erhalten kann, in dem er Menschenrechte nicht einhält, sich auflösen muss.

R.  ist der Auffassung, dass ein nicht tödlicher Schuss (zB auf die Beine des Flüchtenden) anders bewertet werden müsste.
Er vertritt die Meinung, dass man auch anders handeln kann, ohne zu töten - und doch dem Gesetz Genüge zu tun.

Auf blindem Gehorsam dürften sich die Grenzsoldaten nicht berufen.

Der Richter weist dann auf die Nazi-Zeit hin:
=> Schon aus den Erfahrungen des Dritten Reiches sei schließlich bekannt, dass es auch Gesetze gibt, die Unrecht sein können.
Ethische Vorgaben müssten sich auch auf Gesetze anwenden lassen.

Der Verteidiger argumentiert dagegen, dass ein schlechtes Gesetz immer noch besser sei, als gar kein Gesetz.
Wo keine Gesetze wirken, sei Chaos vorprogrammiert. (=> wo kommen wir denn hin, wenn jeder tun und lassen kann, was er will?)

Der Richter wirft ihm dann vor, dass er wohl glaube, dass das, was damals (früher zu DDR-Zeiten) Recht war, heute (nach Ende der DDR) nicht Unrecht sein dürfe. Das könne nicht sein.
Wenn das nämlich so wäre, dann dürfte man den Verbrechern der NS-Zeit ihre Taten nicht vorhalten und sie nicht bestrafen. Schließlich hätten sie sich nur an ihre eigenen (schlechten/menschenunwürdigen) Gesetze gehalten.

Der Verteidiger will dann keinen Vergleich zwischen der NS-Zeit und der DDR-Zeit gelten lassen.

Der Richter ist der Ansicht, dass die Grenzsoldaten ihr Gewissen hätten bemühen müssen, zumal viele DDR-Bürger die Mauer, die die DDR von der BRD abgrenzte selbst (heimlich) als "unmenschlich" bezeichnet haben.

Richter: Heute ist man schlauer. Aber die Angeklagten (Grenzsoldaten) haben nur aus Angst vor Bestrafung gehandelt.
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Antwort von MaxMay (ehem. Mitglied) | 08.10.2014 - 20:56
Super ....Danke sehr schön......Dankkekee
Eine Frage noch, ich muss nur noch sagen wie dieser Streit passiert sein ist.
Können sie mir es mit eiegen Worten foruuumileiren.


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Antwort von cleosulz | 08.10.2014 - 23:18
Ich verstehe nicht, was du meinst.
Wie welcher Streit passiert ist?
Meinst du, wie es zu dieser Diskussion kam?

Dieses Gespräch muss irgendwann nach 1990 passiert sein. Nach der Wiedervereinigung.

Es ist die Folge eines "Mauerschützenprozesses". ==> de.wikipedia.org
Dieser Prozess behandelte die tödlichen Schüsse auf einen DDR-Flüchtling, der am 1.12.1984 versuchte die Mauer zwischen der DDR und der BRD in Berlin zu überwinden.
Grenzsoldaten haben den Mann angeschossen und zwar, als er auf einer Leiter stand (und ihnen vermutlich den Rücken zudrehte).
Die Soldaten hatten ihre Waffen auf "Dauerfeuer" gestellt.
Außerdem wurde er über 2 Stunden lang nicht ärztlich versorgt. Der Mann ist dann verstorben.
Die Ärzte stellten später fest, dass  - wenn er früher behandelt worden wäre - nicht hätte sterben müssen.

In dem Streitgespräch geht es also nicht nur, darum, ob "Recht immer richtig" ist sondern auch, wie man dieses "Recht" umsetzt und ob man es in jedem Fall durchsetzen muss oder ob die Durchsetzung von Recht auch falsch sein kann - also "Unrecht".

Der Verteidiger führt letztendlich aus, dass die Soldaten im Recht waren, weil sie getan haben, was das Gesetz vorsieht.
Nämlich einen Flüchtling an der Begehung eines Verbrechens gehindert - der Republikflucht.
Dies haben sie unter Einsatz der Schusswaffe getan, was das Gesetz so rechtfertigt.
Außerdem war es ihre Aufgabe, die Grenze zu schützen.

