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Zusammenfassung Kapitel 3

Frage: Zusammenfassung Kapitel 3
(2 Antworten)


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Hi,

kann jemand meine Zusammenfassung überprüfen? Ich lese jetzt das Begleitebuch für Führerscheinausbildung und muss jetzt 14 Kapiteln zusammenfassen für Deutschunterricht, wäre super cool wenn jemand meine Texte überprüft (weil ich nicht so gut Deutsch kann :( ) Danke!
Kapitel 3 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Ein Verkehrsteilnehmer muss vorsichtig fahren.
In Straßenverkehrsordnung gibt es Paragraph 1, er lautet so: „ Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. “. Als Hilfsmittel für Fahrer in Straßen gibt es Verkehrszeichen. Verkehrszeichen sind in Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen eingeteilt, man kann die in ihre Form und Farbe unterscheiden. Gefahrzeichen signalisiert durch ein Dreieck mit der Spitze nach oben, roter Rand. Ein Gebotzeichen ist oft auf einer runden Scheibe mit blauem Grund angebracht. Ein Verbotszeichen wird durch eine Scheibe mit rotem Rand auf weißem Grund dargestellt. Hinweise sind meist vier- oder fünfeckig, blau, gelb, weiß oder grün. Alle Verkehrszeichen können durch Zusatzschilder ergänzt werden z.B Im Autobahn steht ein Arbeitsstellenschild und unter diesem Schild steht ein weißes viereckiges Hinweiseschild 100m (Entfernung bis eine Arbeitsstelle). Nicht nur Verkehrszeichen sondern auch Markierungen können Anweisungen und Hinweise beinhalten. Zu den Fahrbahnmarkierungen gehören unter anderem: der Fußgängerüberweg, Fahrstreifen oder Fahrbahnbegrenzung. Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen, die bis auf Leitpfosten, Leitschwellen und Leitborde rotweiß gestreift sind. Leitschwellen und Leitborde haben die Funktion einer vorübergehend gültigen Markierung und sind gelb. Verkehrseinrichtungen sind außerdem Absperrgeländer, Parkuhren, Parkschein
Frage von paulart0 (ehem. Mitglied) | am 03.06.2016 - 17:46


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Antwort von matata | 03.06.2016 - 20:40
Meine Korrekturvorschläge:

Ein Verkehrsteilnehmer soll vorsichtig fahren. In der Straßenverkehrsordnung gibt es den Paragraphen 1. Er lautet so: „ Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten,
dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. “. Als Hilfsmittel für Fahrer auf den Straßen gibt es Verkehrszeichen. Verkehrszeichen sind in Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen eingeteilt. Man kann sie an ihrer Form und Farbe unterscheiden. Gefahrzeichen werden signalisiert durch ein Dreieck mit der Spitze nach oben, roter Rand. Ein Gebotszeichen ist oft auf einer runden Scheibe mit blauem Grund angebracht. Ein Verbotszeichen wird durch eine Scheibe mit rotem Rand auf weißem Grund dargestellt. Hinweise sind meist vier- oder fünfeckig, blau, gelb, weiß oder grün. Alle Verkehrszeichen können durch Zusatzschilder ergänzt werden z.B Auf der Autobahn steht ein Arbeitsstellenschild und unter diesem Schild steht ein weißes viereckiges Hinweiseschild 100m (Entfernung bis eine Arbeitsstelle). Nicht nur Verkehrszeichen, sondern auch Markierungen können Anweisungen und Hinweise beinhalten. Zu den Fahrbahnmarkierungen gehören unter anderem: der Fußgängerüberweg, Fahrstreifen oder Fahrbahnbegrenzung. Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen, die bis auf Leitpfosten, Leitschwellen und Leitborde rotweiß gestreift sind. Leitschwellen und Leitborde haben die Funktion einer vorübergehend gültigen Markierung und sind gelb. Verkehrseinrichtungen sind außerdem Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheine.


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Antwort von paulart0 (ehem. Mitglied) | 04.06.2016 - 16:19
Danke!

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