Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner
Frage: Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner(3 Antworten)
Hallo ich hätte gern ein paar Informationen. Ich weiß das es nicht hier hin gehört,muss das aber los werden. |
Frage von puti | am 15.11.2016 - 21:36 |
Antwort von Kampfsemmel | 15.11.2016 - 21:57 |
Hallo puti, also Prinzipiell bin ich mir, ohne Kenntnisse in dem Bereich zu haben, sehr sicher, dass das Ganze der schlichten Logik folgt: Die Aufenthaltsgenehmigung ist an den Ehestand und einen einwandfreien Leumund geknüpft. Diese geht dann über in die Niederlassungserlaubnis (nach glaub ich fünf Jahren). Dem folgt dann die Einbürgerung (das dürften ziemlich sicher 10 Jahre sein). Der Ausländer wird halt Anfangs eine zeitlich beschränkte Aufenthaltsgenehmigung bekommen, um in Intervallen quasi den Ablauf kontrollieren zu können. Die erste wird halt so 1-3 Jahre sein. Vielleicht auch weniger. Das weiß ich nicht. Ich bin mir aber sehr sicher, dass die Länge des Aufenthalts des Ehepartners in Deutschland schlicht an den Ehestand gekoppelt wird und damit einfach den Ehejahren entspricht. Alles andere wäre sinnbefreit ;) Bei einer gleichgeschlechtliche Ehe könnte es bestenfalls genauso sein. |
Antwort von puti | 17.11.2016 - 19:14 |
vielen Dank, ja ist halt etwas komisch, denn bevor die Person nach Deutschland kam, habe ich es gemeldet bei der ausländerbehörde das die beide Scheinehe haben, und habe es bewiesen,doch trotz ist sie hier her gekommen und lebt seit 3-4 Monate in Deutschland ich glaube sogar das sie ihre Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat, sonst dürfte sie ja nicht immer noch hier sein. Ärgerlich aber wahr. |
Antwort von cleosulz | 18.11.2016 - 19:16 |
Nachdem du durch deine (?uneigennützige?) Anzeige Vorarbeit geleistet hast, wird die Ausländerbehörde ein Auge auf die Eheleute haben und sie mehrfach genau prüfen. Das dauert oftmals mehrere Jahre. Bei einer rechtmäßig geschlossener Ehe wird nämlich zunächst von der Richtigkeit ausgegangen. Und die Ausländerbehörde wird den Eheleuten erst einmal Zeit geben, dass sie die Ehe auch leben können. Da sind ein paar Monate noch keine Zeit. Zu Unrecht erteilte Aufenthaltstitel können übrigens rückwirkend entzogen werden, auch nach mehrjähriger Scheinehe und nach Scheidung vor Ablauf von 3-4 Jahren. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |