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Freiwilliges Jahr: Kosten?

Frage: Freiwilliges Jahr: Kosten?
(6 Antworten)


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Hallo,


hab da mal ne Frage, und zwar möchte ich ein Freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege absolvieren.
Dafür müsst ich aber in ein anderes Bundesland umziehen...

Werden die Kosten für die Unterkunft (und Verpflegung) vom Arbeitsamt oder so übernommen?
Da ich bisher nur Schülerin war, hatte ich kein eigenes Einkommen!
Frage von SL91 (ehem. Mitglied) | am 08.07.2011 - 23:08


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 08.07.2011 - 23:38
Zitat:
K wie Kostenerstattung

Die Träger, bei denen die Jugendlichen ihr FSJ/FÖJ ableisten, dürfennur Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und ein angemessenesTaschengeld (siehe T wie Taschengeld) zur Verfügung stellen.
Dazukommen die Sozialversicherungsbeiträge (siehe S wie Sozialversicherungsbeiträge).Werden Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidungnicht gestellt, können Geldersatzleistungen in Form von Kostenerstattungengezahlt werden. (§ 2 Absatz 1 Nr. 3 FSJG/FÖJG)


Quelle ist hier: www.pro-fsj.de unter ABC (links in der leiste der letzte punkt)


achja, es gibt jetzt den neuen bundesfreiwilligendienst, nähere infos dazu hier -> http://www.bundes-freiwilligendienst.de/
da findet man unter gehalt/entgelte die info, dass das maximale taschengeld bei 330¤liegt(ebenso wie beim fsj& föj)
greeetzerl


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Antwort von SL91 (ehem. Mitglied) | 09.07.2011 - 12:11
ok danke, das ist nachvollziehbar!

was passiert bei folgender Situation?

Angenommen ich erhalte vom dem Träger 420¤ für die Unterkunft, Verpflegung & Taschengeld. In einer Wohngemeinschaft zahl ich zwischen 300-450¤ warm pro Monat.
Da reicht das Geld vllt. grad so für die Unterkunft. Wo bleibt aber da die Verpflegung?

Würde ich in diesem Fall noch irgendeinen Zuschuss erhalten?


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 10.07.2011 - 11:34
weiss ich leider nicht. müsstest du einfach mal anfragen.

so, wie ichs halt noch kenn, wird halt ne unterkunft(kleines zimmerchen oä) gestellt


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Antwort von SL91 (ehem. Mitglied) | 10.07.2011 - 11:38
bei allen einsatzstellen die ich vorliegen habe, heißt es, dass keine unterkunft gestellt wird.


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 10.07.2011 - 11:42
dann musst mal anfragen, wie das da mitm wohngeld praktiziert wird?!^^


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Antwort von SL91 (ehem. Mitglied) | 10.07.2011 - 13:08
jo werd ich machen müssen!

hast du auch mal ein FSJ gemacht?

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