Menu schließen

Wie wird definiert wer deutscher ist und wer nicht ?

Frage: Wie wird definiert wer deutscher ist und wer nicht ?
(13 Antworten)


Autor
Beiträge 0
14
Wie wird definiert wer deutscher ist und wer nicht ?


Wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft hat ist mir schon klar aber meine Mutter ist nicht deutsche und hat trotzdem einen deutschen Pass - also ist sie jetzt so gesehen deutsche oder ?
Frage von lolo100 (ehem. Mitglied) | am 11.11.2012 - 15:36


Autor
Beiträge 5739
78
Antwort von brabbit | 11.11.2012 - 15:37
Wenn sie einen deutschen Pass hat ist sie Deutsch.

________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 670
2
Antwort von Tiggettos | 11.11.2012 - 15:43
Es gibt viele definitionen dafür

Die rechtliche grundlage kann ich dir leider nicht nennen
Aber für mich ist jemand deutsch der hier lebt und auch zumindest in einem gewissen maß die deutsche kultur kennt die sprache spricht ( bzw es versucht zu lernen)
Relevant ist für mich auch das gefühl
Sprich ob man sich als deutscher fühlt oder nicht


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 11.11.2012 - 15:56
Zwar steht in einem deutschen Pass:

"Der Inhaber dieses Passes ist Deutscher".

Jedoch wird dies offenbar nicht als Staatsangehörigkeitsnachweis anerkannt

=> also der Besitz eines deutschen Passes gilt nicht als Staatsangehörigkeitsnachweis

http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/

Zitat:
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.


Zitat:
...... bedarf es eines umfassenden Feststellungsverfahrens, in dem die konkreten Abstammungsverhältnisse oder der Erwerbsgrund (Einbürgerung oder Geburtserwerb nach dem 01.01.2000) zu überprüfen sind. Ist die Prüfung der Abstammungsverhältnisse erforderlich, muss der Antragsteller nachweisen, dass er und gegebenenfalls die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 01.01.1938 von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger (Deutscher) behandelt wurde.

________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 11.11.2012 - 16:02
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher

Zitat:
Menschen mit deutschen Vorfahren werden als deutschstämmig bezeichnet (z. B. US-Amerikaner deutscher Abstammung), wenn sie im Allgemeinen ganz oder teilweise deutscher Abstammung sind.

Deutschstämmige unterscheiden sich von Volksdeutschen dadurch, dass sie ihr deutsches Erbe, die deutsche Sprache und das deutsche Brauchtum nicht notwendigerweise bewahrt haben müssen und in der Regel nicht oder nur zum Teil bewahrt haben


Zitat:
Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die ins Ausland gezogen sind, werden als Auslandsdeutsche bezeichnet.



Zitat:
meine Mutter ist nicht deutsche und hat trotzdem einen deutschen Pass - also ist sie jetzt so gesehen deutsche oder ?


Nein - dann ist sie eine ....(? Ausländerin?) mit einem deutschen Pass.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 11.11.2012 - 16:08
Vielleicht hat deine Mutter ja auch mehrere Staatsangehörigkeiten?
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von lolo100 (ehem. Mitglied) | 11.11.2012 - 16:18
Nee meine Mutter hat auch so eine Urkunde. Also ist sie Deutsche obwohl sie nicht aus Deutschland stammt?


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 11.11.2012 - 16:26
Zitat:
lso ist sie Deutsche obwohl sie nicht aus Deutschland stammt?


Ja !

- mein Vater wurde zwar in Deutschland geboren, hatte aber abstammungsmäßig keine deutsche Staatsangehörigkeit => er war Österreicher
(weil sein Vater, der auch in D geboren war, auch Österreicher war).

Mein Vater hat dann vor der Eheschließung die deutsche Staatsangehörigkeit "erworben" = beantragt und wurde dann eingebürgert.

Daher sind ich und meine Geschwister lt. Abstammung Deutsche.

