Wie wird definiert wer deutscher ist und wer nicht ?
Frage: Wie wird definiert wer deutscher ist und wer nicht ?(13 Antworten)
Wie wird definiert wer deutscher ist und wer nicht ? Wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft hat ist mir schon klar aber meine Mutter ist nicht deutsche und hat trotzdem einen deutschen Pass - also ist sie jetzt so gesehen deutsche oder ? |
Frage von lolo100 (ehem. Mitglied) | am 11.11.2012 - 15:36 |
Antwort von brabbit | 11.11.2012 - 15:37 |
Wenn sie einen deutschen Pass hat ist sie Deutsch. e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Tiggettos | 11.11.2012 - 15:43 |
Es gibt viele definitionen dafür Die rechtliche grundlage kann ich dir leider nicht nennen Aber für mich ist jemand deutsch der hier lebt und auch zumindest in einem gewissen maß die deutsche kultur kennt die sprache spricht ( bzw es versucht zu lernen) Relevant ist für mich auch das gefühl Sprich ob man sich als deutscher fühlt oder nicht |
Antwort von cleosulz | 11.11.2012 - 15:56 |
Zwar steht in einem deutschen Pass: "Der Inhaber dieses Passes ist Deutscher". Jedoch wird dies offenbar nicht als Staatsangehörigkeitsnachweis anerkannt => also der Besitz eines deutschen Passes gilt nicht als Staatsangehörigkeitsnachweis http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/ Zitat: Zitat: ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 11.11.2012 - 16:02 |
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher Zitat: Zitat: Zitat: Nein - dann ist sie eine ....(? Ausländerin?) mit einem deutschen Pass. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 11.11.2012 - 16:08 |
Vielleicht hat deine Mutter ja auch mehrere Staatsangehörigkeiten? ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von lolo100 (ehem. Mitglied) | 11.11.2012 - 16:18 |
Nee meine Mutter hat auch so eine Urkunde. Also ist sie Deutsche obwohl sie nicht aus Deutschland stammt? |
Antwort von cleosulz | 11.11.2012 - 16:26 |
Zitat: Ja ! - mein Vater wurde zwar in Deutschland geboren, hatte aber abstammungsmäßig keine deutsche Staatsangehörigkeit => er war Österreicher (weil sein Vater, der auch in D geboren war, auch Österreicher war). Mein Vater hat dann vor der Eheschließung die deutsche Staatsangehörigkeit "erworben" = beantragt und wurde dann eingebürgert. Daher sind ich und meine Geschwister lt. Abstammung Deutsche. Ich habe jedoch einen Onkel und eine Cousine, die sind nach wie vor Österreicher, da der Bruder meines Vaters keine Einbürgerung beantragt hatte. Die beiden müssen schön regelmäßig beim österreichischen Konsulat die Verlängerung ihrer Papiere (Ausweise) beantragen, obwohl beide noch nie in Österreich gelebt haben. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Lukas_Jochum (ehem. Mitglied) | 11.11.2012 - 16:31 |
Bis zum Jahre 1999 sah das bewährte deutsche Staatsangehörigkeitsrecht das ius sanguis vor, wonach nur derjenige Deutscher ist, der deutsche Eltern hat. Nach dem Linksruck der Bundestagswahl 1998 und der Machtübernahme durch Rot-Grün, wurde dieses klassische Prinzip des deutschen Staatsangehörigkeitsrechtes als eine der ersten Maßnahmen durch die neue Regierung abgeschafft, obwohl es massiven Widerstand in etlichen Bundesländern dagegen gab. Je nach ideologischer Ausrichtung einer Regierung wird man sich entweder auf das ius sanguis berufen oder aber auf die Legaldefinition, die jederzeit verändert werden kann, was den Kreis der Paßhalter fast beliebig erhöhen kann. Es gibt also zwei Prinzipien, die diametral zueinander stehen. Das Territorialprinzip, wodurch Ausländer durch Geburt die Staatsangehörigkeit ihres Geburtslandes erwerben und das Abstammungsprinzip. (Möglich sind auch Mischformen mit und ohne Entscheidungszwang.) |
Antwort von lolo100 (ehem. Mitglied) | 11.11.2012 - 16:32 |
Das hätte ich jetzt nicht gedacht! Dein Onkel ist in Deutschland geboren, ist aber trotzdem Österreicher ... Meine Mutter ist nicht in Deutschland geboren und ist trotzdem Deutsche. Irgendwie krass... Danke für deine Hilfe :) |
Antwort von lolo100 (ehem. Mitglied) | 11.11.2012 - 16:35 |
Was ist das Abstammungsprinzip? |
Antwort von cleosulz | 11.11.2012 - 16:41 |
Ja, und ganz lustig war, dass die Oma, die Deutsche war, als sie 1934 (?) ihren österreichischen Mann heiratete, die deutsche Staatsangehörigkeit verlor. Dann verlor sie durch die Eheschließung mit einem Ausländer ihre Staatsangehörigkeit. Die Eheleute lebten aber nach wie vor in Deutschland (wo sie beide geboren waren). Welche Staatsangehörigkeit sie nach dem Anschluss Österreich an das Deutsche Reich hatten, weiß ich jetzt nicht. Ich weiß dann nur noch, dass die Oma, als sie sich ca. 1944 scheiden ließ, wieder die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen musste und bekommen hat. Die Kinder aus dieser Ehe blieben Österreicher. http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/05__Dienstleistungen/02__Staatsangehoerigkeit/04__Verlust/__Verlust.html Zitat: ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 11.11.2012 - 16:50 |
Abstammungsprinzip: Die Kinder erhalten die Staatsangehörigkeit, die ihre Eltern haben. Unabhängig davon, wo die Kinder geboren wurden. Das ist bei der deutschen und dsterreichischen Staatsangehörigkeit so. http://de.wikipedia.org/wiki/Territorialit%C3%A4tsprinzip Das andere Prinzip wäre, wenn es um den Ort der Geburt geht. Also: Franzose ist u.a. - wer in Frankreich geboren wurde. Das gibt mitunter Probleme. Jeder Flüchtling, dessen Kind in Frankreich geboren wird, hat somit einen französischen Staatsbürger als Kind. Daraus können sich unter Umständen Aufenthaltsgestattungen ergeben => ein Land kann die Eltern seines minderjährigen Staatsangehörigen ja schlechterdings abschieben. Zitat: Das galt eine Zeitlang auch für Deutschland -bis 1913. Seiterher gilt das Prinzip der Abstammung. http://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsprinzip ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 11.11.2012 - 17:04 |
Zitat: ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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