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Kann jemand meine Zusammenfassung überprüfen bitte ?

Frage: Kann jemand meine Zusammenfassung überprüfen bitte ?
(1 Antwort)


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Hi,
vielleicht kann jemand meine Zusammenfassung durchlesen und überprüfen? Ich lese jetzt das Begleitebuch für Führerscheinausbildung und muss jetzt 14 Kapiteln zusammenfassen für Deutschunterricht, wäre echt cool, wenn jemand meine Texte überprüft (weil ich nicht so lange in Deutschland lebe und nicht so gut Deutsch kann :( ) Danke im Voraus! (Mir fehlt nur noch 4 Kapitel, danke für eure Hilfe! )

Kapitel 10 Ruhender Verkehr

In diesem Kapitel geht es um Halten und Parken, Parkverbote und Sicheres ein- aussteigen.
Halten und Parken sind freiwillige und gewollte Fahrtunterbrechungen und zählen zum Ruhender Verkehr. Dabei gilt wer länger als 3 Minuten hält oder wer sein Fahrzeug verlässt, der parkt. Ein verlassendes Fahrzeugs liegt dann vor, wenn der Fahrer sich nicht mehr in unmittelbaren Verfügungsbereich des Fahrzeuges befindet. Unfreiwillige Fahrunterbrechungen zählen zum warten und gehören nicht zum Ruhendem Verkehr.

Was Halten und Parken betrifft müssen wir einige Regeln befolgen, weil es ist klar wenn jeder würde parken wo er wollte, würde der ganze Verkehr lahmgelegt. Grundsätzlich wird in Fahrtrichtung Rechts gehalten und geparkt, ausgenommen hiervon sind Einbahnstraßen, sowie Fahrbahnen auf denen Schienen soweit Rechts verlegt sind, dass dort nicht gehalten oder geparkt werden kann. Fall möglich sind Seitenstreifen, Parkstreifen oder Parkflächen zu benutzen.

Taxifahrer dürfen, wenn es die Verkehrslage zulässt auch in der zweiten Reihe anhalten um Fahrgäste ein oder aussteigen zu lassen. Das gilt auch für Postler, zum Briefkasten leeren dürfen sie in einem Bereich von bis zu je 10 Meter vor und hinter dem Briefkasten kurzfrisstig in zweiter Reihe parken.

Halten ist verboten an engen oder übersichtlichen Straßenstellen im Bereich von scharfen Kurven, sowie auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, weil wenn hier einer hält wirds gefährlich. Auf Fußgängerüberwegen bis zu 5 Meter davor darf man nicht halten und auch auf Bahnübergängen. Man darf nicht halten auch beim Verkehrszeichen Haltverbot, ist ja auch logisch.

Parkverbote gelten überall dort wo Haltverboten ist. Bis zu je 5 Metern vor und hinter Kreuzungen, Einmündungen darf man nicht parken. Parken ist auch verboten vor und hinter dem Andreaskreuz und zwar innerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 5m und außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50m. Wenn ein Fahrer seinen Fahrzeug abgestellt hat muss er sicher stellen, dass der Fahrzeug nicht wegrollt, deshalb muss er Handbremse ziehen und ersten Gang einlegen. Beim Ein- und Aussteigen muss der Autofahren beachten, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden und Tür öffnen erst, wenn der Verkehr es zulässt.
Frage von paulart0 (ehem. Mitglied) | am 08.06.2016 - 11:00


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Antwort von McManus | 08.06.2016 - 23:58
In diesem Kapitel geht es um das Halten und Parken, Parkverbote und sicheres Ein- und Aussteigen. Halten und Parken sind freiwillige und gewollte Fahrtunterbrechungen und zählen zum Ruhenden Verkehr. Dabei gilt, dass wer länger als 3 Minuten hält oder wer sein Fahrzeug verlässt, der parkt. Ein verlassendes Verlassen des Fahrzeugs liegt dann vor, wenn der Fahrer sich nicht mehr in im unmittelbaren Verfügungsbereich des Fahrzeuges befindet. Unfreiwillige Fahrunterbrechungen zählen zum Warten und gehören nicht zum Ruhendem Verkehr.


Was das Halten und Parken betrifft , müssen wir einige Regeln befolgen, weil es ist klar denn wenn jeder würde parken würde , wo er wollte, würde der ganze Verkehr lahmgelegt. Grundsätzlich wird in Fahrtrichtung rechts gehalten und geparkt, hiervon ausgenommen hiervon sind Einbahnstraßen, sowie Fahrbahnen auf denen Schienen soweit rechts verlegt sind, dass dort nicht gehalten oder geparkt werden kann. Falls möglich sind Seitenstreifen, Parkstreifen oder Parkflächen zu benutzen.

Taxifahrer dürfen, wenn es die Verkehrslage zulässt auch in der zweiten Reihe anhalten um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen. Das gilt auch für Postler, die zum Briefkasten leeren dürfen sie in einem Bereich von bis zu je 10 Meter vor und hinter dem Briefkasten kurzfrisstig in zweiter Reihe parken dürfen.

Das Halten ist verboten an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen im Bereich von scharfen Kurven, sowie auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, weil wenn hier einer hält wirds gefährlich hier eine besondere Gefährdung vorliegt. Auf Fußgängerüberwegen bis zu 5 Meter davor darf man nicht halten und auch auf Bahnübergängen Sowohl bei Fußgängerüberwegen als auch bei Bahnübergängen herrscht bis 5m davor ein Halteverbot. Man darf nicht halten auch beim Verkehrszeichen Haltverbot, ist ja auch logisch. Logischerweise herrscht auch im Bereich von Halteverbotsschildern ein Halteverbot.

Parkverbote gelten überall dort, wo das Halten verboten ist. Bis zu je 5 Metern vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen darf man nicht parken. Parken ist auch verboten vor und hinter dem Andreaskreuz und zwar innerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 5m und außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50m. Wenn ein Fahrer seinen Fahrzeug abgestellt hat , muss er sicher stellen, dass der das Fahrzeug nicht wegrollt, deshalb muss er die Handbremse anziehen und den ersten Gang einlegen. Beim Ein- und Aussteigen muss der Autofahrer beachten, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden und er die Tür öffnen erst öffnet, wenn der Verkehr es zulässt.

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