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Einstiegqualifizierung Wochenende arbeiten?

Frage: Einstiegqualifizierung Wochenende arbeiten?
(18 Antworten)


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Hallo Leute :)


ich werde ein Einstiegqualifikation im Konditorei als Fachverkäuferin machen.
Dieser Betrieb hat am Montag Dienstag Donnerstag Freitag Samstag und Sonntag auf.

Dieser Betrieb hat nur am Mittwoch frei.

jetzt zu meiner Frage muss ich an den Wochenenden arbeiten?

Darf ich nicht Samstag oder Sonntag einer von den beiden arbeiten?

meine Mutter sagt es müsste an einem Wochenende Tag frei bekommen .


ich bin 18 Jahre alt.
Frage von 24061994 | am 17.01.2013 - 19:12


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Antwort von S_A_S | 17.01.2013 - 19:24
Gesetzlich ist der Samstag ein regulärer Arbeitstag wie alle anderen Arbeitstage auch. Da du volljährig bist kann man dir auch zumuten,
dass du Sonntags arbeiten musst. Wobei du wenn du Sonntags arbeitest irgendwo anders einen freien Tag kriegen musst - das kann z.B. der Samstag sein, muss es aber nicht.


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Antwort von 24061994 | 17.01.2013 - 20:13
Also dass heißt dass ich am Wochenenden arbeiten muss, da ich am Mittwoch frei habe.
Oder verstehe ich das falsch?


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Antwort von cleosulz | 17.01.2013 - 20:20
Das verstehst du richtig.
Aber es gibt Einschränkungen: 15 Sonntage im Jahr müssen arbeitsfrei sein.


http://www.rechtsrat.ws/gesetze/arbzg/01.htm#10
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Antwort von cleosulz | 17.01.2013 - 20:25
Du kannst ja auch mal nachfragen, ob du eigentlich eine 5- oder eine 6-Tage-Woche hast.

(Eine 6-Tage-Woche ist zulässig; das müsste aber in deinem Praktikumsvertrag drin stehen).
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Antwort von 24061994 | 17.01.2013 - 20:26
aber ich mache ein 6 Monatiges Praktikum.

ich habe nämlich ein Problem an Wochenenden zu arbeiten.

Ich kann zur Arbeit fahren, aber wenn ich nach Hause fahren will mit dem Bus klappt es leider nicht:/ es kommt kein Bus -.- da habe ich ein Problem

Meine Mutter meinte, du darfst ja nicht nur einmal in der Woche frei haben.
Meine Freundin macht eine Ausbildung und hat zwei Tage frei in der Woche, Donnerstag und Dienstag.

Ich mache ja NUR ein Praktikum.
Einstiegqualigikation

MEine mutter meinte dass Sie einmal in der Woche abholen kann, aber nicht zweimal deswegen

Ich weiß nicht ob der Zug fährt

ich arbeite ja im Lindlar, und wohne in Gummersbach wie kann man nach Zugverbindungen gucken=

 
Antwort von ANONYM | 17.01.2013 - 20:28
Das kann gut sein. Du musst ja pro Woche eine bestimmte Anzahl Stunden arbeiten. Jeden Tag muss nicht immer die ganze Belegschaft da sein, sondern dann, wenn der Andrang am grössten ist, müssen auch mehr Leute im Laden tätig sein. Eine Bäckerei hat in unserer Region von morgens 6.00 (oder noch früher) offen bis abends 19.00 Uhr. Für Samstag und Sonntag gelten besondere Öffnungszeiten. Das wird auch in deiner Gegend nicht viel anders sein.
Also wird auch in Schichten gearbeitet. Deine Arbeitszeit wird so um die 8 Stunden pro Tag sein. Also hast du auch einmal früher Schluss oder fängst später an oder hast zwischendurch ein paar Stunden frei. Die Wochenarbeitszeit muss stimmen.
Überleg dir, ob du überhaupt an diesem Ort arbeiten willst. Im Moment scheint es so, dass du am meisten Wert auf freie Tage legst. Lass das bloss den Chef nicht allzu deutlich spüren, sonst bist du die längste Zeit dort gewesen. Geh doch einfach einmal hin, und schau dir die Arbeit und den Betrieb an, und mach deine Sache gut!
Fahrpläne gibt es am Bahnhof, im Internet, im Bus... Manchmal muss man auch Umwege fahren. Du hast ja noch Zeit genug, um das heraus zu finden oder auch einmal zu testen. Fahr die Strecke ab. Sonst gibt es auch noch Fahrrad, Mitfahrgelegenheiten...


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Antwort von 24061994 | 17.01.2013 - 20:32
Mit dem Arbeitszeiten habe ich kein Problem.


