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Kündigung des Arbeitsplatzes--> Versicherungsschutz?

Frage: Kündigung des Arbeitsplatzes--> Versicherungsschutz?
(1 Antwort)


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Hi!


Angenommen ich kündige meine Arbeitsstelle, habe aber schon eine neue Stelle sicher, allerdings erst im Oktober, wie ist das nach der Kündigung mit Versicherungsschutz (Krankenversicherung z.B.)?

Danke für euer Antworten!
Frage von schorly | am 12.02.2013 - 22:15


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Beiträge 11937
808
Antwort von cleosulz | 13.02.2013 - 07:35
Du musst dich auf jeden Fall beim Arbeitsamt melden.

Dann bist du über das Arbeitsamt kranken- und rentenversichert.

Meldest du dich nicht arbeitslos oder wird dir der Leistungsanspruch vom Arbeitsamt aufgrund einer Sperrzeit versagt,
so bist du weder kranken- noch rentenversichert.

Dann musst du dich umgehend mit deiner Krankenversicherung in Verbindung setzen und für den Zeitraum der Unterbrechung die Kosten für die KV selbst bezahlen. (Ist die Pause nur kurz = unter 4 Wochen, gibt es wohl eine Nachversicherungsphase der Krankenkasse s.unten! - Aber auch da gilt: bei der KK nachfragen!)


Zitat:
§ 19 Erlöschen des Leistungsanspruchs SGB V

(1) Der Anspruch auf Leistungen erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.

(3) Endet die Mitgliedschaft durch Tod, erhalten die nach § 10 versicherten Angehörigen Leistungen längstens für einen Monat nach dem Tode des Mitglieds.


Nähere Auskunft gibt dir das Arbeitsamt oder deine Krankenversicherung.


P.S.
Die Verhängung einer Sperrzeit wegen Eigenkündigung ist in der Regel unbillig, wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass bereits ein Anschlussarbeitsverhältnis vorliegt, was nach deiner Schilderung ja der Fall ist.

Also = ab zum Arbeitsamt arbeitslos melden + den neuen Arbeitsvertrag gleich mitnehmen.
________________________
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