Verpflegung Steuerlich Absetzen?
Frage: Verpflegung Steuerlich Absetzen?(2 Antworten)
Hallo, mein guter Freund von mit besitzt eine Baufirma und er kauft jeden morgen für seine Mitarbeiter Brötchen bzw. Ich hatte ihn gefragt, ob er es denn Steuerlich absetzen darf. Naja er wusste es nicht und deshalb Frage ich: Darf man die "Brötchen, Kaffe usw. Steuerlich Absetzen. Danke |
Frage von Liverpool16 | am 15.09.2012 - 17:21 |
Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 15.09.2012 - 22:37 |
kann man glaub als soziale aufwendungen verbuchen. aber ka, |
Antwort von cleosulz | 16.09.2012 - 10:09 |
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsausgabe http://www.buchhaltung-winter.de/_IN%20Mahlzeiten.html Ich lese das so: Zitat: Zitat: = geldwerter Vorteil, der vom AN versteuert werden muss :( = anders, wenn der AG die Nahrungsmittel an einen fremden Dritten abgibt Zitat:= da könnte nichts abgesetzt werden. (Beispiel: Essenseinladung anlässlich des runden Geburtstages des Chefs) Aber: Sieht der Betrieb die Bewirtung seiner Mitarbeiter als "kleine Aufmerksamkeit" an, ==> Zitat: Solche Aufwendungen können zu 100% als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die unbegrenzte Absetzung ist möglich, weil die Aufwendungen betrieblich aber nicht geschäftlich veranlasst sind. Die Verbuchung dieser Kosten erfolgt über spezielle Konten im Werbekostenbereich, am Besten mit der Bezeichnung „Aufmerksamkeiten“. http://www.buchhaltung-winter.de/_IN%20Bewirtungsaufwendungen.html "Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges FA ! ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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