Sie haben mich falsch verstanden.
Mein Betrieb fängt um 9 Uhr an endet um 18 Uhr .
Das Problem liegt daran, dass es am Wochenenden kein Bus kommt ( also Von lindlar nach Gummersbach)


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Antwort von cleosulz | 17.01.2013 - 20:39
Zu den Arbeitszeiten:
Du bist über 18 Jahre alt = es greift kein Jugendschutzgesetz
Für dich gilt das Arbeitszeitgesetz.
Dieses Arbeitszeitgesetz gilt auch für Praktikanten.

Das heißt für dich:
Wenn vertraglich vereinbart wurde, dann gilt für dich eine 6-Tage-Woche.
1 Tag in der Woche muss frei sein.
Ist der Sonntag ein normaler Regelarbeitstag, so müssen jedoch mindestens 15 Sonntage arbeitsfrei sein.
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Antwort von 24061994 | 17.01.2013 - 20:43
diese 15 Sonntage müssen aber für 6 Monate oder ?


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Antwort von S_A_S | 17.01.2013 - 20:45
Guck erst mal was bei dir im Vertrag steht.
Bei einer 6 Tage Woche muss man i.d. Regel nicht alle 6 Tage voll Arbeiten. Da baut man nämlich zu viele Überstunden auf. Ich denke nicht, dass das jede Woche so sein wird.


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Antwort von 24061994 | 17.01.2013 - 20:46
okay :))


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Antwort von cleosulz | 17.01.2013 - 20:51
Was die Wochenarbeitzeit betrifft, so gilt auch für dich:

Du darfst maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten ( 6 x 8 Stunden).

Die Höchstarbeitszeit (einschließlich Überstunden) in der einzelnen Woche beträgt 50 Stunden.

An einzelnen Tagen darfst du nicht mehr als 10 Stunden arbeiten.

Mehr ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Zitat:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


Dadurch ergibt sich eine durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche.

=> Höchstarbeitszeit ist die Arbeitszeit einschließlich der Überstunden.




Was die Erreichbarkeit deiner Arbeitsstelle betrifft:
Darüber musst du mit deinem Arbeitgeber sprechen.
Das wusstest du bei deiner Bewerbung doch schon.


Was die Fahrplanauskunft betrifft:
Die gibt es inzwischen auch im Internet:

EFA - Elektronische Fahrplanauskunft:

http://www.efa.de/
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Antwort von 24061994 | 17.01.2013 - 20:54
hääää man darf doch nur 40 Std in der Woche arbeiten. Kenne ich die Gesetze anders oder wie?


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Antwort von 24061994 | 17.01.2013 - 20:54
Ich weiß dass es in der Bewerbung schon wusste, aber ich hätte gedacht ich bekäme 2 mal in der Woche frei :/


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Antwort von S_A_S | 17.01.2013 - 21:01
Die 40 Stunden Woche ist üblich geworden. Das heißt nicht, dass es nicht doch erlaubt ist mehr Zeit in seine Arbeit investieren zu müssen.


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Antwort von S_A_S | 17.01.2013 - 21:06
Laut diesem Tarifregister hast du eine Arbeitszeit von 38,5h Stunden in diesem Beruf.

http://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/grundverguetung_branchen/index.php?show=QsOkY2tlcmhhbmR3ZXJr


Das ist nur die Frage ob das bei dir anzuwenden ist und da bin ich überfragt.

Ansonsten gilt für Konditoreien noch das hier: http://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/grundverguetung_branchen/index.php?show=S29uZGl0b3JlbmhhbmR3ZXJr

Da ist von der 40 Stunden Woche die Rede.


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Antwort von 24061994 | 17.01.2013 - 21:08
Also ich darf 15 mal Sonntagen frei nehmen ne?

Wie viele Urlaubstagen habe ich den?


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Antwort von cleosulz | 17.01.2013 - 21:11
Du musst genau lesen:

Du darfst höchstens 48 Stunden (max. 50 Stunden - mit Ausnahmen) in der Woche arbeiten.
Nicht mehr. Weniger schon.
Und wenn in deinem Vertrag eine 40-Stunden-Woche vorgesehen ist - dann ist das kein Widerspruch.

Wie S_A_S bereits richtig angeführt hast:
Schau in deine Vertragsbedingungen. Die sind zunächst für dich bindend, wenn sie nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen.

Wenn es für die Einstiegsqualifizierung besondere Vorschriften gibt, so kann dir da das Arbeitsamt sicher weiterhelfen.

Bzw. sieh dich einmal auf dieser Internetseite um.
Die scheint mir sehr hilfreich zu sein:

http://www.azubi-azubine.de/ausbildung/berufsvorbereitende-massnahmen/die-einstiegsqualifizierung-eqj.html

Wenn nach der Lektüre dieser Hinweise noch was unklar ist, darfst du gerne nachfragen ^^.
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