Der Richter ist der Auffassung, dass dieses geltende "Unrecht" => Schießbefehl auf Personen, die nur ihr Menschenrecht auf Freiheit wahrnehmen wollen, auch anders ausgeführt werden könnte.
Die Grenzsoldaten hätten (wenn überhaupt) statt Dauerfeuer auch mit Einzelschuss den Mann von der Leiter holen können.
Hätten sie ihn in die Beine geschossen, hätte er auch nicht mehr weiter fliehen können. Dann hätte er jedoch auch nicht sein Leben verlieren müssen.

Falls es dich interessiert:

§ 27 Grenzgesetz der DDR: ==> www.uwekaiser.com

Hier kannst du Auszüge aus einem "Mauerschützenprozess"-Urteil nachlesen: ==> www.chronik-der-mauer.de
Auf der 2. Seite ist in den Urteilsgründen eine ähnliche Sicht auf die Geschehnisse bzw. der unterschiedlichen Seiten aufgeführt.
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Antwort von cleosulz | 09.10.2014 - 08:30
Zitat:
Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist,
sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist.


Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu  (1689 - 1755),
französischer Staatstheoretiker und Schriftsteller
 

Nur mal so zum Thema => gute Gesetze - schlechte Gesetze - muss man jedes Gesetz strikt beachten, auch wenn es schlecht (oder gar absolut unmoralisch) ist?

Kann man moralisch korrekt handeln und damit gegen bestehende Gesetze verstoßen?
Kann ein Gesetzesverstoß moralisch sein?
Darf ein Staat/eine Regierung Gesetze so verbiegen, dass ihre Handlungen "gesetzeskonform" sind? Muss der Bürger das hinnehmen?

de.wikipedia.org
==> Ziviler Ungehorsam

de.wikipedia.org
==> Widerstandsrecht


Du musst auch unterscheiden zwischen Naturrechten und Gesetzen.

Naturrechte sind z.B. das Recht auf Leben oder das Recht auf Freiheit.

Umstritten ist in diesem Zusammenhang auch die Todesstrafe, weil sie das (Menschen)Recht auf Leben beschneidet. Deshalb haben ja auch viele Staaten die Todesstrafe abgeschafft.

Aber wie ist das mit den Soldaten im Krieg? Dürfen die sich über das Gesetz, dass man keinen Menschen absichtlich verletzen, ja töten darf hinwegsetzen?
Kriegsrecht -> kann/darf Kriegsrecht bestehende Gesetze brechen? Ein "Krieg ist ja kein rechtsfreier  Raum, in dem alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten wird.

Ein Totschlag im Alltag wird bestraft, wie ist das im Krieg? 
Zitat:
Von Kurt Tucholsky stammt die Aussage „Soldaten sind Mörder" => de.wikipedia.org
 
Töten im Auftrag des Staates - rechtfertigt dies Gesetzesübertretungen? => nicht nur Soldaten betreffend, ich denke da auch an Geheimdienste.

007 hat ja bekanntlich "die Lizenz zum Töten" .... mach dir da mal deine Gedanken darüber.

Und vielleicht auch noch: Ob alles was Recht ist, auch rechtens ist?
Der Fall unseres ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff lässt z.B. hier genügend Luft, um dies seitenfüllend auszudiskutieren.
Siehe auch diesen Kommentar: www.svz.de
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Antwort von cleosulz | 09.10.2014 - 10:58
Nur zur INFO:
Hinter dieser Hausaufgabe steht die Tötung von

S........, Michael
geboren am 20. Oktober 1964
erschossen am 1. Dezember 1984
an der Schulzestraße, in der Nähe des S-Bahnhofs Wollankstraße
an der Sektorengrenze zwischen Berlin-Pankow und Berlin-Reinickendorf


www.chronik-der-mauer.de
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