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Erörterung zu: Wenn das Internet zum Pranger wird

Frage: Erörterung zu: Wenn das Internet zum Pranger wird
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Verbesserung oder Tipps wären nett. Hier der Link zum Text: http://www.fr-online.de/digital/cyber-mobbing-wenn-das-internet-zum-pranger-wird,1472406,3243512.html

1 Einleitung:Im Text „Wenn das Internet zumPranger wird“ von Viktor Funk veröffentlicht am 13.03.2008 in derFrankfurter Rundschau , geht es um Cyber-mobbing und die Verbreitungvon privaten Videos.
2 Strukturierte Inhaltswiedergabe:
Im ersten Abschnitt (Z.1-8) leitet derAutor mit einem Beispiel von einem 14-Jährigen Jungen, der einPrivates ``Kampf``- Video ins internet stellt, ein. Seine Freundefinden dieses Video und stellen es ins Internet. Dies hat zur Folgedas er durch die Verspottung depressiv wird.
Im zweiten Abschnitt (Z. 9-12) nenntder Autor ein Faktenargument, das belegt, dass Cyber Mobbing schonviel verbreiteter ist, als man erwartet hat.
Im dritten Abschnitt (Z. 13-21) erklärtder Autor, warum Jugendliche oft andere Jugendliche im Internetmobben. Viele Jugendliche wissen nicht, dass es eine Straftat ist,Videos von anderen Personen, ohne ihre Erlaubnis hochzuladen. Zudemnennt der Autor ein Autoritätsargument von Rechtsanwalt TobiasStrömer, das aussagt, dass man oft nichts dagegen tun kann, weil derBetreiberder Internetseite im Ausland sitz.
Im vierten Abschnitt (Z. 22-27)begründet der Autor mit der Aussage von Herr Koubek, dass durch dieInternetseite Spickmich, dass ``Machtverhältnis`` zwischen Lehrerund Schüler sich verändert hat. Zudem erklärt Herr Koubek, dassman die Lästerein nicht kontrollieren kann und sich in rapideverbreiten. (autoritätsargument)-
Im fünften Abschnitt (Z. 28-37)erklärt der Autor, dass es durch das Internet heutzutage vielleichter ist jemand seelisch zu verletzen. Auch wenn dieWahrscheinlichkeit sehr klein ist epinliche Bilder von anderenPersonen hochzuladen, hilft oft nur Selbstbewusstsein. Zudemappeliert er an die Jugendlichen die Privatefälle persönlich klärensollten und nicht über das Internet.(Erfahrungsargument)
3 Stellungnahme:
MeineMeinung dazu ist, dass es Fakt ist, dass das Internet schlimme Dingeanrichten kann durch die Anonymität und diese leichtenVerbreitungsmöglichkeiten von Zitaten, Fotos, Videos usw. In Zukunftmüsste jedes Land gegen das Böse des Internets vorgehen, damitunser soziales Umfeld keinen Schäden dadurch nimmt. Zudem finde ichden Text gut und die Argumente passen. Allerdings sind es meinerMeinung nach jedoch zu viele Autoritätsargumente, vorallem da esnicht Personen sind die jeder kennt. Allerdings im großen und ganzenfinde ich denk Text gelungen.
Frage von DomPag (ehem. Mitglied) | am 09.05.2014 - 16:30


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Antwort von matata | 10.05.2014 - 03:19
1 Einleitung:
Im Text „Wenn das Internet zum Pranger wird“ von Viktor Funk veröffentlicht am 13.03.2008 in der Frankfurter Rundschau , geht es um Cybermobbing und die Verbreitung von privaten Videos.


2 Strukturierte Inhaltswiedergabe:
Im ersten Abschnitt (Z.1-8) leitet der Autor ein mit einem Beispiel von einem 14-Jährigen Jungen, der ein privates  "Kampf"- Video ins Internet stellt ein. Seine Freunde finden dieses Video und stellen es ins Internet. Dies hat zur Folge,  1)dass er durch die Verspottung 2 )depressiv wird. *
Im zweiten Abschnitt (Z. 9-12) nennt der Autor ein Faktenargument, das belegt, dass Cybermobbing schon viel verbreiteter ist, als man erwartet hat.
Im dritten Abschnitt (Z. 13-21) erklärt der Autor, warum Jugendliche oft andere Jugendliche im Internet mobben. Viele Jugendlichen wissen nicht, dass es eine Straftat ist, Videos von anderen Personen  ohne deren  Erlaubnis hochzuladen. Zudem nennt der Autor ein Autoritätsargument von Rechtsanwalt Tobias Strömer, das aussagt, dass man oft nichts dagegen tun kann, weil der Betreiber der Internetseite im Ausland sitzt. 2)
Im vierten Abschnitt (Z. 22-27)begründet der Autor mit der Aussage von Herrn Koubek, dass durch die Internetseite `Spick mich`, sich  dass "Machtverhältnis" zwischen Lehrkräften und Schülern sich verändert hat. Zudem erklärt Herr Koubek, dass man die Lästereien nicht kontrollieren kann und sie sich in rapide schnell verbreiten (Autoritätsargument).
Im fünften Abschnitt (Z. 28-37) erklärt der Autor, dass es durch das Internet heutzutage viel leichter ist jemanden seelisch zu verletzen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit sehr klein ist , peinliche Bilder von anderen Personen hochzuladen 3), hilft oft nur Selbstbewusstsein. Zudem appelliert er an die Jugendlichen die private Fälle persönlich klären sollten und nicht über das Internet (Erfahrungsargument).

3. Stellungnahme:
Meine Meinung dazu ist, dass es Fakt ist, dass das Internet schlimme Dinge anrichten kann durch die Anonymität und diese leichten einfachen Verbreitungsmöglichkeiten von Zitaten, Fotos, Videos usw. 4) In Zukunft müsste jedes Land gegen das Böse des Internets vorgehen, damit unser soziales Umfeld keinen Schäden dadurch nimmt. Zudem finde ich den Text gut und die Argumente passen. Allerdings sind es meiner Meinung nach jedoch zu viele Autoritätsargumente, vor allem da es nicht Personen sind deren Meinung wiedergegeben wird, die jeder kennt. Allerdings |2 im Großen und Ganzen1finde ich den Text | 3 gelungen.

*Da ist etwas unklar: Der Junge stellt seinen Film ins Internet, und die andern stellen ihn noch einmal ins Internet ?
1) Hier musst du eine Erklärung einfügen...
Man wird nicht so schnell depressiv... Am Schluss erkrankt der Junge an einer Depression.
2) Es ist schwierig, etwas gegen Cybermobbing zu unternehmen, weil in vielen Fällen sich der Betreiber der Internetseite und die Server im Ausland befinden.
3) Da ist im Satz etwas durcheinander geraten...Die Wahrscheinlichkeit ist zwar klein, dass andere peinliche Bilder von einem selber hochladen. Wenn es aber doch geschieht, ist viel Selbstvertrauen nötig, um die Folgen zu ertragen. Zudem appeliert Funk an die Jugendlichen, private Meinungsverschiedenheiten persönlich zu klären und nicht via Internet.
4) Meine Meinung: Vielleicht müsste auch jeder Internetnutzer persönlich besser darauf achten, welche Bilder und Aussagen er im Internet oder via Handy verbreitet... Staatliche Eingriffe oder gesetzliche Regelungen stehen am Schluss aller andern Massnahmen.

 
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