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Kündigung

Frage: Kündigung
(11 Antworten)


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Hallo Leute,

ich habe am 13.9 nen Teilzeit-Vertrag unterschrieben und soll eigentlich am 4.10 in dem Unternehmen anfangen.
Jedoch habe ich heute eine Zusage wegen ner Ausbildung bekommen.

In meinem Vertrag steht ja sowas wie " das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt "

Kann ich dann ohne Probleme die Teilzeitstelle kündigen und als Grund die Ausbildungszusage angeben?
Frage von princess01 (ehem. Mitglied) | am 28.09.2011 - 01:20


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Antwort von *Money* (ehem. Mitglied) | 28.09.2011 - 01:26
klar,
die werden es schon verstehen - sind ja auch keine unmenschen.


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Antwort von S_A_S | 28.09.2011 - 08:54
Zitat:
klar,

So klar isT das nicht.
Eine fristlose Kündigung nur weil man ne andere Arbeitsstelle hat, ist rechtlich nicht haltbar. Da musst du durchaus aus deren Nettigkeit hoffen oder das auf einer anderen Grundlage begründen. Da steht bestimmt auch was im Vertrag wie er aufzulösen ist bevor er begonnen hat.


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Antwort von Timea | 28.09.2011 - 09:54
Der Vertrag hat doch schon "begonnen", mit dem Zeitpunkt der Unterschrift, wodurch sich die Parteien verpflichtet haben. Dass der Beginn der Arbeit erst später vereinbart wurde, ist nicht relevant.

Wie S_A_S aber richtig sagte, einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung bildet das an sich nicht. Womöglich werden sie aber eh nix davon haben dich dazu zu zwingen und ich denke mal, dass es genug andere Bewerber für den Job gab, sodass sie auch jem. anderen "wählen" können. Also rede mit ihnen und hoff drauf, dass sie Verständnis zeigen.


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Antwort von RichardLancelot | 28.09.2011 - 10:05
Niemand kann dich vertraglich an deinen Job binden. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, bedarf also nicht der Zustimmung deines Betriebes. Und wenn du Montag kündigst und ab Dienstag nicht mehr zur Arbeit antrittst, wer will dich schon zwingen Im Sinne allgemeiner Höflichkeit würde ich natürlich vorschlagen du orientierst dich am Vorschlag von Timea und sprichst mit deinem Vorgesetzten zuvor über die Angelegenheit.


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Antwort von Timea | 28.09.2011 - 11:06
@RichardLancelot: Dem muss ich leider widersprechen. Natürlich ist man grundsätzlich durch Vertrag gebunden, zumindest für die Kündigungsfrist. Dass man eine Zustimmung des Betriebes für eine zeit- und fristgerechte Kündigung braucht, hat keiner behauptet. Es geht hier aber um eine "fristlose Kündigung", die nur aus wichtigen Gründen von Gesetzes wegen zulässig ist. Und die Frage ob eine Ausbildungszusage, die in der Zwischenzeit gekommen ist, so einen wichtigen Grund bildet, wurde von mir und von meinem Vorredner verneint.

Zu dem Zwang-Einwand: natürlich wird der Arbeitgeber nicht an der Haustür klopfen und sie in Handschellen zur Arbeit zerren, jedoch steht ihm im Fall einer nicht fristgerechten Kündigung die Möglichkeit offen sie auf Schadenersatzzahlung gerichtlich zu klagen.

Wie gesagt, in der Regel wird das gottseidank nicht so eng gesehen, aber rechtlich gesehen hast du nunmal einfach nur die Hoffnung, dass der Chef mit einer fristlosen Kündigung einverstanden ist.


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Antwort von RichardLancelot | 28.09.2011 - 11:31
Stimmt alles durchaus, aber welcher Arbeitgeber macht sich für eine Teilzeitstelle die Arbeit eine Anzeige zu verfassen und Prozesskosten vorzuschießen. Klar ist es nicht die feine englische Art, deswegen meinte ich ja auch er möchte vorher mit seinem Chef sprechen.


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Antwort von S_A_S | 28.09.2011 - 11:48
Das kommt ganz drauf an ob der Arbeitnehmer wirklich gebraucht wird oder nicht.
Wenn sie die Stelle wirklich besetzt haben müssen, dann kommst du da nicht so leicht raus, auch wenn das nur eine Teilzeit Stelle ist.

Aber oftmals gibt es in soclhen Verträgen Sonderklauseln bezüglich der Kündigung vor Arbeitsbeginn. Das war das was ich vorher mit Vertragsbeginn meinte (Was nichts mit dem Vertragsabschluss zu tun haben sollte).


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Antwort von Franky1971 | 28.09.2011 - 12:58
eventuell spielen noch andere Vertragsklauseln bei der ordentlichen/außerordentlichen Kündigung eine Rolle, wie z.B.
... ist im Vertrag eine Probezeit vereinbar worden?
... handelt es sich um eine befristete oder unbefristete Teilzeitstelle?


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Antwort von cleosulz | 28.09.2011 - 13:15
guck dir deinen Vertrag noch einmal genau an.
Wenn da was von Probezeit drin steht (vermutlich wird das so sein^^), dann hast du gar keine Probleme. Du kannst während der Probezeit jederzeit -ohne Angabe von Gründen - gekündigt werden und natürlich auch selbst kündigen.
Ansonsten kannst du ja mit deinem Arbeitgeber auch einen "Auflösungsvertrag" abschließen.
Das wäre m.E. der richtige Weg. Ein Auflösungsvertrag kann aber nur einvernehmlich geschlossen werden.

Für die Kündigung von Ausbildugnsverträgen vor Ausbildungsbeginn habe ich das hier gefunden:

Zitat:
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Ausbildungsvertrag bereits vor Beginn der Ausbildung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jeder der beiden Vertragsparteien gekündigt werden kann, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben.




Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts von "Probezeit" drin steht, dann kannst du bereits jetzt (noch bevor du die Arbeitsstelle angetreten hast) fristgerecht kündigen.
Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Art deines Vertrages (befristet/unbefristet).
Das kannst du hier nachlesen:
http://www.derjobladen.de/Firmen/JobLetter/Dateien/K%C3%BCndigung%20vor%20Arbeitsaufnahme.pdf
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Antwort von S_A_S | 28.09.2011 - 14:01
Die Teilzeitstelle ist aber kein Ausbildungsvertrag, deswegen trifft das Urteil an der Stelle nicht zu. Mir ist nicht bekannt, dass das auch für reguläre Arbeitsstellen gilt.


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Antwort von cleosulz | 28.09.2011 - 15:24
@S_A_S
Das habe ich auch gesehen.
Wollte damit nur deutlich machen, dass bei Ausbildungsplätzen das anders gesehen wird, wie bei regulären Arbeitsstellen.

Bei regulären Arbeitsverträgen kommt es
a) auf den Vertragsinhalt = also mit oder ohne Probezeit
b) auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses = also befristet oder unbefristet an.

Da uns beides unbekannt ist, kann der Fragestellerin keine genauere Antwort gegeben werden.
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