Ich habe jedoch einen Onkel und eine Cousine, die sind nach wie vor Österreicher, da der Bruder meines Vaters keine Einbürgerung beantragt hatte. Die beiden müssen schön regelmäßig beim österreichischen Konsulat die Verlängerung ihrer Papiere (Ausweise) beantragen, obwohl beide noch nie in Österreich gelebt haben.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Lukas_Jochum (ehem. Mitglied) | 11.11.2012 - 16:31
Bis zum Jahre 1999 sah das bewährte deutsche Staatsangehörigkeitsrecht das ius sanguis vor, wonach nur derjenige Deutscher ist, der deutsche Eltern hat.
Nach dem Linksruck der Bundestagswahl 1998 und der Machtübernahme durch Rot-Grün, wurde dieses klassische Prinzip des deutschen Staatsangehörigkeitsrechtes als eine der ersten Maßnahmen durch die neue Regierung abgeschafft, obwohl es massiven Widerstand in etlichen Bundesländern dagegen gab.
Je nach ideologischer Ausrichtung einer Regierung wird man sich entweder auf das ius sanguis berufen oder aber auf die Legaldefinition, die jederzeit verändert werden kann, was den Kreis der Paßhalter fast beliebig erhöhen kann.
Es gibt also zwei Prinzipien, die diametral zueinander stehen. Das Territorialprinzip, wodurch Ausländer durch Geburt die Staatsangehörigkeit ihres Geburtslandes erwerben und das Abstammungsprinzip. (Möglich sind auch Mischformen mit und ohne Entscheidungszwang.)


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von lolo100 (ehem. Mitglied) | 11.11.2012 - 16:32
Das hätte ich jetzt nicht gedacht!

Dein Onkel ist in Deutschland geboren, ist aber trotzdem Österreicher ...


Meine Mutter ist nicht in Deutschland geboren und ist trotzdem Deutsche.

Irgendwie krass...

Danke für deine Hilfe :)


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von lolo100 (ehem. Mitglied) | 11.11.2012 - 16:35
Was ist das Abstammungsprinzip?


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 11.11.2012 - 16:41
Ja, und ganz lustig war, dass die Oma, die Deutsche war, als sie 1934 (?) ihren österreichischen Mann heiratete, die deutsche Staatsangehörigkeit verlor.
Dann verlor sie durch die Eheschließung mit einem Ausländer ihre Staatsangehörigkeit.

Die Eheleute lebten aber nach wie vor in Deutschland (wo sie beide geboren waren).

Welche Staatsangehörigkeit sie nach dem Anschluss Österreich an das Deutsche Reich hatten, weiß ich jetzt nicht.

Ich weiß dann nur noch, dass die Oma, als sie sich ca. 1944 scheiden ließ, wieder die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen musste und bekommen hat.
Die Kinder aus dieser Ehe blieben Österreicher.

http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/05__Dienstleistungen/02__Staatsangehoerigkeit/04__Verlust/__Verlust.html

Zitat:
Deutsche Frauen, die vor dem 23.05.1949 einen Ausländer geheiratet haben, haben die deutsche Staatsangehörigkeit auch bei dann eintretender Staatenlosigkeit verloren. Unter Umständen können Sie wieder eingebürgert werden.

.....

Seit dem 01.04.1953 ist die Eheschließung mit einem Ausländer kein Verlustgrund mehr.

________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 11.11.2012 - 16:50
Abstammungsprinzip:

Die Kinder erhalten die Staatsangehörigkeit, die ihre Eltern haben.
Unabhängig davon, wo die Kinder geboren wurden.

Das ist bei der deutschen und dsterreichischen Staatsangehörigkeit so.


http://de.wikipedia.org/wiki/Territorialit%C3%A4tsprinzip

Das andere Prinzip wäre, wenn es um den Ort der Geburt geht.
Also:
Franzose ist u.a. - wer in Frankreich geboren wurde.
Das gibt mitunter Probleme. Jeder Flüchtling, dessen Kind in Frankreich geboren wird, hat somit einen französischen Staatsbürger als Kind.
Daraus können sich unter Umständen Aufenthaltsgestattungen ergeben => ein Land kann die Eltern seines minderjährigen Staatsangehörigen ja schlechterdings abschieben.

Zitat:
Wo dieses Prinzip gilt, bekommt jeder im Staatsgebiet Geborene die Staatsbürgerschaft.


Das galt eine Zeitlang auch für Deutschland -bis 1913.
Seiterher gilt das Prinzip der Abstammung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsprinzip
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 11.11.2012 - 17:04
Zitat:
Alle Personen, die auf US-amerikanischem Boden geboren sind, erhalten die US-amerikanische Staatsbürgerschaft automatisch (Birthright citizenship), siehe Geburtsortsprinzip. Dies ist über den 14. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten abgesichert.

Die wichtigsten Rechte, die mit einer solchen Staatsbürgerschaft verbunden sind, sind das Recht auf gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten sowie das Recht, auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Politik-Experten?

> Du befindest dich hier: Support-Forum - Politik
ÄHNLICHE FRAGEN:
BELIEBTE DOWNLOADS: